Radfahren auf Wirtschaftsweg mit Privatwegzeichen (NRW)

Hallo,

schon oft in der ein oder anderen Konstellation besprochen wurden Privatwege. Hier habe ich nun ein Privatwegzeichen an einem Feldweg (NRW).

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Wenn ich richtig informiert bin, darf man in NRW i.d.R. auf Feldwegen wandern, woran auch ein Schild “Privatweg” nichts ändert.

Unklarer ist die Situation für mich beim Radfahren. Hier ist der Auszug aus Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21.07.2000

(1) In der freien Landschaft ist das Betreten der privaten Wege und Pfade, der Wirtschaftswege sowie der Feldraine, Böschungen, Öd- und Brachflächen und anderer landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Kapitels oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Für das Betreten des Waldes gelten die Vorschriften des Forstrechts.

(2) Absatz 1 gilt sinngemäß für das Radfahren und das Fahren mit Krankenfahrstühlen in der freien Landschaft. Das Radfahren ist jedoch nur auf privaten Straßen und Wegen gestattet.

(2) klingt zunächst so, als ob auch hier das Privatwegschild nichts ändert. Aber der zweite Satz irritiert mich: Folgt daraus nicht, dass auf öffentlichen Wirtschaftswegen das Radfahren immer untersagt ist? Das kann es ja nicht sein. Oder ist das die Art und Weise wie solche Gesetzestexte geschrieben sind: Erstmal verbieten. An anderer Stelle (z.B. durch ein Schild motor_vehicle=agricultural) kann man das Verbot dann wieder (teilweise) aufheben?

das heißt, dass du nicht auf “Feldrainen, Böschungen, Öd- und Brachflächen und anderer landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen” Radfahren darfst sondern nur auf Wegen.

Idealerweise hätte man das aber anders gereiht: … “auf Wegen und privaten Straßen”, denn so wie jetzt bleibt unklar, ob sich “privat” auf beides oder nur aufs erste bezieht, das sind halt die kleinen Tücken und Stolpersteine der deutschen Sprache …

Es ist eher so, dass “privat” auf beides gemünzt war. Auf öfffentlichen Wegen darf man sowieso…
In jedem Fall ist es etwas juristisch verschwurbelt formuliert, um eine erneute Aufzählung zu vermeiden :wink:

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Du solltest in dem Zusammenhang wissen, dass die meisten Feld- und Waldwege nicht im öffentlichen Eigentum stehen oder gar der Öffentlichkeit gewidmet sind. In Flurbereinigungsgebieten sind vielmehr meist die “Teilnehmergemeinschaften” Eigentümer.
Die Beschilderung wird lokal unterschiedlich gehandhabt. In “meiner” Gegend steht da zunächst einmal kein Schild (kostet ja auch Geld und verschandelt die Landschaft), solange nicht ständig Nichtlandwirte darüberfahren. Je mehr Freizeitsuchende keine Kenntnisse von der Rechtslage haben, desto mehr werden Schilder aufgestellt. Also je näher die Autobahnabfahrt, desto mehr “Kein Kfz + Land- und Forstwirtschaft frei”-Schilder.

Danke euch allen. Der Juristensprache bin ich wirklich nicht mächtig …

Der Weg ist tatsächlich nicht weit von einer Autobahnabfahrt. Vielleicht steht deswegen das Privatwegschild dort.