Privatweg?

Wie würdet ihr folgende Situation taggen?

Derzeit ist die Straße mit

highway=service
maxweight=1
surface=asphalt
traffic_sign=DE:250;262
vehicle=no

eingetragen.

access=private
foot=permissive

vehicle=no stimmt nicht wirklich, auch wenn da ein Z.250 steht. Oder ist das ein Verbot für besonders dicke Menschen?

Zeichen 250 ist vehicle=no und sperrt z. B. auch Pferde nicht aus. Weder access=private noch foot=permissive ist aus den Schildern abzuleiten, das “Privatweg” gibt nur einen Hinweis auf die Eigentumsverhältnisse.

Wenn im weiteren Verlauf von diesem Weg noch andere Feld- oder Waldwege abzweigen, dürften in NRW eigentlich auch Radfahrer da durch - siehe Landschaftsgesetz.

laut Verkehrszeichen stimmt access=private nicht, vehicle=no scheint mir richtig (da ist keine Ausnahme für irgendwen angegeben). Foot=permissive stimmt auch nicht, weil das implizieren würde, dass es nur guter Wille des Besitzers sei, dass man da durchgehen darf (ist aber sofern es in Deutschland ist, ein Anrecht, da nicht umfriedet).
Bei so schmalen Wegen würde ich auch ein width taggen.

+1 zu diesen tags
highway=service
maxweight=1
surface=asphalt

wobei zugegebenermaßen das Schild der 1 Tonnen-Beschränkung nach dieser Interpretation keinen Sinn hätte, da es sich AFAIK nur auf Fahrzeuge bezieht und diese sowieso nicht zugelassen sind nach Schild. Andererseits sind Verkehrsschilder auf privatem Grund ggf. nicht in der Bedeutung vergleichbar mit solchen auf öffentlichen Straßen? D.h. ggf. haben die Schilder für den Besitzer keine Relevanz (insb. das z.250) und sind für andere Leute nur ein Hinweis, aber ohne offizielle Bedeutung?

Der tag traffic_sign=DE:250;262 müsste eigentlich
traffic_sign=DE:250;DE:262[1]
heißen, weil nach dem Semikolon ein neues Zeichen beginnt (d.h. das Land muss nochmal angegeben werden).

für das nur auf Radfahrer bezogene Zusatzzeichen 1000-20 und für den Privatweg gibt es wohl keine Nummern?

Danke für eure Beiträge.
maxweight=1 hätte m.E. insofern “Sinn”, als man Motorräder dort schieben darf (Gibt es Motorräder mit > 1 t?)
traffic_sign werde ich entsprechend korrigieren.

Der Besitzer kann einem doch mündlich verbieten, sein Grundstück zu betreten? Wo steht, dass man ein Anrecht darauf hat, dort zu laufen?

Das mit den Pferden hab ich übersehen. Die dürfen dort tatsächlich längs (horse=permissive).
Die Gewichtsbeschränkung dürfte für Pferde aber gelten.

Ich gehe aber mal davon aus, dass der Besitzer dort selbst mit irgendwelchen Fahrzeugen durchfährt.
Wenn man sich exakt an der Beschilderung orientiert, also die on-the-ground-Regel befolgt, dann natürlich vehicle=no.

Dann vielleicht so?
access=permissive (wegen “Privatweg”)
vehicle=no (wegen Z.250)
maxweight=1 (wegen 1t-Schild)

Das gilt dann für diesen einen, dem es mündlich verboten wurde. Für alle anderen nicht. Dafür müsste der Besitzer sein mündliches Verbot schon in der 20-Uhr-Ausgabe der Tagesschau aussprechen.

Lasst doch mal die Kirche im Dorf. Wir taggen auch keine Hausverbote an Gaststätten, oder? An dem dargestellten Weg steht nicht „Durchgang verboten“, da steht nur „Privatweg“ (was z.B. bedeutet, dass man auf eigene Gefahr da durchgeht). Und wenn der Wegbesitzer dem Ex seiner Tocher verboten hat, da durchzugehen, muss das nicht wirklich in eine Geodatenbank für die Allgemeinheit.

–ks

“permissive Open to general traffic until such time as the owner revokes the permission which they are legally allowed to do at any time in the future.”

Warum passt permissive hier nicht?!

Wir taggen dort kein access=customers, weil das bei Gaststätten implizit immer so ist.

ich wuerde hier behaupten, dass man den weg mit access=permissive fuer Motorfahrzeuge und maxweight taggen sollte. Es steht zwar nicht implizit drann, aber aus dem Sinnzusammenhang ergibt sich ja, dass der Besitzer (und von ihm genehmigte Personen) das Schild durchaus ignorieren duerfen. Das ist jedenfalls hier in Skandinavien eine sehr verbreitete Ausschilderung.

Nein, dass ist mehr reguliert. Man braucht schon ein vernuenftiges Interesse. In NRW etwa darf jeder auf eine Pferdekoppel gehen - auch wenn dort gerade Tiere sind. Hierzu gibt es ein paar Gerichtsurteile, die in diesem Fall das Freizeitinteresse höher bewerten, als das Schutzbeduerfniss des Eigentuemers.

Anders sieht es natuerlich bei Flächen direkt ums Haus und den Garten aus - und natuerlich auch, wenn ein Schutzinteresse besteht (etwa Gefahren durch Arbeiten / Anlagen abewendet werden sollen).

Grundsätzlich darf man sich in der Landschaft, also außerhalb von Ortschaften, in Feld, Wald und Flur frei bewegen, als Fußgänger sogar auch abseits von Wegen (mit Einschränkungen hinsichtlich des Schutzes der Feldfrüchte und ggf. im Wald und sowieso in Naturschutzgebieten etc.).
Das gilt aber nicht für umfriedete Grundstücke. Hier gibt es augenscheinlich keine Umfriedung und auch sonst kein Schild, das das Betreten verbieten würde, daher ist permissive falsch.

Jeder Scherzbold kann irgendwelche Schilder aufstellen, die dann allerdings rechtlich wirkungslos sind. Auf der Rückseite des Schildes müsste das Siegel der Gemeinde angebracht sein. Nur dann hat es verordnenden Charakter.
Da es ein freies Betretungsrecht der Natur gibt, darf man hier dann natürlich auch durchradeln. Dies gilt, wie oben schon erwähnt, nicht für umfriedete Grundstücke.
“Privat” heißt nur, dass sich hier nicht die Gemeinde um die Sicherungspflichten (Räumen, Streuen, Geländer etc.) kümmert, sondern ein Prviatmensch. Auf der Gemeinde kann man einsehen, welche Widmung der Weg hat und nur diese ist wirksam.

Bitte da nichts durcheinanderbringen: Betreten <> Radeln.
(Für ein Fahrradverbot auf öffentlich zugänglichen Wegen braucht es aber handfeste Gründe.)

Das ist mir neu - habe ich auch noch nie gesehen. Einzig aufgemalte oder -gesprühte Schriftzüge auf Baustellen- und umleitungsschildern, mit denen die Eigentumsverhältnisse des Schildes angegeben werden.