Man darf 1h halten, aber nicht Aussteigen, weil dann würde man ja parken statt halten? Und die Parkscheibe bloß nicht vergessen!
Wer denkt sich sowas aus?
parking:both:maxstay=1h
parking:both:restriction=no_standing dran oder nicht?
Dann zitiere ich mal aus dem Bundesgesetzesblatt, pdf-Seite 5:
k) ein Fahrzeug gilt als:
i) ,haltendes Fahrzeug,’ wenn es
während der Zeit die zum Ein-
oder Aussteigen oder zum Be-
und Entladen erforderlich ist,
hält;
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Aber § 13 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:
(2) Wird im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1 und 290.2) oder einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1 und 314.2) oder bei den Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt
für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist, und, […]
(Es gibt Halten und Parken)
Und insbesondere im Anhang, siehe “Zeichen 290.1 Beginn eines Eingeschränkten Haltverbots für eine Zone”:
Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb der gekennzeichneten Zone nicht länger als drei Minuten halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
Insofern haben alle etwas recht, je nachdem welchen Ausschnitt man gerade gelesen hat. Der Titel dürfte meiner Meinung nach korrekt “eingeschränktes Haltverbot” (ohne e!) lauten.
Ich bleibe beim maxstay=1h ohne weitere Tags solange keine (willkommenen) Gegenmeinungen eintrudeln.