Parkverbotszone mit Parkscheibe 1h - wie taggen?

Hallo zusammen,

Halteverbotszone mit Parkscheibe 1h

Man darf 1h halten, aber nicht Aussteigen, weil dann würde man ja parken statt halten? Und die Parkscheibe bloß nicht vergessen!
Wer denkt sich sowas aus?

parking:both:maxstay=1h

parking:both:restriction=no_standing dran oder nicht?

Danke und Gruß
Metzor

Das Parken ist auf markierten Parkplätze für max eine Stunde erlaubt.

Auf der restlichen Fläche ist nur das kurze Halten erlaubt.

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Habe den Titel korrigiert, es ist ein Parkverbot, kein Halteverbot.

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Genaugenommen ist es ein eingeschränktes Halteverbot.

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Danke, Mammi71. Unter eingeschränktem Haltverbot hab ich die richtige Info gefunden:

“Des Weiteren kann das Parken innerhalb gekennzeichneter Flächen mit Parkschein oder Parkscheibe erlaubt sein.”, wie schon Moonf00 schrieb.

Da es in dem Gebiet keine restlichen Flächen gibt, tagge ich nur maxstay.

Wer länger als drei Minuten steht oder sein Kfz. verlässt, der parkt.
Zum eingeschränkten Halteverbot (hieß vorher mal Parkverbot) macht so ein Zusatzschild (max. 1h) somit keinen Sinn. → Schildbürgerstreich …
Das Zusatzschild (max. 1h) sollte unter ein Parkplatz-Schild, wenn es so etwas in einer eingeschränkten Halteverbotszone gibt.

Übrigens, es ist nicht nur umgangssprachlich ein Parkverbot, sondern durchaus “offiziell” Bundesgesetzblatt BGBl. Online-Archiv 1949 - 2022 | Bundesanzeiger Verlag Seite 155.

Meines Wissens hieß es 1977 auch in Deutschland noch Parkverbot.

Dann zitiere ich mal aus dem Bundesgesetzesblatt, pdf-Seite 5:

k) ein Fahrzeug gilt als:
i) ,haltendes Fahrzeug,’ wenn es
während der Zeit die zum Ein-
oder Aussteigen oder zum Be-
und Entladen erforderlich ist,
hält;

Oder die durchsuchbare StVO:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/BJNR036710013.html
§ 12 Halten und Parken

(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

Aber § 13 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:

(2) Wird im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1 und 290.2) oder einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1 und 314.2) oder bei den Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt

  1. für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist, und, […]

(Es gibt Halten und Parken)

Und insbesondere im Anhang, siehe “Zeichen 290.1 Beginn eines Eingeschränkten Haltverbots für eine Zone”:

Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb der gekennzeichneten Zone nicht länger als drei Minuten halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.

Insofern haben alle etwas recht, je nachdem welchen Ausschnitt man gerade gelesen hat. Der Titel dürfte meiner Meinung nach korrekt “eingeschränktes Haltverbot” (ohne e!) lauten.

Ich bleibe beim maxstay=1h ohne weitere Tags solange keine (willkommenen) Gegenmeinungen eintrudeln.