Parken - was gilt hier?

Wie die Frage schon sagt: was gilt hier?

Ich bin zwar auch manchmal mit dem Auto unterwegs, aber irgendwie weiß ich nicht, was hier gilt. Ich steh’ auf’m Schlauch.
Heißt das: Werktags Mo-Fr zwischen 9 Uhr und 18 Uhr und Samstags zwischen 9 Uhr und 14 Uhr darf man 2 Stunden mit Parkscheibe parken und zu anderen Zeiten auch, nur länger als 2 Stunden?
Oder darf man abseits der genannten Zeiten gar nicht dort parken? Bin ein wenig verwirrt, sorry.

So bedeutet es, dass man außerhalb der Zeiten nicht parken darf. Ob das auch so gemeint ist oder ob die Straßenverkehrsbehörde zu doof ist, kann ich dir nicht sagen. Meiner Erfahrung sagt mir, dass vermutlich letzteres der Fall ist.

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Meiner Erfahrung sagt mir, dass vermutlich letzteres der Fall ist

könnte gut sein, aber bis sie es umschildern gilt es so wie angegeben

Sollte nicht abseits der angegebenen Zeiten der Teil der Straße so gesehen werden, als gäbe es das blaue P gar nicht? Denn dann dürfte man da ganz normal parken.

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Ja, so sehe ich das.

Ja, meine Aussage war ungenau. Außerhalb der Zeiten gilt das Schild nicht.

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Da sind doch Pfeile dran.
Also links vom Schild gilt blaues Schild inkl. Zusatzzeichen (Parken erlaubt im gegebenen Zeitraum, max. 2h). Rechts vom Schild ist Halteverbot.
So hätte ich es jetzt verstanden.

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Ich denke auch, dass die Pfeile hier entscheidend sind, wie @milet es beschreibt.

Das kommt auf die Straße selbst an. Innerorts darf grundsätzlich am rechten Fahrbahnrand geparkt werden, wenn 5,2 m Fahrbahnbreite erhalten bleiben, ohne dass es einer Beschilderung bedarf.

M.E. ist die Schilderkombination eindeutig. Genau an diesem Punkt endet das absolute Halteverbot und beginnt eine zum Parken freigegebene Fläche. Geparkt werden darf dort in den angegebenen Zeiten nur mit Parkscheibe für 2 Stunden, ansonsten unbeschränkt.

(Zumindest dürfte es das sein, was das Ordnungsamt damit ausdrücken möchte … :innocent:)

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Das stimmt so gar nicht. Die Pfeile zeigen entweder zur Straße (wie das Parkschild) oder weg von der Straße (beim Halteverbot). Im Bild konkret wird an der Stelle das Ende des Halteverbot angeordnet und dahinter darf man Parken. Die beiden Ergänzungsschilder schränken oder ergänzen das obige Hauptschild, das Parkschild.

Ich würde da es so interpretieren: Werktags innerhalb der angegebenen Zeit 2 Stunden mit Parkscheibe. Außerhalb des Zeitraums unbegrenzt lang.

Edit: @Map_HeRo war schneller…

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Zusatzschilder beziehen sich immer auf das Hauptschild. Außerhalb der angegebenen Zeit gilt das Hauptschild daher nicht und es greift die Regelung ohne Schild, auch wenn es sicher anders gemeint war. :wink:

Wie erklärst dir dann die das Ende des Halteverbots an der Stelle?

Also darf man rein der Logik dahinter doch parken. Es ist ja nicht verboten…

Das Schild ist eindeutig: Absolutes Haltverbot, mit Pfeil nach rechts heißt hier endet das Haltverbot.
Parkschild mit Pfeil nach links: hier beginnen die Parkplätze mit zeitlicher Einschränkung, danach ist das Parken ohne erlaubt.
Ich würde das in OSM so schreiben:

parking:right=lane #Parken auf der Straße
parking:right:orientation=parallel #Parallel am Straßenrand
parking:right:markings=no #Parkfläche nicht markiert

parking:right:fee=no #Bezahlen nein
parking:right:maxstay:conditional=2 hours @ (Mo-Fr 09:00-18:00;Sa 09:00-14:00)
parking:right:authentication:disc:conditional=yes @ (Mo-Fr 09:00-18:00;Sa 09:00-14:00)

davor bedeutet absolutes Haltverbot:

parking:right:restriction=no_stopping

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Ja, so hab ich’s dann auch erfasst:

parking:left:authentication:disc:conditional=yes @ (Mo-Fr 09:00-18:00; Sa 09:00-14:00; PH off)
parking:left:fee=no
parking:left:maxstay:conditional=2 hours @ (Mo-Fr 09:00-18:00; Sa 09:00-14:00; PH off)
parking:left:orientation=parallel
parking:left=lane

Danke für die Vorschläge!

So, dass es dort endet bzw. rechtsseitig beginnt. Das hat ja mit dem Rest nichts zu tun.

Und wie ich weiter oben schrieb, gehe ich davon aus, dass man links außerhalb der Zeit unbegrenzt stehen darf, wenn die Fahrbahnbreite es hergibt. Aber das ist eben eine Vermutung, weil nur das Schild zu sehen ist, dass zu dieser Zeit keine Gültigkeit hat.

Wo kommt denn diese Zahl her? In der StVO steht diese jedenfalls nicht und Gerichte halten üblicherweise 3-3,5 m, je nach Situation vor Ort, für ausreichend.

Gut möglich, dass ich mich hier vertan / vertippt habe. :wink:

Die Pfeile zeigen aber nicht nach links oder rechts sondern zur Straße (Pfeil im P-Schild) als Beginn der Parkfläche an der rechten Seite. Im gleiche Sinne zeigt der Pfeil im Halteverbotschild weg von der Straße (Aufhebung).

Das Parkschild sagt überhaupt nichts über Parkmöglichkeiten an der linken Straßenseite.

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Daher ja auch der Hinweis auf die Fahrbahnbreite. :wink:

Selbige verändert sich aber für gewöhnlich nicht durch die Gültigkeit eines Schildes…