Ich würde gerne Fuss- und Radwege in meiner Region mit Bildstrecken aufzeichnen, um dann bequem von zu Hause aus den aktuellen Datenstand in OSM zu prüfen und ggf. zu aktualisieren.
Wenn ich das Material schon habe, könnte ich es auch anderen zur Verfügung stellen. Gemäss meinen Recherchen ist Panoramax aus Frankreich aktuell die vielversprechendste Alternative zu Streetview.
Kennzeichen und Gesichter werden von Panoramax automatisch unkenntlich gemacht. Natürlich müsste ich die Bildstrecken noch auf False-Negatives prüfen. Gibt es rechtlich sonst noch etwas, das ich übersehe?
Was du machen musst ist in 138 II 346 bestimmt, in der Praxis würde ich einfach keine Bilder um sensible Orte hochladen (da gehören vermutlich auch Arztpraxen und ähnliches dazu) und die Kameraposition tief halten. Vorankündigen etc. ist natürlich etwas unpraktisch.
Der EDÖB (Startseite) hat sich leider auf unsere Anfrage hin geweigert eine, aktuellere und der Situation angepasste, Einschätzung der Nutzung solche Dienste abzugeben. M.a.W. das Urteil ist im wesentlichen das einzige auf das man sich stützen kann.
Noch ein PS: die Antwort oder eher Nicht-Antwort des EDÖB ist auch der Grund wieso wir (die SOSM) im Augenblick die Idee einer eigenen Panoramax mit Standort Schweiz und der Schweiz angepassten Verpixelung / Blockierung von Orten, sprich besseren Datenschutz (auch für die Nutzer der Bilder), nicht weiterverfolgen.
Das wäre gerade auch für institutionelle Besitzer von solchen Fotos (z.B. viele Gemeinden) interessant gewesen, aber so wie die Sachlage ist, ist uns aktuell das Risiko zu gross.
Ich verstehe einerseits die Datenschutzbedenken, andererseits war ich schon so häufig froh um StreetView Aufnahmen für diverse Planungen. Es ist tatsächlich keine einfache Situation.
Mein Plan war zwar sowieso nur am frühen Sonntagmorgen, wenn kaum jemand unterwegs ist, Aufnahmen zu machen. Ich habe mich jetzt aber dazu entschieden, die Aufnahmen nur für meine Mapping-Zwecke zu verwenden und dann wieder zu löschen.
Sorry, dass ich dich abgeschreckt habe, ich halte das Risiko für den einzelnen Uploader für klein (aber IANAL).
Der EDÖB würde vermutlich mehrere Jahrzehnte benötigen um all die Leute zu verklagen, die Bilder zu Mapillary, GSV etc. hochgeladen haben. Es gibt allerdings keine Gleichheit im Unrecht, sprich die Tatsache, dass andere Leute nicht verklagt wurden ist nicht massgebend, man könnte also, wenn das Pech zuschlägt, zur Abschreckung verklagt werden, aber die Voraussetzung dafür wäre (mindestens für eine erfolgreiche Klage), dass die Bilder die man hochgeladen hat die Bedingungen die das Bundesgericht festgelegt hat nicht respektieren.
Als Betreiber eines solchen Dienstes ist natürlich die Sachlage anders.
Ich habe den Fall gelesen und dort steht, dass einige Ansprüche aufrechterhalten wurden. Es heisst, dass Nummer 4 abgewiesen wurde. Es heisst nicht, dass Nummer 2 aufrechterhalten wurde, in der sensible Bereiche erwähnt werden. Das ist also möglicherweise nicht ganz richtig.