OSM-Anfahrtskarte muss nicht unbedingt attributiert werden

Um das Sommerloch zu füllen, mal wieder was aus meinem Ordner “ODbL-Kuriositäten”:

Die OSMF stuft folgende einmalige, nicht wiederkehrende Entnahmen aus der OSM-Datenbank als “nicht substantiell” ein (begründet durch das EU-Datenbankrecht) [1]:

  • alles bis zu 100 Features (also Ways, eigenständige Nodes und Polygone) mit Systematik (z.B. alle Hundekottütenspender),
  • über 100 Features, wenn keine Systematik vorliegt (hier wurde keine Grenze noch oben hin angegeben!),
  • alle Features, die zu einem besiedelten Bereich mit bis zu 1.000 Einwohnern gehören (z.B. ein kleines Dorf).

Das ist ja vielleicht nichts Besonderes, aber was viele nicht wissen: die OSM-Daten liegen quasi “vogelfrei” in der Datenbank: [2].

Wenn man also eine kleine Anfahrtsskizze seines Wohngebiets mit unter 100 Features oder einen kompletten Plan seines Nachbardörfchens veröffentlichen möchte, benötigt dies keine ODbL-Attributierung, kein Share-Alike und keinen Hinweis auf OpenStreetMap. Aus moralischen Gründen sollte man es aber tun :slight_smile:

Nachzulesen:
[1] http://wiki.osmfoundation.org/wiki/License/Community_Guidelines/Substantial_-_Guideline
[2] http://opendatacommons.org/licenses/dbcl/1.0/

Deine Links passen nicht. Wenn jemand so eine kleine Menge extrahiert und dann eine Karte rendert dann kam er das wohl ohne Einschränkung machen, ja.

Link 1 ist fixt, Link 2 ist korrekt: DbCL ist die Lizenz, unter der die Objekte in der ODbL liegen (die ODbL ist nur eine Datenbanklizenz, keine Datenlizenz).