Open Data vom BKG

Hallo,

ich wollte mal fragen, ob sich einer mit dem Open Data Modell des Bundes auskennt und ob man nun die Dienste des BKG (die unter Open Data Lizenz steht) nutzen darf. Auf http://www.geodatenzentrum.de/geodaten/gdz_rahmen.gdz_div?gdz_spr=deu&gdz_akt_zeile=5&gdz_anz_zeile=0&gdz_user_id=0 werden die Dienste aufgelistet. Interessant sind definitiv die Karten der Verwaltungsgebiete und geografischen Namen.
Gerade, weil die Nutzungsbedingungen (http://www.geodatenzentrum.de/docpdf/geonutzv.pdf) so kurz und knapp sind bin ich noch ein wenig am zweifeln…
Würde es dann reichen ein “GeoBasis-DE / BKG 2013” (hehe ja oder 2014) in den Source Tag zu schreiben?

Einen guten Rutsch ins neue Jahr!
HostedDinner

Hallo HostedDinner

Im Prinzip wäre das vielleicht möglich. Jedoch ist Paragraph 3 Quellenangaben zu beachten.
Wie so oft wird etwas gefordert (im optischen Zusammenhang), was nur Sinn macht wenn die Karten der BKG die wesentliche Grundlage sind. Diese Forderung kann OSM aufgrund der vielfältigen Quellen nicht erfüllen. Von daher ist das jeweils einzeln zu klären, ob die OSM Methode, Quellen in einer Wiki-Seite aufzulisten, ausreicht.

Allerdings frage ich mich, inwieweit Karten im Maßstab 1:250 000 und 1:1 000 000 für OSM-Zwecke überhaupt sinnvoll sein können.

Edbert (EvanE)

Die Karte für geografische Namen kann man dafür gebrauchen Namen von kleinen Flüssen, Bächen oder kleinen Siedlungen, etc. zu erfahren.

Die Gemeinde-Grenzen (AL7/AL8) in meiner Ecke (südliches Brandenburg) könnten in ihrer Lage dadurch erheblich verbessert werden…

ergänzt Sven.

Das bedeutet meiner Meinung nach ganz einfach: Nicht geeignet zum Abmalen.

Aber geeignet, um zum Beispiel Fehlendes/Falsches zu finden und mit >anderer< Quelle/Recherge dann in OSM aufzunehmen. Siehe hierzu UrhG § 24 Abs. 1: “Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.”

Die unterliegen auch als Einzelobjekt nicht dem Urheberrecht. Dafür muss man schon etwas “gehoben” haben (Zusammenstellung, Auswahl, Verallgemeinerung, Layout).

Natürlich können in den amtlichen Karten auch Fehler sein, das sind aber Ausnahmen, der allergrößte Teil stimmt schon. Zur Verbesserung taugt das schon, wenn auch bei 1:250000 die aktuellen Geometrie ziemlich ungenau sein müsste, um da verbessern zu können.