Nutzungsvereinbarung LUBW kompatibel mit OSM ?

Von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) gibt es einen schönen Online-Daten- und Kartendienst, der verschiedenste Inhalte bietet (Klima, Luft, Boden, Lärm… etcpp).
Ausserdem bietet er bei Registrierung die Möglichkeit zum Download einzelner shape-Files.
Die Nutzungsbed. sehen folgendermaßen aus:

Verstosse ich gegen die Vereinbarung, wenn ich shape-files runterladen möchte, um sie als Grundlage zB für Bäche zu verwenden?

Für die Verwendung in OSM nicht geeignet.

Schon Punkt 1 ist problematisch:

Nun mag OSM selbst nicht kommerziell sein, aber jeder kommerzielle OSM-Nutzer müßte die hieraus in OSM gelangten Daten vor der Nutzung oder Weiterverarbeitung herausfiltern. Wie willst Du das sichererstellen? Die LUBW-Daten schlicht nicht unter die OSM-Lizenz (egal ob CC-BY-SA oder ODbL) gestellt werden, da diese eine kommerzielle Nutzung erlaubt. Somit verstößt Du im Falle der Nutzung gegen die CTs, in denen Du zusicherst, daß nach Deinem besten Wissen die von Dir beigetragenen Daten mit der OSM-Lizenz verträglich sind.

Wie willst Du das sicherstellen? An jedes Objekt ein warning=“möglicherweise veraltet”? Oder noch besser: name=“Plätscherbach (möglicherweise veraltet)”, damit die Information in jeder gerenderten Karte auftaucht? Bitte nicht.

Gleiche Frage: Wie willst Du das garantieren?

Ja, und gegen die OSM-CTs. Kurz: Finger weg.
Ehrlich gesagt frage ich mich, ob Du die Vereinbarung überhaupt einmal selbst gelesen hast, bevor Du die Frage hier gestellt hast. Es ist sowas von offensichtlich, daß diese Daten für OSM nicht zu gebrauchen sind.

Momentan ist in Baden-Württemberg bezüglich OpenData alles im Umbruch. Das Portal http://opendata.service-bw.de/ wird bewusst als Prototyp bezeichnet und es entspricht auch noch nicht so den Vorstellungen der Politiker. Selbst bei den angesprochenen LUBW-Fließgewässerdaten ist nicht so ganz klar, wem sie eigentlich gehören: Die erste Version stammte vom LGL und wurde von der LUBW mit erheblichem Aufwand korrigiert und erweitert und wieder ans LGL zurückgegeben. Beide meinen irgendwie, es wären ihre Daten …

Ich bin seit geraumer Zeit in Kontakt mit LUBW, LGL und den für OpenData zuständigen Fachabgeordneten der Grünen. Alle Seiten sind bemüht, uns mit den den derzeit bestehen Vorgaben und Handlungsanweisungen zu unterstützen, aber der eigentliche Durchbruch bedarf noch einiger Abstimmungsprozesse.

Ich bekam vergangene Woche einen Anruf seitens des LGL mit dem Hinweis auf geänderte Nutzungsbedingungen für Maps4BW. Zuerst stand da noch, dass der Dienst nicht für OpenStreetMap-Zwecke verwendet werden darf, jetzt lauten die Bestimmungen:

Eine Interpretation wäre:

  • Wir sind in gewissem Maße kommerziell, da OSM nicht als privat angesehen wird

  • Wir würden den WMS-Service ja nur intern in JOSM verwenden.

  • Unsere Dienstaufgabe ist, den OSM-Datenbestand zu pflegen und zu mehren

  • heute und in Zukunft: d.h. einmal Erfasstes kann bei OSM bleiben.

Ich habe bereits in kleinem Kreis mit OSM-Lizenzexperten über die Auslegung der Bestimmungen diskutiert. Eine Antwort war:

Ich habe das LGL gebeten, sich öffentlich etwas deutlicher zugunsten OSM auszudrücken, falls es wirklich die Absicht ist, uns damit zu unterstützen.

Nächste Woche führe ich noch einige Gespräche mit der amtlichen Seite im Zusammenhang mit MAPS4DEbugs, und kann in 1-2 Wochen vielleicht mehr zu dem Thema sagen.

Ich weiß nicht, ob sich in den letzten 9 Jahren etwas an den Rechten an den LUBW-Daten zugunsten von OSM geändert hat, aber der Benutzer dddos scheint gerade einige NSG-Grenzen in OSM zu verbessern und gibt dabei offen LUBW als Quelle an. Wahrscheinlich nicht rechtens, oder?

Meines Wissens sind die Lizenzen des LUBW und des LGL, auch insoweit sie Open Date sind, lizrnztrchnisch nicht mit OSM vereinbar wegen Namensnennung.

Und vorhandene OSM Daten zu löschen und mit öffentlichen Daten ersetzen geht auch nicht.

In den letzten 9 Jahren hat sich leider noch nichts geändert. Allerdings wurde ich vor ein paar Wochen seitens der LUBW kontaktiert, weil das Umweltministerium Informationen zu OSM bezüglich der Schutzgebiete haben wollte.

Es gab noch keine Rückmeldung, aber ich habe diese Diskussion gerade weitergeleitet. In ein paar Stunden werde ich dann mit der LUBW telefonieren. Danach wird sich dann entscheiden, ob ein sofortiger Revert angebracht ist oder sich endlich eine passende Nutzungserlaubnis anbahnt.

Grüße
Joachim

Sorry!

Auf dieses Forum hat mich erst DD1GJ - dankenswerterweise - aufmerksam gemacht.
Meine (leider nur mündlich) erfolgte Recherche im Bereich einer “oberen Naturschutzbehörde” hatte ergeben: NSG-Daten der LUBW liegen öffentlich als Shape vor und können frei verwendet sowie in OSM übernommen werden; beim LGL bin ich nicht weitergekommen. Ich konnte das NSG-Gesamt-Shape jedenfalls ohne die oben von MoTaBi erwähnte Registrierung bei der LUBW downloaden. Eine Benennung der offiziellen Quelle fand ich dann nur fair.

Alles rückgängig machen?
Gruß
dddos

Ruhig Blut: Erst mal Joachim (DD1GJ) abwarten.
In 9 Jahren fließt etliches Wasser den Neckar und Rhein hinab.
Beamte haben halt eine tiefsitzende Befürchtung, für irgend etwas möglicherweise verantwortlich gemacht zu werden.

…und https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Contributors#Germany durchlesen.

Aufgrund der Ferienzeit ist es gerade schwierig, eine Antwort zu bekommen. Mir ist bekannt, dass immer mehr NSG-Verantwortliche die genauen Grenzen ihrer Schutzgebiete in OSM haben möchten. Daher würde ich monentan alles unverändert belassen und den September abwarten.

Viele Grüße
Joachim

Hinweis, nach nochmaliger Recherche: die vermutlich hier einschlägigen Nutzungsbedingungen stehen unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/umweltinformationssystem/nutzungsvereinbarung
Imho ist damit die Nutzung in OSM zumindest nicht ausgeschlossen. Allerdings müsste die Quelle korrekt angegeben werden als “Grundlage: Daten aus dem Umweltinformationssystem (UIS) der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg”; LGL wäre außen vor.
Bin gespannt, was DD1GJ herausbekommt.

Viele Grüße
dddos

Die Angabe det Quelle allein reicht nicht aus, es muss ausdrücklich erlaubt sein, dass diese Quelle nur im Changeset angeführt wird oder noch besser, dass es aureichend wäre, das LGL als contributer zu nennen

Hallo, gibt es schon Neuigkeiten von LUBW, LGL etc.? (@DD1GJ)

So sehr ich mich darüber freue, dass die Naturschutzgebiete bei mir in der Gegend endlich in OSM sind, so frage ich mich trotzdem ob die Datenübernahme mittlerweile wirklich problemlos möglich ist.

Ich hatte ein Telefonat mit dem UM Referat 71. Die Bereitstellung von Umweltdaten aller Art (also auch Schutzgebietsgrenzen) mit geeigneten Nutzungsbedingungen/Lizenzen wird bereits in einer Arbeitsgruppe behandelt.

Die Vererbungsproblematik bei Lizenzen mit Namensnennung ist bekannt. Das Anliegen der Community für eine unproblematische Nutzung der Schutzgebietsgrenzen wird in dem Arbeitskreis besprochen.

Mit Ergebnissen ist allerdings erst im nächsten Jahr zu rechnen.

Also erst einmal Füße still halten.