nutzungsrechtlich überprüfenswerte Edits in Brandenburg

Was ist ODB-Status?

ODB = Open Data Base ist die Art von Urhebrerecht, zu der OSM 2013 gewechselt ist (statt vorher CC=Creative Commons wie bei Wikipedia). Die aus OSM-Daten abgeleiteten Karten (“Maptiles” = “Kartenziegel”), also Rendering-Produkte, stehen, soweit gratis nutzbar, allerdings weiterhin unter CC-Lizenz.
Seitdem dürfen allein in einer Datenbank verfügbare Daten nur noch in OSM übernommen werden,
wenn diese Datenbank sie unter ODB-Konditionen bereithält.
Demnächst werden sämtlche Geodaten des Landes Brandenburg in dieser Weise verfügbar sein.

Gruß
Ulrich

Achso, du meinst ODbL, sag’s doch gleich, dann musst du es auch nicht erklären :wink: :stuck_out_tongue:

Ulamm, ich verstehe garnicht, was die da im Landtag am 1. September verabschieden wollen. Die Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 ist bereits eine open database license, **keine **CC-Lizenz. Tatsächlich ist diese Lizenz sogar wesentlich weniger restriktiv als die ODbL. Daher trifft die Anfrage auf Nutzungserlaubnis bei Ämtern die ihre Daten schon unter der dl-de-by 2.0 veröffentlicht haben, eher auf verwirrte Gesicher - oder gar Argwohn, wenn die Anfrage so formuliert ist, als sei eine Spezialgenehmigung notwendig.

Ich vertrete die Ansicht, dass Daten die unter der dl-de-by 2.0 Lizenz stehen, eine für OSM zulässige Quelle sind, sofern der Quellenhinweis in der Form wie in er Lizenz gefordert auf der Contributors-Seite dokumentiert ist.

Doch gibt es auch Foristen, die hier Bedenken haben: Die Lizenz lässt nämlich offen, wo der Quellenhinweis zu führen ist. Man könne das so interpretieren, dass es dann dem Lizenznehmer freistehe, einen geeigneten Ort zu finden, oder so, dass der Lizenzgeber mit diesem Ort zumindest einverstanden sein müsse. Letzteres wäre nur nach Anfrage beim Lizenzgeber für uns nutzbar. Und dieser Interpretationsspielraum ergebe eine rechtliche Unsicherheit.
Zwar klärt die FAQ zur Lizenz genau diesen Interpretationsspielraum in unserem Sinne

jedoch gibt es soweit ich weiß trotzdem Foristen, die nicht überzeugt sind, dass dies die rechtliche Unsicherheit ausreichend schließe. (Wer sich dazu zählt, gerne mal zu Wort melden denn ich kann mich an keine Erwiderung auf dieses Argument erinnern.)

Deswegen schrieb ich eingangs, dass es nichts bringt, das hier weiter zu diskutieren. Es wurde schon diskutiert, alle Fakten liegen auf dem Tisch, aber es sind sich trotzdem nicht alle einig. Daher: Um die Bedenken aller hier im Forum auszuräumen, ist zzt. der einzige Weg, wirklich noch einmal beim Amt (dem Lizenzgeber) nachzufragen ob der Ort wo wir die Quellenhinweise führen (können) ihrem Verständnis der Lizenz nach ausreichend ist.
In dem Zusammenhang verweise ich nochmal auf meine Mail an das Denkmalschutzamt Hamburg, die als Vorlage für die Mail an das Amt in Brandenburg dienen könnte, in der es um die gleiche Lizenz ging.

Ich bin immer dafür, eine gesunde Portion Vorsicht walten zu lassen.

Noch ist das nicht so und ob ODbL für brandenburgische Landesdaten eintritt und was da dann noch so dran hängen wird, werden wir sehen, wenn es soweit ist.

Bis dahin gilt meiner Menung nach Status Quo.

Sven

Hast du meinen Beitrag gelesen, streckenkundler?

Nachtrag: Wenn ich aber ulamm richtig verstanden habe, hat er bereits beim Amt wegen Verwendung der Namen (und nur darum geht es ja) angefragt und positive Antwort erhalten. Insofern scheint das ursprüngliche Thema hier ja eigentlich geklärt zu sein.

Ja, das hatte er bereits im CS-Kommentar geschrieben.

Daher war da meine Antwort:

Das vermisse ich bisher.

[Edit] …und der potentiell verfügbaren Datenmenge muß das in meinen Augen zunächst offen kommuniziert werden, nebst Regelung, an welcher Stelle die Datenquellennennung zu erfolgen hat und wie die genau aussehen soll.[/Edit]

Sven

Verstehe. Ulamm, es wäre schon sinnvoll, dies im Wiki zu dokumentieren. Dies dient dem Zweck, Changeset-Diskussionen wie jenen, Threads wie diesen und ggf. zukünftige Nachfragen zu vermeiden. Der Ort in dem Wiki dafür ist https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Permissions
Wie man sieht, ist das nur eine Zeile, ein paar Sätze, kein Aufwand.

DWG, LWG, DD1GJ, Forum und Mailingliste mit der Info anzuschreiben, halte ich für vollkommen überzogen. Wir dokumentieren Dinge an einem Ort, nicht an fünf. Auch ist es nicht nötig (aber evtl hilfreich) irgendwas im Wortlaut zu zitieren. Schaut man sich die entsprechende Wiki-Seite an, sieht man, dass es nie so praktiziert wurde.

Doch, in diesem Fall würde ich es ihm in seinem eigenen Interesse dringend empfehlen, da er sich bereits zwei Sperren, nebst Revert eingefangen hatte: https://www.openstreetmap.org/user/ulamm/blocks

DD1GJ sollte unbedingt mit einbezogen werden, da er bereits zu dem Thema Datennutzung und so die entsprechenden Kontakte ins Ministerum und/oder LGB geknüft hat und vielleicht bereits mehr weiß, als wir alle zusammen.

Sven

Hallo,

@ulamm:

Frage, wann können wir mit den Angaben bezüglich Datennutzung rechnen?

Weder unter https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Permissions#ab_2019 noch unter https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Contributors finden sich bisher Ahgaben dazu!

Sven

Hallo zusammen,

Esist nun über eine Woche seit meinem Eingangsbeitrag verstrichen ist und weder hier, noch in den betreffenden Changesets, noch Mailingliste, oder bei einer der o.g. Seiten einträge und Aussagen bezüglich Art und Umgang der Nutzung von brandenburgischen Landesdaten sind präsentiert worden. Das verleitet mich zur Annahme, daß es keinen Schriftverkehr zwischen ulamm und dem LGB gibt, also auch keine (vorläufige?) Datenfreigabe.

Folglich wurden urheberrechtlich geschützte Daten verwendet, die nicht verwendet werden dürfen und die aus den OSM-Datenbeständen entfernt werden müssen.

Aufgrund der Arbeitsweise (viele kleine iD-Changesetzs) und nicht überschaubare CS-Anzahl fühle ich mich derzeit außer Stande, einen Revert durchzuführen und wäre hier aus Hilfe angewiesen.

Danke,

Sven

Die DWG hat vor längerem schonmal eine Reihe von Edits dieses Benutzers in WIMRE Mecklenburg-Vorpommern zurückgesetzt. Damals hatten wir entschieden, nur die “name” und “ref”-Tags zu entfernen, weil es bei diesen offensichtlich war, dass sie aus einer unzulässigen Quelle kamen. Den Rest hatten wir, vielleicht auch ein bisschen aus Rücksicht auf die große Mühe, die der User sich gemacht hatte, Flussläufe zu Relationen zusammenzufassen und Kleinigkeiten zu verbessern, bestehen lassen. Offenbar hat das nicht den gewünschten Lernerfolg gehabt, und wir müssen nun mit einem etwas gröberen Besen kehren.

Ich kann mich DWG-seitig um das Technische kümmern, aber man müsste überlegen, was genau alles revertiert werden soll. Komplett alle Edits der letzten X Monate/Jahre? Oder nur “alle Edits an Wasserwegen”? Oder…?

Bye
Frederik

Hallo Frederik,

Danke.

Was offensichtlich aus nicht nutzbaren Quellen stammt, sollte auf jeden Fall raus…

Seine Art und Weise, Fließgewässerrelationen zu erfassen, sehe ich aber auch als problematisch an, da er aufs Gewässer bezogen fachliche und osm-technisch inhaltliche Fehler macht…

Er verbastelt Seen mit in Fließgewässerrelationen, die Seen haben da m.E. nichts zusuchen.
Wenn diese Fließgewässerrelationen mit Seen dann auch ein ref (Fließgewässerkennzahl) haben wird suggeriert, daß diese ref auch die des Sees wäre, das ist falsch, Seen haben eigene Gewässerkennzahlen.
Er nutzt massiv nicht dokumentierte Rollen (tributary) in Fließgewässerrelationen für eigenständige Fließgewässer. Er verpasst auch Standgewässer die Rolle main_stream.
Im Ergebnis werden dadurch Relationen teilweise mehrfach ineinander geschachtelt: Relation https://www.openstreetmap.org/relation/390306 hat als Teil: https://www.openstreetmap.org/relation/9512309 und https://www.openstreetmap.org/relation/9487794 und diese weitere Relationen hinein verschachtelt…

Bei den von ihn erstellten und bearbeiteten Fließgewässerrelationen entsprechen nicht der allgemein akzepierten Taggingweise von solchen Relationen.

Für mich wäre es zunächst dann “Edits an Wasserwegen”.

Sven

Hallo,

Ich schlage vor, alles ab November 2017 mit dem Redaction Bot zu säubern. Wie ich weiter unten in diesem Beitrag aufzeige, sind seine Ansichten in Sachen Urheberrecht so verquer und mit den Grundsätzen von OSM unvereinbar, dass in seinen Beiträgen noch manche Altlast verborgen liegt. Wer so lange an seinen Standpunkten festhält, bis er zweimal gesperrt wird und dann trotzdem weitermacht, verdient nicht den Respekt für seine Mühe, den fast jeder andere Mapper – und sei er noch so naiv – verdient. Die zwei Sperren und die vielen Kommentare sollten genug Abblendlichter gewesen sein.

Ich halte von dem Vorschlag von westnordost nichts, da ich die Hintergrundgeschichte zu ulamm in OSM zu gut kenne. Ulamm hat äußerst verquere Ansichten in Sachen Urheberrecht, die, wenn man sie genau liest, teilweise sich selbst und immer wieder mal den Grundsätzen von OSM widersprechen. Seit der Bitte, doch mit der Behörde Kontakt aufzunehmen und das zu dokumentieren, ist nichts vergangen. DE:Permissions hat keine neuen Einträge (als Wikipedianer weiß Ulamm, MediaWiki zu nutzen). Er berichtet uns nur von Telefonanrufen und Aussagen untergeordneter Mitarbeiter. Was die sagen, hat keinen Wert, wie wir schon mindestens einmal in anderen Bundesländern erfahren haben. Solange das Ministerium nicht sein ok dazugibt, ist die Aussage nichts wert (und die entsprechend höher angesiedelten Personen in der jeweiligen Vermessungsverwaltung sagen deshalb auch nicht einfach so Ja).

Im Jahr 2014 ist Ulammn in Bremen mit anderen örtlichen Mappern heftig aneinander geraten ist. Es entstand ein Editwar. Streitgegenstand war das Mapping von Radwegen. In den Diskussionen war auf Seiten Ulamms keine Wille zur Akzeptanz der vorherrschenden Grundsätze im OSM-Projekt, insbesondere des Grundsatzes “wir taggen nicht für den Renderer” erkennbar. Die DWG hat im Dezember 2014 ein befristetes Radwegmappingverbot für ulamm und ein Revertierverbot für seinen Hauptkontrahenten unter Androhung einer dauerhaften Sperre verfügt. In Sachen Radwegen war seitdem eigentlich Ruhe und ulamm war in den darauffolgenden Jahren praktisch kaum bis gar nicht aktiv.

Seit gut zwei Jahren bearbeitet Ulamm Gewässer in OSM. Bis vor ein paar Monaten waren das wenige Änderungssätze pro Jahr. Immer wieder hat er dabei nicht zugelassene Quellen angegeben. Er wurde auf die Unzulässigkeit der Quellen mangels nachgewiesener Freigaben oder aufgrund bekannter Ablehnungen hingewiesen. Seine Antworten lassen den Schluss zu, dass er eine im grundlegenden Widerspruch zu den Ansichten der OSM Foundation und des OpenStreetMap-Projekts stehende Ansicht in Sachen Urheberrecht vertritt. Hier mal eine Auflistung und Zusammenfassung der Diskussionen:

Dezenber 2016: Verwendung von Swisstopo (Hinweis auf Unzulässigkeit am 1. Januar 2017)

23.02.2017: Ich frage ihn nach einer Nutzungsfreigabe für Informationen von umwelt.niedersachsen.de (es ging um ein PDF namens “Flächenverzeichnis”) https://www.openstreetmap.org/changeset/46308129
Ulamm antwortete, das Flächenverzeichnis enthalte nur Namen, Kennzahlen und Quadratkilometer. Er habe keine “Geografie” hochgeladen. Das Eintragen korrekter Benennungen sei unabdingbar für die Qualität von OSM.
Ich entgegnete, dass es nicht von Bedeutung sei, ob es sich um Geo- oder Sachdaten handle und verwies ihn auf https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Welcome_to_Wikipedia_users#We_are_much_stricter_about_copyright
In seinen weiteren Kommentaren schrieb er, dass die Namen amtliche Festsetzungen seien. Zu meinem genannten Link meinte er, dass es darin nur um Karten ginge.

Januar/Februar 2019: Ulamm übernimmt Namen und Gewässerkennzahlen aus amtlichen Daten in Mecklenburg-Vorpommern, die unter inkompatiblen Lizenzen stehen (v.a. CC-BY-SA). Das erfahren wir, weil er erst nach Quellen gefragt wurde (mithilfe einer 0-Stunden-Sperre), dann eine inkompatible nannte. Auf die Inkompabilität wurde er hingewiesen (von woodpeck, der schon in Bremen in der DWG für ihn zuständig war). Er hat woodpecks Hinweis ignoriert und eine mehrtägige Sperre daraufhin kassiert.

Am 18. April 2019 fragt Streckenkundler, woher der Name “Graben 716” komme. Er könne nur aus Daten des Landes stammen. Die Verwendung des Brandenburg-Viewers o.ä. sei unzulässig.
Ulamm antwortet, die Grabennummern seien keine Datenbankgeheimnisse, sondern von den Wasser- und Bodenverbänden zu erfragen.
In Brandenburg seien, wo sich keine geeigneten Wortnamen fanden, Grabennummern in die Topografische Karte eingetragen und zugänglich, ohne in einer Datenbank zu wühlen. Die DTK sei keine Datenbank, sondern ein Rendering-Produkt, so wie die verschiedenen OSM-Versionen Rendering-Produkte seien.
Weiter schreibt Ulamm, jeder von uns dürfe die DTK lesen und Ausschnitte als Referenzquelle verlinken. Letzteres habe ich seit den Sperren verstärkt gemacht, um woodpeck zu zeigen, dass diese Informationen eben nicht unter einer CC-artigen Lizenz stünden.
Streckenkundler bezeichnet das Erfragen von Namen bei Behörden als fadenscheinige Ausrede.
Daraufhin schreib woodpeck, dass er das “was ich irgendwo nachgucken kann ist öffentlich”-Missverständnis durch die Sperre und den Revert einige Wochen zuvor aufgeklärt habe. In Deutschland gelte keinesfalls, dass Fakten automatisch ungeschützt seien, und es gibt sogar Gerichtsurteile gebe, in denen gedruckte Topo-Karten Datenbanken genannt werden. Bevor man aus der DTK etwas abschreibe, solle man einfach nachfragen, ob es in Ordnung sei.
Ulamm wiederholt daraufhin seinen Standpunkt, OSM habe die Wahl zwischen einer Gewässerkartierung, die jede Information berücksichtigt, die nicht nur über eine Datenbank mit CC-artiger Lizenz zu erlangen sei, und einer Kartierung, die überwiegend Schrott sei.

Es gibt, wenn man noch genauer hinschaut, noch mehr Sachen, über die man sich bei Ulamm aufregen kann. Ich erspare mir deren Beschreibung.

Viele Grüße

Michael

+1

Hmm, das sah/sieht Rheinland-Pfalz wohl anders (siehe diesen Beitrag):

westnordost’s Beitrag ist ja auch noch länger: https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=746813#p746813
Diskussion zu dem Thema besser in https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=578120

Danke an Nakaner für die Zusammenfassung,

Dem ist nichts hinzuzufügen…

Sven

Guten Abend,

Bitte aktiv werden. Auch andere Nutzer beschweren sich. ulamm macht unvermittelt weiter, reagiert entweder nicht auf CS-Kommentare, wo er auf Fehler hingewiesen worden ist oder redet sich mit den selben Argumenten heraus und zeichnet weiter fiktive, nicht nachvollziehbare Gewässerverbindungen ein, vgl. z.B. https://www.openstreetmap.org/changeset/70103860

Danke.

Sven

Hallo,

die DWG hat ulamm heute Nacht eine 96-stündige Sperre verpasst. Die Übersetzung der englischsprachigen Sperrnachricht:

Endlich!

Viele Grüße

Michael