Ich selbst kenne dienstlich etwas die Daten einiger Gewässerunterhaltungsverbände… Ich kann nur davor warnen, sich blauäugig auf alle Angaben zu verlassen, es muß immer kritisch hinterfragt und vor Ort kontolliert werden. Gerade kleinere Gräben und vor allem unterirdische Grabenverbindungen ( in den Fällen müsste man wohl eher von Drainageleitungen reden) sind selbst bei den Gewässerverbänden nicht in Gänze bekannt und zum Teil nur Vermutungen (ich habe dienstlich solche Daten u.a. aus dem Havelland). Es gibt sicher bei allen Verbänden Gewässer-Erfassungen, aller möglichen (und vermuteten) Gewässer und deren Verbindungen, ein in Gänze valider Datensatz ist das aber nicht. Gerade bei der topographischen Situation in der Uckermark muß man sowas immer hinterfragen und geht nur mit Vor-Ort-Erfassung. Nicht mal die Gewässerverbände selbst kommen in Gänze hinterher, alle kleine Gräben zu erfassen und klassifizieren und zu unterscheiden, ob es nicht doch nur Drainageeinleitungen eines Ackers sind und keine verrohrten Gräben (oder die Verrohrung überhaupt noch intakt ist).
Selbst wenn man sich nur auf das veröffentlichte und von ihm verwendete Fließgewässershape und Verzeichniss des Landes Brandenburg beschänken würde (wenn man dieses nutzen dürfte), kann ich nur vor einer blauäugigen Verwendung der Daten warnen. Allein, wenn man sich die Änderungsliste in den Daten anschaut (Liste ist 25 1/2 Seiten lang (!!)) zeigt das, wie valid die Daten derzeit sind…
Ich selbst habe einen relativ guten Überblick über den Spreewald und könnte hier ein paar Fehler in den Landes-Gewässerdaten benennen… In anderen Gebieten kann ich es nicht…
vielen Dank für deine sachkundigen Einblicke. Wenn ich deine Schilderungen so lese, sollte man die Änderungen nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch wegen des begründeten Verdachts systematischer qualitativer Mängel zurücksetzen. Auf diese Mängel hast du mindestens einmal hingewiesen und Ulamms Reaktionen haben sich sinngemäß auf “Das Amt hat recht, denn es ist das Amt, und OSM muss dessen Daten nehmen, sonst ist es Müll.” beschränkt.
Es mag zwar sicher Absichtserklärungen des Landes Brandenburg geben, derzeit ist (mir) aber an keiner Stelle bekannt, daß sich die Nutzungsrechte von Geodaten des Landes Brandenburg geändert haben.
Maßgeblich für mich sind die AGNB des LGB: https://www.geobasis-bb.de/pdf-Dateien/AGNB.html abgerufen: 26.6.2019; Stand AGNB: 1.3.2019 Andere Öffnungsklauseln von Geodaten des Landes jeglicher Art für OSM gibt es meiner Beobachtung bisher nicht.
Meines Wisens gibt es eben jene Zusatzerklärung nicht. …und solange sind die AGNB des LGB für mich maßgeblich und das, was in den Nutzungsbedingungen zu den weiteren Daten steht.