Vor einiger Zeit hatten wir in einer Note über die Zulässigkeit der Verwendung kommunaler (Bielefeld) Daten (Grenzen Naturschutzgebiete) in OSM gesprochen mit dem Ergebnis, dass “nur die reine Basis-Hintergrund-Karte ist ausdrücklich erlaubt (ist). Wo die ursprüngliche Form des Schutzgebiets dann herkam will ich gar nicht so genau wissen.” Jetzt habe ich mir die Ausgangsdaten und dort die Nutzungsbedingungen und Nutzungsrechte auf der Karte angesehen und komme zum Ergebnis, dass wir die Daten von zumindest diesem Layer sehr wohl zu unseren Bedingungen nutzen dürfen. Es wird in den Nutzungsrechten ausdrücklich auf die ODbL verwiesen.
Darf ich jetzt einfach loslegen? Was sagt das OSM-Justiziariat dazu?
Die bestehenden Naturschutzgebiet-Grenzen in der Gegend sind aus einem sehr sehr alten Import, da sie den Lizenzwechsel damals überstanden haben (auch schon lange her) gehe ich davon aus, dass das damals lizenztechnisch in Ordnung war.
Problem mit den Nutzungsbedingungen ist das diese sich explizit nur auf die Basiskarte beziehen, nicht auf die Themenlayer wie zB die Naturschutz-Layer …
Der Layer für NSG stammt wohl von https://open.nrw/dataset/ccbfb8e5-541d-438e-9f6c-466f4d4646a2 (Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0). Statt den Stadtplan Bielefeld mit diesem Layer zu nutzen, würde ich den Layer direkt von open.nrw einbinden.
Ja, zur Korrektur von Grenzverläufen gut geeignet. Den WMS-Layer in JOSM einbinden, das gewünschte Gebiet herunterladen und dann den Grenzverlauf an die Daten aus dem Layer angleichen.
Oder, falls der vorhandene Grenzverlauf nur sehr ungenau oder mit anderen Objekten “verklebt” ist, diesen durch den von open.nrw ersetzen (in JOSM geht das mit utilsplugin2 über “Geometrie ersetzen”).
Ich meine hier von einem Paket gelesen zu haben, in dem die von der Kommune idealerweise zu unterzeichnende Vereinbarung zusammen mit der Erklärung, wozu wir die in genau dieser Form benötigen, als Dokumente zur Verfügung stehen.