Neuer Mapper ändert Straßen auf Trunk ab

Das wäre natürlich klasse und eine echte Hilfe, wenn wenigstens die Fahrradkarte von OSM die Kraftfahrtstraßen kenntlich machen würde. Das wäre auch sicherlich der passende Ort. Weiß wirklich niemand, an wen man sich da wenden könnte, um das anzuregen?

Das ist die Opencyclemap: https://www.thunderforest.com/maps/opencyclemap/

Danke Euch allen für die nützlichen Tipps:)

Hallo Hippo Sauros,
Grund für Deine Änderungen waren ja schlechte Routingvorschläge, die Dich auch über Kraftfahrstraßen führen wollten.
Welche Routing-Apps waren das?

Kennst Du schon Brouter mit den verschiedenen Profilen:
Brouter steht als Online-Anwendung zur Verfügung:
http://brouter.de/brouter-web/#map=11/48.7933/9.1715/standard
und als Offline-Navi-App füs Handy:
http://brouter.de/brouter/profile_developers_guide.txt
Schaus Dir mal an.
Grüße

Hallo @PT-53 Ich hab’ vorhin kurviger.de entdeckt. Da gibt es eine Funktion “Schnellstraßen vermeiden”. Scheint mir ganz zuverlässig zu sein, um Kraftfahrstraßen auszuschließen. Was hälst Du davon?

Kenn ich nicht. Aber das ist doch ein Navi für Motorradfahrer!?
Was für ein Rad fährst Du denn?

Aus diesem Thread eine Zustimmung oder Ablehnung ablesen zu wollen finde ich sportlich.
Ich kann mich jedenfalls an eine längere Diskussion im Forum erinnern, aber natürlich damals mit anderen Teilnehmern.
Das Betonen auf “kein Überholen im Gegenverkehr” allein ist irreführend. Damit soll vor allem ausgesagt werden, dass im Verlauf kein Überholen im Gegenverkehr nötig ist und daher mit einem flüssigeren Vorankommen zu rechnen ist.
Die B31 ist dafür kein sehr gutes Beispiel, da sie zwar längere drei- und vierstreifige Stücke hat, dazwischen aber mehrmals normale Bundesstraße mit einmündenden Straßen und Feldwegen ist. Da liegt es an der Einschätzung des Routers (und des Autofahrers) wie er den Nutzen der Gesamtstrecke sieht.
Die Beschilderung als Kraftfahrstraße geht in die Verkehrsbedeutung nur insofern ein, dass da wenigstens nicht mit Traktoren gerechnet werden muss.

Solange sie nicht für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben sind. Das ist nicht soo selten.

Gruß,

Baßtölpel

Ja, findest du? Von wenn hat er den dafür Zustimmung bekommen? Insbesondere siehe #12, wobei scheinbar nicht einmal daüber abgestimmt wurde (überholen) siehe #1

PS: https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=52550))

Nö, das passt natürlich dann nicht. Am bequemsten, übersichtlichsten, und mir persönlich am liebsten wäre es ohnehin, wenn ich eine Karte vor mir liegen hätte, anhand der ich ablesen könnte, wo sich Kraftfahrtstraßen befinden. Ich weiß, ich weiß, da bin ich ein bischen ganz schön altmodisch. Aber die neuen Kommunikationswege überfordern mich manchmal halt etwas, wie Du unschwer erkennen kannst.

Viele Grüße sendet Hippo Saurus

Sind dann Mofas auch manchmal auf Kraftfahrtstraßen zugelassen bzw. freigegeben? Mein Neffe hat nämlich ein Moped.

In OSM und Deutschland jedenfalls nicht: https://overpass-turbo.eu/s/ZxL

Eben, hab’ nämlich auch gehört, dass Mopedfahrer dann versicherungstechnisch Probleme kriegen, wenn Sie auf Kraftfahrtstraßen in einen Unfall verwickelt sind.

Mofas nicht, aber für Mopeds gibt es einen einzigen Sonderfall in ganz Deutschland: https://overpass-turbo.eu/s/ZxS . Ein Ortskundiger würde da aber nie durchfahren.

Nachtrag: Das Zeichen 331.1 mit Zusatzzeichen “Auch Kleinkrafträder” auf Mapillary:
https://www.mapillary.com/map/im/wSYXS3DoO6IlHV9uoCR5fA
https://www.mapillary.com/map/im/mBAath6WG6oNeMJ73Pws8Q (evtl. Straßenkarte ausblenden)

– snip, war doppelt

Nein, das bedeutet nicht langsamer Verkehr freigegeben sondern wirklich landwirtschaftlicher Verkehr. Manchmal wird das nur für einen einzelnen landwirtschaftlichen Betrieb so gemacht, der sonst nicht zu seinem Acker kommen könnte.

Baßtölpel

“Zulässige” ist das Zauberwort. “Zulässige Höchstgeschwindigkeit” meint, dass Dein Fahrzeug eine Zulassung dafür hat, z.B. Mofa hat 25 km/h. Dass man mit einem Mofa auch schneller fahren kann ändert nichts an der Zulassung. Für Kraftfahrstraßen gilt mindestens eine zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Also kein Mofa. Es ist übrigens nur ein Gerücht, dass man auch mind. 60 km/h schnell fahren muss. Auch auf der Autobahn kannst Du mit 20 km/h dahinjuckeln, wenn: Du niemanden unnötig behinderst, Dein Kraftfahrzeug eben das 60er Kriterium erfüllt. Panzerkolonnen fahren oft langsamer, um die Ketten zu schonen, auch Zirkuswagen wegen der Tiere.

So lange es für mich als Radfahrer erkennbare Alternativen gibt, finde ich Kraftfahrstraßen/Autobahnen prima: Die verringern nämlich den Verkehr auf den anderen Straßen. Daher meine Bitte an die Mapper: Alles, wo man mit der Rad nicht fahren darf, auch bitte so mappen, dass ich es ausschließen kann.
In Dänemark bin ich mal vor einem Kraftfahrschild gestanden und habe etwas dumm geguckt. Mit Hilfe eines Eingeborenen habe ich dann die südlich verlaufende alte Straße gefunden. Damals war das in OSM auf dem Garmin-GPSr nicht zu erkennen und Routing gab’s damals für mich auch noch keines.

Bei der alten tiles@home-Karte mit Osmarender habe ich das damals aus ähnlicher Motivation heraus als Radler das eingebaut. Der dunkle Rand der Straßen dort kam so zustande, dass erst eine etwas dickere graue Linie gemalt wurde und danach die Linie für die gewünschte Straßenklasse. Da habe ich einfach als Zwichenschicht noch eine autobahnfarbene Linie dazwischen gemalt und schon konnte man Kraftfahrstraßen durch blaue Ränder erkennen. (Genauso hatte ich das mit straßenbegleitenden Radwegen gelöst, wenn auch ohne Seitenabhängigkeiten) Leider ist das Projekt t@h irgendwann mitsamt Karte untergegangen …

Obacht!
Das Treckersymbol ist in § 39 wie folgt definiert:

Da das Zusatzschild

im Anhang 3 beim Kraftfahrstraßenschild*) oder in § 18 abweichend davon definiert ist, bedeutet 1010-61 also:
“Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, frei”
D.h. Mofas, die ja Kraftfahrzeuge sind, die nicht schneller als 25 rumtrödeln können, dürfen da fahren, moderne Trecker dagegen, die heute zumeist schneller als 25 fahren dürfen, dürfen dort dagegen nicht fahren, sofern sie nicht bauartbedingt auch noch die Kraftfahrstraßenmindestgeschwindigkeit von 60 km/h erreichen …
Das Kleinkraftrad darf auch nicht … Das S-Pedelec mit moderner Kleinkraftradzulassung auch nicht (das darf aber in Baden-Baden durch den Tunnel! Ob man daran gedacht hat?), das S-Pedelec mit älterer Leichtmofazulassung darf …

*) Eine abweichende Definition gibt es für “Radfahrer frei”, sobald es unter einem Einbahnstraßenschild hängt, dann kommt noch “Elektrokleinstfahrzeug im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung frei” hinzu …

Nachdem ich über JOSM die Kraftfahrtstraßen nicht sichtbar machen konnte, habe ich versucht, wenigstens die entsprechenden Verkehrsschilder am Beginn und Ende einer Kraftfahrtstraße punktuell zu setzen, um wenigstens etwas die Reichweite einer Kraftfahrtstraße kenntlich zu machen.

Was ich hierbei nicht ganz verstehe, an der B 378 wurden meine Bemühungen sichtbar. Hier kann man in JOSM die Verkehrsschilder sehen, an anderer Stelle aber leider nicht, wie bspw. am Nollhofer Kreisel nördlich von Sigmaringen. Hier kann man zwar sehen, dass ich Markierungspunkte gesetzt habe und was sich hinter diesen Punkten verbirgt, sichtbar werden die Verkehrsschilder aber nicht. Woran liegt das? Und noch mehr frage ich mich, weshalb bei JOSM die Beschilderung an der B 378 sichtbar wurde, auf mapillary.com aber nicht, obwohl ich als Quelle auch mapillary zusätzlich angegeben habe. Hat mir hier jemand einen Tipp, wie ich es besser machen kann?

Und noch eine Frage zum Thema Kraftfahrtstraße. Ich habe ja nun gelernt, wie man einen Straßenabschnitt als Kraftfahrtstraße kennzeichnet (indem man bei JOSM das Häkchen “Kraftfahrtstraße” aktiviert, sodass beim Schlüssel/Wert “motorroad = yes” erscheint).

Wie steht es mit den Zubringern zu einer Kraftfahrtstraße, die zwangsläufig selbst Kraftfahrtstraße sein müssen, damit niemand versehentlich in eine Kraftfahrtstraße einbiegt. Die sind häufig noch nicht als Kraftfahrtstraße ausgewiesen, wie in meinem Beispiel die Abfahrt von der B 3 zur B 378 in Richtung Mulhouse. Darf man die Zubringer nicht selbst als Kraftfahrtstraße ausweisen? Nur rein vorsorglich, bevor ich wieder etwas falsch mache.