Maxweightrating nur für Durchgangsverkehr?

Moin!
Habe hier schon wieder eine Schilderkombi, die ich nicht zu mappen weiß:

Das Schild befindet sich an diesem Weg: Way: ‪Im Dorfe‬ (‪894359157‬) | OpenStreetMap
Das Schild steht am nördlichen Ende.

Sprich:

maxweightrating:hgv=12
maxweightrating:hgv:conditional=none @ destination
traffic_sign=DE:253,1053-36,1053-37
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-1
@Nadjita
Die Schilderkombination besagt nur Durchfahrtsverbot für LKW über 12 t. Es steht da nicht von Anlieger frei

@Jakob48 NICHT Durchgangsverkehr NICHT verboten → Anlieger frei

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@Langlaeufer
Tja, bei zweimal NICHT hebt sich die Negation wieder auf :laughing:

In diesem Fall liegts Du daneben und Tippfehler sind nicht anzukreiden:

“Der Nicht-Durchgangsverkehr ist nicht verboten” ist keine doppelte Verneinung.

Es liest sich aber genau so.

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Das Verbotszeichen verbietet auch die Einfahrt. Das wird oft vergessen. Wenn ein großer LKW in so eine Straße reinfährt und sogar parkt, kriegt er ein Knöllchen, weil die Ordnungshüter dem Fahrer eine Weiterfahrt unterstellen.

Ganz im Ernst. Die Gemeinde will dort den Verkehr von großen LKW raus haben. Die Schilder werden in Wohngebieten auch aufgestellt um den Verkehrsfluss zu lenken, vorallem wenn LKW-Fahrer Mautstrecken umfahren versuchen.

In dem OP genannten Schilder-Kombination ist nach dieser Seite das Einfahren für LKW größer 12 t verboten.

Ich zitieren mal:

Das betreffende Zeichen gehört nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu den Verkehrsverbotszeichen. Diese untersagen den Verkehr generell oder teilweise für bestimmte Gruppen von Verkehrsteilnehmern. Dennoch ist vielen Autofahrern oft nicht bewusst, dass die Missachtung dieses Verkehrsschildes ein Bußgeld zu Folge hat. Besonders das Nichtbeachten von einem angezeigten LKW-Durchfahrtsverbot zieht Strafen nach sich.

und

Seit 2006 können Zusatzschilder das Zeichen 253 ergänzen. Dies sind zum einen das Schild „Durchgangsverkehr“ und zum anderen der Zusatz „12 t“. Das bedeutet, die Straße ist für den Durchgangsverkehr oder für alle Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 t freigegeben. Auch der Zusatz „Lieferverkehr frei“ schränkt das allgemeine Durchfahrtsverbot ein und gestattet das Befahren der Straße aus einem bestimmten Grund. Liegt dieser Grund nicht vor, darf die Straße nicht befahren werden.

Von Nadjita Tagging-Vorschlag bleibt nur noch

maxweightrating:hgv=12
traffic_sign=DE:253,1053-36,1053-37

übrig.

Also nach Deiner Logik hat das Schild “Durchgangsverkehr” keine Auswirkung. Man könnte es genauso weglassen. Lass mich mal zitieren, was Durchgangsverkehr ist:

Durchgangsverkehr ist vereinfacht gesagt das Gegenteil von Anliegerverkehr.

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Ja, das Zusatzschild ist im Grunde eine Ergänzung zum Verbotsschild was die Kommune dort beabsichtigt. So interpretiere ich das Ganze.

Und wie kommst Du jetzt darauf, dass “Durchgangsverkehr verboten” sich nicht durch “Anliegerverkehr erlaubt” abbilden lässt :face_with_spiral_eyes:?

@Nadjita
sie dürfen dort nicht reinfahren.

So ist es im zweiten von mir zitierten Zitat von der Webseite schon geschrieben steht. Dort wurde das mit dem Zusatzschild “Lieferverkehr frei” behandelt.

Wenn oben im Bild vom OP bei der Schilder-Kombination noch das Zusatzschild “Anlieger frei” dran wäre würde die Sache wie Du das siehst doch klar in Deinem Sinne.

Das ist nicht dasselbe. Bei “Anlieger frei” ist jeglicher Anliegerverkehr erlaubt und zwar nur in dieser Straße. Das Zusatzschild “Durchgangsverkehr” erlaubt grundsätzlich zwar auch den Anliegerverkehr, aber eben auch mehr, z.B. Güterverkehr im Umkreis von 75km (so genannten “regionalen Wirtschaftsverkehr”) und mautfreien Verkehr.
Aber auch ausgeschilderte Umleitungen dürfen genommen werden, obwohl man das Gesamtgewicht überschreitet.

Das können wir allerdings alles nicht abbilden, weswegen in OSM eine Beschränkung für Durchfahrtsverkehr der Erlaubnis für Anliegerverkehr gleichkommt.

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Sorry, aber wie kommst Du denn da drauf? Bzw. was geht in Deiner Gemeinde ab?
Wenn der Fahrer seinen LKW parkt, ist damit bereits der halbe Nachweis erbracht, dass es kein Durchgangsverkehr ist. Jetzt muss er nur noch nachweisen, dass er den LKW nur geparkt hat, weil er den Grundstückseigentümer seines Zieles suchen musste, damit der ihm das Tor zum Grundstück öffnet…

Was Du zitierst, bezieht sich ausschließlich auf das VZ 253. Und die Seite formuliert mit Durchfahrtsverbot auch noch missverständlich. Sowieso: Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Im o.g. Beispiel haben wir es aus einer Kombination von VZ 253 mit Zusatzzeichen zu tun. und da zitiert man am besten direkt den Gesetzestext im Original - der ist nämlich eindeutig:

Aber Du zitierst ja selber weiter, dass durch diese Beschilderung das Durchfahrtsverbot eingeschränkt ist.

Vergleichen wir mal:

Durchgangsverkehr liegt nicht vor, soweit die jeweilige Fahrt dazu dient, ein Grundstück an der vom Verkehrsverbot betroffenen Straße oder an einer Straße, die durch die vom Verkehrsverbot betroffenen Straße erschlossen wird, zu erreichen oder zu verlassen.

vs.

Anlieger frei:
“Anlieger” sind im Gegensatz zum Durchgangsverkehr nicht legaldefiniert. Wer Anlieger ist, wurde durch die Rechtsprechung entwickelt:

Doch wann genau gelten Sie als Anlieger? Eine gesetzliche Definition existiert hier nicht, aber die Rechtsprechung schafft hier Klarheit: Demnach ist ein Anlieger eine Person, die ein an der betreffenden Straße anliegendes Grundstück aufsuchen möchte. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine der folgenden Situationen vorliegt:

  • Sie wohnen auf einem anliegenden Grundstück.
  • Sie möchten jemanden auf einem anliegenden Grundstück besuchen.
  • Ihr Arbeitsplatz befindet sich auf einem anliegenden Grundstück.
  • Sie haben auf einem anliegenden Grundstück etwas zu erledigen (z. B. einen Einkauf, einen Arztbesuch, einen geschäftlichen Auftrag).
  • Sie möchten von einem anliegenden Grundstück etwas oder jemanden abholen.
  • Sie möchten an einem anliegenden Grundstück etwas abliefern oder jemanden absetzen.

Es spielt dabei wohlgemerkt keine Rolle, ob Ihr Anliegen tatsächlich erfolgreich ist. Wollen Sie zum Beispiel jemanden besuchen, doch derjenige ist gar nicht zu Hause, sodass Sie unverrichteter Dinge wieder abziehen müssen, gelten Sie trotzdem als Anlieger und sind zum Einfahren in die Straße berechtigt.

Wohlgemerkt:

  • auf einem anliegenden Grundstück etwas zu erledigen,
  • von einem anliegenden Grundstück etwas … abholen .
  • an einem anliegenden Grundstück etwas abliefern

Ist so ziemlich gleichbedeutend mit:

  • soweit die jeweilige Fahrt dazu dient, ein Grundstück … zu erreichen oder zu verlassen
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Anders ausgedrückt: regionaler Wirtschaftsverkehr und ausgeschilderte Umleitungen sind auch ein Anliegen.

@Jakob48
Durchfahrt verboten und Durchgangsverkehr verboten klingen zwar ähnlich bedeuten aber nicht das gleiche.
Bei ersteren darf wie du sagst keiner. Reinfahren. Beim zweiten dürfen Anlieger reinfahren.

Unterdessen bin ich weiter südlich auf die gleiche Schilderkombi gestoßen, genauer hier: Node: 8669554024 | OpenStreetMap
Ich gehe davon aus, dass mit “Durchgangsverkehr” der Verkehr zwischen den beiden Schildern gemeint ist, so wie dort auch der Bus laut Relation: ‪Bus 274: Neerstedt => Neerstedt‬ (‪12171494‬) | OpenStreetMap fährt.
An z.B. dieser Kreuzung Node: 321569287 | OpenStreetMap wird das aber nicht wiederholt.
Welche Wege soll ich wie ändern?