maxspeed=* für Abbieger

Ich habe hier eine Stelle, an der man als Rechtsabbieger nur 80km/h fahren darf, als Geradeausfahrender unbegrenzt. Es gibt allerdings dort noch keine Abbiegespur, als “maxspeed:lanes”=* geht es also nicht so einfach. Wie könnte man das taggen?

Wenn es zwei unterschiedliche Fahrspuren hat, bei denen unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten, dann über lanes=* und maxspeed:lanes=*
wenn es aber nur eine fahrspur hat, bei der für geradeaus und rechtsabbieger unterschiedliche geschwindigkeitsbegrenzungen gelten, dann evtl. mit maxspeed=*|80?!

Als “Geradeausfahrender unbegrenzt” klingt jetzt aber irgendwie nach Autobahn? Da kann man die abbiegende Spur schon separat eintragen und dort die 80 taggen (irgendwann geht die Spur ja sowieso ab) - oder du bringst mal einen Permalink, dass man sich das anschauen kann…

Hatte ich vergessen, sorry: w261477000 ist es.

Finde ich nicht gut, weil wir ja schon Spuren nicht als highway=* erfassen wollen, und hier nichtmal eine Spur da ist.

Die Frage die ich mir bei der aktuellen Darstellung stelle:
Ist der motorway_link nicht etwas spät eingezeichnet? Ich würde den vorziehen und dann kann man diesen auch mit dem entsprechenden Tagging versehen. Bei der aktuellen Variante kommt mir vor, dass die Routing Engines 3m vor der Abfahrt “Jetzt scharf rechts” melden und dann kracht es…

Zumal ja auch die Abbiegespur (Verzögerungsstreifen) viel früher beginnt…

PS: Ich bin auch gegen lanes als highway.

Wenn auf dem Stück vor der Verzögerungsspur tatsächlich 80 für Abbieger stünde, wäre das ziemlich hirnrissig: Woher wüsste der hypothetische Blitzer, dass da einer abbiegen will (per Gedankenlesen? ab Setzen des Blinkers?). Eine Beschränkung auf 80 für die gesamte rechte Spur würde mir eher einleuchten (none|none|80), da kurz darauf die Verzögerungsspur eine auf 60 hat (vermutlich none|none|80|60) und die Geschwindigkeitsdifferenz sonst zu groß würde (auch für die Geradeausfahrer).

Wer den Router unterstützen will, kann destination für die lanes taggen. Zur Zeit gilt ja noch die Regel: Fahrbahnen erst als separate highway taggen, wenn eine bauliche Trennung vorliegt.
Wer von der mittleren Spur volle Pulle auf die Abbiegespur wechselt, muss eben sehen, wie er die Kurve schafft. Dem ist auch mit einem Router nicht zu helfen.

Ich glaube das hast du jetzt nicht ganz richtig verstanden. Nicht das Stück vor der Verzögerungsspur. Sondern die Verzögerungsspur hat 80. Somit ergäbe sich zwar ein none|none|80 - aber das wird nicht ausgewertet.

Das mit dem Blitzer ist a.) nicht unser Thema und b.) Blitzer können Spuren und Fahrzeuge unterscheiden… - nur so zur Info… da könnte der Blitzer auch den LKW auf der linken Spur ausmachen bei Überholverbot für hgv und den blitzen obwohl er nicht zu schnell ist…

Bereits ein Stück vor der Verzögerungsspur steht ein grosses Schild mit Zeichen 274 “80” und einem Pfeil nach rechts, am Anfang der Verzögerungsspur das ganze nochmal mit 60.

Wenn das Schild mit einem Pfeil nach rechts versehen ist, dann gilt es auch nur für die Verzögerungsspur - nicht aber für die normale Spur… Somit wäre das Tagging none|none|80 - ab dem Zeitpunkt wo es die Spur gibt. Nicht schon vorher.

Aber es ist da ja noch keine Verzögerungsspur vorhanden. Also etwa so:

-----------------------
                       
- - - - - - - - - - - -

- - - - - - - - - - - -
                       
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 a     \             \ 
        -----------   \
        b          \   

Wobei bei a das Schild mit 80 steht und bei b das Schild mit 60, beide mit Pfeil nach rechts.

“a” bezieht sich aber auf die Verzögerunsspur und “b” auf die Rampe/Kurve/Ausfahrt (das Zz ist wie ein Ankünder zu deuten und gibt den Bezug für 274 wieder…)

So gilt auf der Verzögerugsspur die Geschwindigkeit von “a” und auf der Rampe/Kurve/Abfahrt die von “b”

Kommt mir zwar etwas ungewöhnlich vor, aber ich kenn’ mich im Strassenverkehr auch nicht so gut aus :wink:
Also wenn hier niemand widerspricht, mir niemand zuvorkommt und ich dran denke korrigiere ich das dann heute Abend.

Wenn das Verkehrszeichen mit Pfeil als Ankündigung zu verstehen ist und erst ab Spurwechsel-/Abbiegemöglichkeit gilt, macht es wieder Sinn.
Das wäre doch eine wunderbare Frage für die theoretische Führerscheinprüfung :wink:

Ich hab das nicht als Ankündigung verstanden, ich gehe mal davon aus, dass da so ein schräg stehender gerader Pfeil+Maxspeed (von links unten nach rechts oben) steht. Ein Foto der Situation wäre recht schnafte.

€: Sowas wahrscheinlich + maxspeed im Schild: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Zeichen_332.svg

Ob ein Pfeil seitlich nach rechts, nach rechts oben ansteigend, oder nach oben nach rechts abknickend weiss ich leider nicht mehr, und für ein Foto war es zu schnell vorbei. Also wenn da zufällig einer von euch vorbeikommt…
Mein Fahrer meinte, es würde für Rechtsabbieger ab der Stelle gelten (darum hatte ich es im OP so geschrieben), aber der muss ja nicht unbedingt recht haben. Wenn jemand sicher weiss, in welcher der Varianten es wie gültig ist wäre das sicherlich beim nächsten Mal hilfreich :wink:

Moin,

Zeichen Z 1000-21: Richtung der Gefahrenstelle rechtsweisend
Siehe auch http://www.autobahn-bilder.de/inlines/a7.htm#Kreuz_Hannover-Ost (Ausfahrt Hildesheim-Drispenstedt, Bild 26 - 28)
bzw. http://www.autobahn-bilder.de/images/A7%20Ri%20Kempten/HH-WU/IMG_7164.JPG

Ich sehe dass wie tunnelbauer:
Die Gefahrenstelle (die Ausfahrt) liegt rechtsweisend, die Schilderkombi ist ein Hinweis auf eine kommende Situation.
Gegenprobe:
Vergleichbare Schilderkombi mit einer Höhenbegrenzung in einer Seitenstraße.
Dort gilt das Gebot/Verbot auch nicht ab Schild, sondern erst in der folgenden Situation.

Gruß
Georg

Ich gehe davon aus, dass es sich um dieses Zusatzschild handelt (genau wissen tue ich es aber nicht):
http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/bilder/zusatz_pfeil_rechts2.jpg

Würde dann sagen, dass ab Punkt a für die die rechts abbiegen wollen Tempo 80 gilt, auf der Abbiegespur dann 60.
maxspeed:conditional=80 @ turn_right (a bis b)
maxspeed:lanes=none|none|none|60 (ab b)

Bei dem Zusatzzeichen Zeichen 1004-30/-35 gilt das Schild erst in entsprechender Entfernung:
http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/bilder/zusatz_entfernung_meter.jpg

Ich würd sagen, dass in unserem Fall das Schild ab dem Aufstellpunkt gilt, und der Pfeil nur auf die Beschränkung für Rechtsabbieger, bzw. auf eine Gefahrenstelle rechts hinweist.