Mapping mit Helmkamera und Motorrad

Moin zusammen,

ich bin zwar schon etwas länger angemeldet, habe aber bisher nur wenig beitragen können. Da ich viel mit Motorrad und Fahrrad unterwegs bin habe ich jetzt überlegt, wie ich etwas mehr Material zum Projekt beitragen könnte. Folgende Überlegung:

  • GPS-Logger am Motorrad oder Fahrrad mit freier Sicht zum Himmel befestigen
  • Helmkamera (Contour 1080p) am Helm oder Lenkstange befestigen und mitlaufen lassen
  • Taster am Lenker mit Logger verbinden, so dass während der Fahrt gefahrlos Trackpoints geschrieben werden können
  • zu Hause Track und Video auf den Computer übertragen
  • kleines Programm schreiben, dass über alle Trackpoints läuft und ein Bild aus dem Video extrahiert, was n Meter vorher aufgenommen wurde (idealerweise abhängig von der Geschwindigkeit am Trackpoint)

Damit, so die Idee, könnte ich “im Vorbeifahren” Straßen und wichtige Schilder (für Straßennamen, maxspeed etc.) relativ einfach erfassen.

Jetzt meine Fragen:

  • Gibt andere Mapper, die das so oder so ähnlich machen? Wie macht ihr das genau?
  • Gibt es so ein Programm schon oder etwas, wogegen man einfach scripten kann?
  • Ist das Aufzeichnen von Straßenverkehr überhaupt zulässig (hier wäre ich für belastbare Quellen dankbar; Nachbarn und Kollegen, die da mal was gehört haben, habe ich selber genug… :wink:
  • Was haltet ihr davon? Habt ihr weitere Ideen oder Verbesserungsvorschläge für mich?

Ciao, fogs

hi fogs,

willkommen im club!!

meine - nicht stark belastbare - aussage dazu: aufnehmen darft du alles, veröffentlichen aber nur “unkritische” sachen.

gruss

wambacher

hmmm, was hast du den für Hardware zu verfügung?

Wenn du ein Gerät mit Win Mobile hast, lad dir den OSM Tracker runter.
Der hat Kamera und Voicenachrichten unterstützung.
D.h. schriebt jede Aufnahme an einen Waypoint, und man kann damit nachher via JOSM gezeichnet werden.

Mit Touchpad am Gerät ist es dann noch einfacher…

Hallo fogs, die Idee ist nicht neu. Ich denke User i!i kann dir da bestimmt weiter helfen. Schau mal auf wiki/JOSM/Plugins/VideoMapping. Das Ganze ist bestimmt schon etwas gereift.
Des Weiteren gab es schon mal einen Tread. Schau einfach mal in der Suche unter “Video-Mapping”.
Georg

Juristisch nicht richtig. Was man nicht veröffentlichen darf, darf man auch nicht aufnehmen. Allerdings fällt dies zu überprüfen in der Praxis schwer. Ausgenommen sicherheitsrelevante Einrichtungen, wo du angehalten wirst, wenn du auch nur an deine Knipse denkst :wink:
Dank UrhG §59 darfst du das alles aufnehmen. Die Frage ist nur, darfst du die Kamera am Motorrad(-helm) befestigen und im öffentlichen Straßenverkehr verwenden. Zulassung bzw. der Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr könnten hier problematisch werden.

Ich würde mir nicht allzuviele Gedanken machen wegen des Abfilmens, schließlich gelangen die Daten ja nur indirekt über OSM an die Öffentlichkeit.
Und kein Tourist ist wohl je wegen Fotos oder Videos des Straßenverkehrs einer besuchten Stadt in Bedrängnis gekommen.

Das Problem ist nicht das Filmen des Verkehrs und deren Umgebung, sondern dass es vom Motorad gemacht wird. Da bin ich mir nicht sicher, ob die geplante Modifikation eine Genehmigung/Überprüfung Seitens TÜV/DEKRA bedarf. Immerhin kann die Kamera zum Geschoss werden, wenn sie sich bei 50km/h vom Helm/Motorrad löst. Von höheren Geschwindigkeiten möchte ich nichtmal reden.

Hallo fogs, ja ich werkel da bereits an einem Plugin aber das dauert noch ein Weilchen. Ein paralleles angucken mit einem Videoplayer z.B. VLC war allerdings hoch produktiv. Ich wäre ja sehr an Demo Aufnahmen interessiert um das vergleichen zu können :smiley:
Ideen und Feedback schau mal auf die Wiki Seite meines Plugins

Ansonsten gibt es schon ein fertiges Skript was du haben willst:
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Georeference_video

@aighes: Kannst du das noch mal ein bißchen mit dem gefährlichen Eingriss in den Straßenverkehr ausführen? So richtig klar ist mir das nicht wo da die Grenze zu ziehen ist.

Moin zusammen,

erst mal Danke für die vielen Antworten in der kurzen Zeit. Ich will noch mal schnell ein paar Kleinigkeiten präzisieren:

@aighes: Betrachte die Befestigung am Helm erst einmal als zweitrangig. Die Kamera ist dafür ausgelegt an Helmen befestigt zu werden und übersteht auch Fallschirmsprünge etc. Außerdem gibt es noch ein Sicherungsbändsel, so dass bei Abreißen der primären Befestigung sich das Ding nicht gleich völlig selbständig macht. Zudem werde ich beim Tracken sicher nicht schneller als 50 km/h (+19% MWSt) fahren.

@Klausoleum: Auf dem Motorrad ist ein Windows Mobile o.ä. im Spiel. Ich zeichne mit einem Streichholzschachtel-großen Track-Logger auf (oder meinem Navi, wenn ich rausfinde, wie ich daraus die Tracks exportieren kann. Die Kamera ist an meinem Helm oder an der Lenkstange befestigt. Erst auf meinem Rechner soll das ganze dann zusammengeführt werden. Kamera meint in meinem Fall: Videokamera.

Mich interessiert vor allem: ist das Filmen des Straßenverkehrs durch eine private Person in DE zulässig? Vater Staat darf das beispielsweise nicht, weil $gericht das als verfassungswiedrig erklärt hat. Habe gestern auch noch mal beim Foebud angefragt; mal sehen, was da zurückkommt.

Und dann noch mal eine weitere Frage: wenn ich keine Lust/Zeit habe, meine Filme selber auszuwerten, stattdessen aber eine Software hätte, die mir die relevanten Einzelbilder aus dem Video extrahiert, dürfte ich das dann auch zusammen mit dem Track hochladen? (geht das bei OSM überhaupt, Track+Bilder hochzuladen?)

@!i! Sobald ich ein Video habe (und mir hier keiner nahelegt, dass ich das nicht darf), bist Du der erste der davon eine Demo bekommt :wink:

Ciao, fogs

Hallo,
mir ist schon klar, dass die Halterung hält. Man braucht aber für vieles, was am Fahrzeug ändert eine Zulassung. Nicht das du Probleme bei Kontrolle oder Unfall bekommst.

Meinst du das Kennzeichen scannen, was untersagt wurde? Das ist verboten, weil personenbezogene Daten analysiert werden.
Du musst im nachhinein Kennzeichen und Gesichter/Personen unkenntlich machen, so sie denn zu erkennen sind. Dann darfst du das auch veröffentlichen.

Moin!

Ok, ich mache es mal konkreter: “Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg sieht in der Verkehrsüberwachung durch Videokameras eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts nach Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes. Das stellte das OLG in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss fest.” (http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,665000,00.html). Ich bin kein Polizist, brauche das Video nicht zu beweiszwecken, möchte es aber trotzdem gerne erstellen, verwerten und ggf. Teile (z.B. Standbilder) unter Umständen auch veröffentlichen. Handele ich dabei auch verfassungswiedrig?

@aighes: Ok, die Kamera ändert etwas am Helm. Das hat aber mit dem Fahrzeug nichts zu tun. Habe mich eben noch mal schlau gemacht und betrachte das nicht als No-Go für mein Vorhaben. Hast Du für die zweite Aussage mit dem unkenntlichmachen eine Quelle? Mein letzter Stand ist, dass wenn ich Personen auf einem Foto habe, die aber nur Beiwerk sind, ich mir erst einmal keine Gedanken machen muss.

Vielen Dank, fogs

Auch ich kann dir nichts verbindliche sagen, sondern nur meine Laienmeinung. Aber ich denke in dem Fall liegt die Betonung auf “festinstalliert”. Mit so einer Kamera mit der man einfach alle Verkehrsteilnehmer an einer festen Stelle aufnimmt, stellt man alle Verkehrsteilnehmer die da vorbeifahren unter einen Generalverdacht und könnte eventuell sogar Bewegungsprofile für diese Stelle aufstellen.

Wenn du aber ab und zu mit einer Kamera durch die Gegend fährst, sehe ich da kein Problem. Diese Videowagen der Polizei gibt es doch wohl auch noch? Die zeichnen ja auch den Verkehr auf, nur eben gezielt an den Stellen wo sie einen Verkehrsverstoß beobachten. Rein intuitiv würde ich sagen von öffentlichem Grund aus darf man alles fotografieren oder filmen, solange man nicht gegen Persönlichkeitsrechte oder andere Gesetze verstößt. Wenn du einfach nur deine eigene Fahrt auf öffentlichen Straßen aufzeichnest, kommt mir das unproblematisch vor.

Aber wiegesagt, das ist nur meine Meinung.

Gruß

Im Wikipedia Artikel zur Drehgenehmigung ist folgendes verlinkt:
http://www.camgaroo.com/artikel/single/details/haben-sie-eine-drehgenehmigung/

Ich denke auch man muss da diverenzieren:
-nimmt man geziehlt Personen auf?
-ist die Aufnahme permanent?
-wird die Aufnahme veröffentlicht?
plus natürlich die Argumentation der KFZ Veränderung, die ich (Laie) bei einer Helmkamera nicht sehe.

Das mit dem Verbot der Verkehrsüberwachung ist komisch, filmt einen die Polizei z.B. bei Demos doch auch.

Die Entscheidung selbst und auch jene des BVerfG betreffen einen anderen Fall als den hier vorliegenden. In diesen Entscheidungen geht es um die Überwachung durch den Staat. Nach der Rechtssprechung des BVerfG ist es mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar, dass der Bürger unter einen Generalverdacht gestellt wird, indem erst aufgezeichnet und erst dann nachgeschaut wird, ob eine Ordnungswiedrigkeit/Straftat vorliegt. Mann weiß ja auch nicht, wozu solche Aufzeichnungen noch weiter verwendet werden. Deshalb wird bei den normalen Blitzern am Straßenrand auch erst gemessen und nur bei Geschwindigkeitsüberschreitungen fotografiert. In den oben genannten Fällen war es genau anders herum. Für die Videoaufzeichnung von privaten ist aus diesen Entscheidungen nichts relevantes zu folgern.

Für Viedeoaufzeichnungen durch Private sind andere Sachen von Bedeutung. Zum einen ist hier das Recht am eigenen Bild zu nennen.[1] Eine Einwilligung der auf der Aufnahme individuell erkennbaren Person ist aber nur bei Veröffentlichung notwendig. Das ist beispielsweise der Fall, wenn das Video für die Allgemeinheit zum Download angeboten wird. Andere Regeln gelten für Personen der Zeitgeschichte[2], mit denen wir es bei Aufnahmen für OSM aber nicht zu tun haben dürften.

Zum anderen wird das Recht Viedeoaufnahmen im öffentlichen Raum anzufertigen von der Panoramafreiheit begrenzt[3]. Da es OSM tatsächlich nur um die Erfassung des allgemein zugänglichen Straßenraums geht und sich auch die Panoramafreiheit im wesentlichen um die Veröffentlichung von Werken dreht, sehe ich auch hier kein Problem.

Soweit die privaten Aufnahmen also nicht veröffentlicht werden sehe ich keine rechtlichen Schranken, die einem Videomapping in Deutschland entgegen stehen.

Gruß, falcius

[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
[2] http://de.wikipedia.org/wiki/Person_der_Zeitgeschichte
[3] http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

Ich hab noch mal überlegt, ich denke mit §23 StVo kriegt man vlt. ein Problem wenn man z.B. mit der Kamera in der Hand fährt und nen Unfall baut, denke das ist wie mit Handies/Kopfhörern:
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__23.html

Hi ich bin mit meinem Plugin ganz gut voran gekommen. Zum testen und verbessern würde ich gerne noch Videos von euch bekommen, hat da jemand Zeit und Lust?

Mir fehlt leider noch das passende Equipment. Habe mir erstmal eine Billigkamera (808 Key Cam) aus Fernost bestellt und will dann mal sehen wie man damit zurechtkommt.

Könnte dir morgen oder Montag aber eine Videoclip aus dem Auto aufnehmen. Ich denke Dort bekommt man es auch mit einer normalen Digicam hin.
Wie hättest du den das ganze gerne?
Soll ich am Anfang und ende des Clips die Position auf dem GPS aufzeichnen?
Oder ist es für die ersten Tests sogar interessanter wenn man nur das GPS-Gerät sieht?
Dann kann man dann recht einfach kontrollieren ob alles passt.
Wie lang soll der Clip sein und welcher Geschwindigkeit?

Gruß
badger

Hmm also vom Format her sollte das recht flexibel sein (dank Videolan), Uhrzeit des GPS Empfängers mit aufnehmen wäre toll!
Musst mal schauen wie lange so eine Digicam aufnehmen kann, meine kann glaub ich nur ne Minute :frowning:
Ansonsten probier dich aus, denke so decken wir ein breites Spektrum ab und kriegen so sehr gut raus was (nicht) geht :slight_smile:

soweit ich mich erinnere kann meine dauerhaft speichern bis Karte voll
wo wir schon beim nächsten Problem sind wie bekomme ich die Daten zu dir?

Hmmm ich habe leider keinen FTP z.Z. also entweder Rapidshare oder per Post (wenn es mehere GB werden).