Löschen von Elementen (ehem. Bergwerks-Stollen) unter Verweis auf "Gefährlichkeit"

Die Daten MÜSSEN NICHT veröffentlicht werden.

Nein, müssen nicht. Aber man kann und man hat.

  1. Verletzung von Privateigentum

kann man entsprechend kennzeichnen

  1. Verletzung des öffentlichen Interesses (das Gebiet ist als archäologische Stätte identifiziert und gekennzeichnet, daher ist die Untersuchung nicht genehmigt

Das gilt für alle archäologischen Stätten, wovon viele in OSM enthalten sind.

  1. die Veröffentlichung dieser Daten bringt Neugierige in ernsthafte Gefahr

kann man entsprechend kennzeichnen und wäre wahrscheinlich besser, als wenn keine Daten vorhanden sind und jemand zufällig hineinstolpert …

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