Nahmd,
Modulo besserer Information durch einen Rechtsgelehrten: einen Verstoß gegen Lizenzbestimmungen kann nur der Inhaber der Rechte oder ein von ihm Beauftragter verfolgen, ein Dritter hat da nicht mitzureden. Bei Deinen eigenen Bildern bist Du vollkommen sicher, außer Du verfolgst Dich selbst. Das würde in letzter Konsequenz aber wahrscheinlich weniger zu einem Urteil führen als mglw. zu einem Besuch durch den psychologischen Dienst.
Das ist — siehe oben — Unfug.
Ein mit dem Nutzer der Bilder in Konkurrenz stehender Dritter kann allerdings — wie absurd das auch sein mag — dem Nutzer der Bilder einen Wettbewerbsvorteil durch eine mangelhafte Attributierung unterstellen und ihn wegen unlauterem Wettbewerb in Anspruch nehmen.
Das eigentliche Risiko geht nicht der ein, der die URL des Bildes einträgt, sondern der, der das Bild anzeigt. Ich halte die Anzeige eines Thumbnails mit Link dahinter zur Seite, auf der die Lizenz im Detail dargestellt ist, für vernünftig. Das kann man aber durchaus anders sehen, nämlich das Thumbnail als volle Verwendung im Sinne der Lizenz, und den Link auf die exakte und vollständige Nennung von sowohl Urheber als auch Lizenz für nicht hinreichend, und dann entsprechenden Stress machen.
Noch problematischer als die Geschichtskarte ist die OpenLinkMap: die verwendet zwar kleinere Thumbnails und hat eine Thumbnail-Unterzeile, letztere listet aber nicht den Rechteinhaber und führt auch nicht zur Vollseite mit Urheber- und Lizenzinfo, sondern zu einer allgemeinen Seite bei Commons, und ersteres ist mit einem Link zu einem Vollbild hinterlegt, was m.E. mit Sicherheit eine öffentliche Verwendung im Sinne der Lizenz ist.
Commons sollte glasklare Regeln zur Attributierung erlassen (u.a. eine maximale Thumbnailgröße und dass ein Link zur Vollseite als Attributierung reicht) und in den Contributor-Terms festlegen, dass man durch Hochladen diesen Regeln zustimmt.
Wegen der Rechtsunsicherheit bei der Nutzung von “Open”-Material ist die Verwendung von selbigem in vielen Firmen ein No-Go.
Ich spende aus diesem Grund auch keine Bilder (mehr) an Commons, sondern lade diese (zur Zeit) bei Flickr hoch. Dort ist der Account in die URL codiert, und wir können leicht bei OSM eine Liste derer hinterlegen, die der Verwendung bei OSM zugestimmt haben.
Nachtrag: ein ähnliches Problem kann man auch mit OSM-Daten haben: durch die unpräzise Definition einer “derived database” in der ODbL und weil die OSMF eine Beurteilung im Einzelfall ablehnt und auf die Beratung durch einen Anwalt verweist, ist man in Grenzfällen von der nachträglichen Beurteilung durch die OSMF und dann im schlimmsten Fall dem Urteil eines Gerichtes abhängig.
BTW: Egal wieviel Sorgfalt man aufwendet: es ist nie sicher, Bilder von Commons zu verwenden. Ich kann leicht ein Bild auf meine HP stellen, selbiges mit einer Sockenpuppe zu Commons hochladen und als PD markieren, dann warten, bis jemand es verwendet, sodann diesem eine Rechnung schicken. Die Sockenpuppe ist nicht zu mir verfolgbar, und was kann ich dafür, dass irgend ein Arsch unverschämterweise eines meiner Bilder hochlädt und als PD markiert?
Gruß Wolf
PS: Dank eines von den Nazis geschaffenen (um mit Berufsverbot belegten jüdischen Anwälten es unmöglich zu machen, ihre Freunde informell zu beraten) und leider bis heute gültigen Gesetzes dieser Hinweis nötig: dieses Posting ist nur eine Darstellung meiner Ansicht und keine Rechtsberatung.
Edit: Typo