Lizenzverstoss wegen eingebundenen Bildern?

Im Rahmen meiner Pflege und Ergänzungen zu Sühnekreuzen, habe ich einen weiteren und neuen netten “Hinweis” per email erhalten. Es geht hierbei um das Tag

Image=File:Sühnekreuze D-5-64-000-2254 08.jpg

Hierzu binde ich größtenteils Bilder von mir ein, die ich in https://commons.wikimedia.org selbst hochgeladen habe. Der Hinweis zielte darauf ab, dass bei der Darstellung der Bilder (durch anklicken des Objektes geht ein Fenster mit ggf. Bild auf) in der Geschichtskarte die Quellenangaben nach CC schlag mich tot nicht ersichtlich sind. Auch meine Antwort „es sind meinen eigenen Bilder“ endeten damit, dass alles was in Commons ist unter diese Lizenz fällt und es sind auch eigene Bilder; damit einen Verstoß gegen die Lizenzbedingungen bedeutet.
Super, ich soll meine eigenen Bilder nicht mehr verwenden. Soweit ich jetzt nach mehrmaligen durchlesen der mir schwer verständlichen Lizensgedönsseiten verstehe, muss hier immer die Quelle (in diesem Fall Wiki Commons) und der Urheber des Bildes im Bild selbst oder als Beiwerk klar ersichtlich sein. Ich selber fühle mich hierzu überfragt, da ich mich sowas bisher nicht befaßt habe (und auch nicht will). Vielleicht kann das mal jemand klären, der sich mit sowas im Detail auskennt, was wer wie hier machen muss.

Wenn du den Link (es ist ja nichtmal eine URL) als Tag angibst, brauchst du die CC nicht beachten. Es ist ja das Bild lizenziert und nicht der Name davon.

Ein Link ist nicht urheberrechtlich geschützt. Wenn den Hinweisgeber die fehlende? Attributierung der Bilder in der Geschichtskarte stört, dann muss er sich an den Betreiber der Geschichtskarte wenden.

Nahmd,

Modulo besserer Information durch einen Rechtsgelehrten: einen Verstoß gegen Lizenzbestimmungen kann nur der Inhaber der Rechte oder ein von ihm Beauftragter verfolgen, ein Dritter hat da nicht mitzureden. Bei Deinen eigenen Bildern bist Du vollkommen sicher, außer Du verfolgst Dich selbst. Das würde in letzter Konsequenz aber wahrscheinlich weniger zu einem Urteil führen als mglw. zu einem Besuch durch den psychologischen Dienst.

Das ist — siehe oben — Unfug.

Ein mit dem Nutzer der Bilder in Konkurrenz stehender Dritter kann allerdings — wie absurd das auch sein mag — dem Nutzer der Bilder einen Wettbewerbsvorteil durch eine mangelhafte Attributierung unterstellen und ihn wegen unlauterem Wettbewerb in Anspruch nehmen.

Das eigentliche Risiko geht nicht der ein, der die URL des Bildes einträgt, sondern der, der das Bild anzeigt. Ich halte die Anzeige eines Thumbnails mit Link dahinter zur Seite, auf der die Lizenz im Detail dargestellt ist, für vernünftig. Das kann man aber durchaus anders sehen, nämlich das Thumbnail als volle Verwendung im Sinne der Lizenz, und den Link auf die exakte und vollständige Nennung von sowohl Urheber als auch Lizenz für nicht hinreichend, und dann entsprechenden Stress machen.

Noch problematischer als die Geschichtskarte ist die OpenLinkMap: die verwendet zwar kleinere Thumbnails und hat eine Thumbnail-Unterzeile, letztere listet aber nicht den Rechteinhaber und führt auch nicht zur Vollseite mit Urheber- und Lizenzinfo, sondern zu einer allgemeinen Seite bei Commons, und ersteres ist mit einem Link zu einem Vollbild hinterlegt, was m.E. mit Sicherheit eine öffentliche Verwendung im Sinne der Lizenz ist.

Commons sollte glasklare Regeln zur Attributierung erlassen (u.a. eine maximale Thumbnailgröße und dass ein Link zur Vollseite als Attributierung reicht) und in den Contributor-Terms festlegen, dass man durch Hochladen diesen Regeln zustimmt.

Wegen der Rechtsunsicherheit bei der Nutzung von “Open”-Material ist die Verwendung von selbigem in vielen Firmen ein No-Go.

Ich spende aus diesem Grund auch keine Bilder (mehr) an Commons, sondern lade diese (zur Zeit) bei Flickr hoch. Dort ist der Account in die URL codiert, und wir können leicht bei OSM eine Liste derer hinterlegen, die der Verwendung bei OSM zugestimmt haben.

Nachtrag: ein ähnliches Problem kann man auch mit OSM-Daten haben: durch die unpräzise Definition einer “derived database” in der ODbL und weil die OSMF eine Beurteilung im Einzelfall ablehnt und auf die Beratung durch einen Anwalt verweist, ist man in Grenzfällen von der nachträglichen Beurteilung durch die OSMF und dann im schlimmsten Fall dem Urteil eines Gerichtes abhängig. :frowning:

BTW: Egal wieviel Sorgfalt man aufwendet: es ist nie sicher, Bilder von Commons zu verwenden. Ich kann leicht ein Bild auf meine HP stellen, selbiges mit einer Sockenpuppe zu Commons hochladen und als PD markieren, dann warten, bis jemand es verwendet, sodann diesem eine Rechnung schicken. Die Sockenpuppe ist nicht zu mir verfolgbar, und was kann ich dafür, dass irgend ein Arsch unverschämterweise eines meiner Bilder hochlädt und als PD markiert?

Gruß Wolf

PS: Dank eines von den Nazis geschaffenen (um mit Berufsverbot belegten jüdischen Anwälten es unmöglich zu machen, ihre Freunde informell zu beraten) und leider bis heute gültigen Gesetzes dieser Hinweis nötig: dieses Posting ist nur eine Darstellung meiner Ansicht und keine Rechtsberatung.

Edit: Typo

Zitieren statt Bearbeiten erwischt.

@Netzwolf, Danke für die persönliche Darstellung der Ansicht und das Ausbleiben einer Rechtsberatung. Ich hab mich zwischenzeitlich auch mal mit Wikipedia Kollegen ausgetauscht. Dieses Vorgehen ist dort auch bekannt und hat bereits viel Streit verursacht. Es scheint leider ein paar Zeitgenossen zu geben, die nichts anderes zu tun haben, als zu verunsichern mit solchen “Graubereichen” der Lizensierung. Aber als “Einsteller” der Bilder und “Nur Verlinker” ist es wirklich nicht mein Problem und ich werde weiterhin zumindest meine eigenen Bilder weiterhin in OSM verlinken.

Moins,

Man kann Dinge erschaffen und Dinge kaputt hauen. Letzteres ist signifikant einfacher.

Wir werden die Attributierung in der Geschichtskarte so erweitern, dass sie näher am Wortlaut der Lizenzen liegt. Mit solchen Trollen zu diskutieren ist vertane Zeit, man kann ihnen nur das Wasser abgraben und sie verhungern und verdursten lassen.

Gruß Wolf

Wäre natürlich auch eine Finanzierungsmöglichkeit für OSM, einfach anstatt netten Mails, Abmahnungen schicken. Habe heute morgen schon wieder drei neue Seiten gefunden, die eindeutig mit unseren Daten arbeiten, ohne auf unsere Lizenz hinzuweisen. Mal sehen ob von denen eine Antwort auf meine Mails kommen.

Ich bevorzuge es, meine Bilder unter die CC0 zu stellen. Dann gibt es keinerlei Probleme mit Attributierung mehr und ich muss auch nicht jedem Dienst extra meine Zustimmung erteilen.

Das ist allerdings überall so, nicht nur bei Commons und auch nicht nur bei “Open”.

Ich hoffe, Du meinst es nicht wirklich ernst. Dann wären wir auch nicht besser als die abmahnwütigen Stadtplandienste, Kochbuchseiten und Co. Dann will ich nicht mehr mit OSM zu tun haben.

Deswegen tendiere ich ja auch zu einer PD-artigen-Lizenz. Nur dann sind die Daten wirklich “frei” und keiner kann mehr unbeabsichtigt Fehler bei der Attributierung machen.

Christian

Hi, ich stelle ja auch Bilder ins Netz. Sind “meine eigenen” OSM-Snapshots oder auch ab und zu ein eigenes Foto, wobei alle Images nur auf meinem lokalen Server liegen.

Was sollte ich denn da beachten und eventuell im Impressum beachten? Nicht daß mich irgendwann einer von der Abmahn-Mafia anschreibt.

Gruss
walter

Ich auch.

Nahmd,

Das halte ich bei Bildern für das OSM-Wiki auch so.

Eine Bildagentur kann ich in Regress nehmen, die wird bei der Beschaffung des Materials sorgfältig vorgehen und sich seinerheits absichern, insbesondere kein anonymes Material weitergeben. Dafür lässt sie sich natürlich auch bezahlen. :slight_smile:

.oO( what you pay is what you get )

Gruß Wolf

Flickr hat ja gerade Ärger mit Usern, die ihre Bilder cc stellten, weil Flickr die selbst dann weiter verkauft, wenn sie die kommerzielle Nutzung nicht ausgeschlossen haben. Aber ihr habt recht, ich werde künftig meine Bilder wieder gemeinfrei stellen, dann kann jeder (und auch ich) damit machen was er will.
Und klar, das mit mit dem Abmahner war ein Späßle.

Nahmd,

Ich geh mal davon aus, dass ein :wink: fehlt. :slight_smile:

Die reale Bedrohung für die Unternehmen bei Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen ist die Abmahnung durch einen Konkurrenten und nicht eine durch die OSMF. Das sollte vielleicht mal ein Rechtskundiger formulieren als Baustein für solche Mails: der Hinweis auf fehlende Attributierung kann dem Empfänger bei Befolgung signifikant Geld sparen. Je mehr die OSM-Nutzung zunimmt, umso lukrativer wird die automatische Suche nach Verstößen für die einschlägigen Haie.

Gruß Wolf