einen Netflix Film später ist mir das soeben auch aufgefallen.
Film P A S S E N G E R S, gut ausgegangen. Lösung für unser irdisches Problem gefunden.
Danke Mammi71
Ich muss zugeben, dass ich der Ansicht war, im Gegensatz zu CC BY-SA wäre CC BY im Allgemeinen und Quellen die unter den OSM Contributors aufscheinen im Speziellen unbedenklich.
Dort finden sich zahlreiche Einträge, die nur mit CC BY ohne Erweiterung der Lizenz angegeben sind und selbst wenn eine solche erwähnt wird, ist die oft nicht verlinkt
Ja, aber demnach soll unabhängig von der Version immer eine explizite Erlaubnis eingeholt werden und ob eine solche existiert ist auf der Contributors-Seite oft nicht nachvollziehbar.
Vor CC BY 4.0 wurde erwartet das eine Bestätigung eingeholt wurde, dass der zentrale Quellenhinweis genügt, dass ist ab 4.0 anders. Gewisse grundsätzliche Überlegungen haben dazu geführt, dass wir verlangen wenn jetzt noch Erlaubnisse für ältere Lizenzen eingeholt werden auch die DRM Klausel berücksichtigt werden muss.
Sofern uns basemap.at freundlich gesinnt ist, könnte sich das BEV auch nachträglich an die Lizenzhandhabung von geoimage.at anlehnen.
Problem gelöst.
Sofern solches nicht erfolgt, brauchen wir auch nicht für CC BY nachfragen, denn es bestehen offensichtlich Zweifel. So wie ich das vernommen habe, möchten wir das in unserem Projekt vermeiden.
Der Ball liegt also hier beim BEV.
Update 24. 12.2018
Ich habe an Michael Maier, dem Ersteller der OSM Wiki Seite https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:AT/basemap eine Note zugesandt, und in dieser die Frage gestellt, ob damals Sondervereinbarungen mit dem BEV getroffen worden sind:
Antwort von species 28. Dezember 2018, 13:16:27 Uhr
Meine Antwort hierzu:
Wir sind bisher davon ausgegangen, dass eine solche Referenz Nennung genügt. Inzwischen gibt es aber Zweifel darüber ob der CC BY Namensnennung in OSM Folgeprodukten, allein durch den Verweis allein C OpenStreetMap genüge getan ist.
Alle CC BY Versionen haben eine anti-DRM Klausel, in 4.0 etwas anders als in den früheren Versionen.
Die Waivers für 2.0 & 3.0 lassen diese Bestimmungen auch aufheben und verlangen nicht nur die Bestätigung das ein zentraler Quellenhinweis genügt.