Lizenzfrage zu CC BY

Frage: weiß jemand, ob Importe von Gebäudeumrissen welche unter der Lizenz CC BY angeboten werden, lizenztechnisch unbedenklich sind.

BY = Namensnennung
Damit also problematisch für OSM ohne explizite Freigabe.
Siehe z.B. auch: https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=721192#p721192

Danke milet für Deine schnelle Antwort.

Sehr interessantes Thema. Da ein “Werk” mit Urheber die Namensnennung nie los wird, selbst wenn der Urheber dies wünscht. CC wollte mit der Zero Lizenz einen Ausweg schaffen, aber, wenn ein Urheber sein “Werk” mit CC0 lizenziert, dann ist sein (User)Name bekannt und somit ist dieser untrennbar mit seinem “Werk” verbunden und bleibt an diesem haften. Anders ist es, wenn der Urheber “unbekannt” ist, doch auch dann muss “unbekannt” angegeben werden. In der digitalen Welt ist eh niemand ohne (User)Namen. Das löst auch das Problem, wenn der Username “unbekannt” ist. Die Piraterie Lobby versucht als Maßnahme das Urheberrecht komplett abzuschaffen oder weitestgehend den Urheber von seinen Rechten zu befreien, um dieses Problem zu beseitigen, was auch keine akzeptable Lösung ist.
Das Problem: Wenn bei einem “Werk” ein Name bekannt ist, dann ist dieser untrennbar von dem Werk und muss immer und überall angegeben werden, streng genommen eben auch bei CC0, und bei public domain / gemeinfrei sowieso. Das “BY” bei “CC BY” ist also nur proforma und könnte auch weggelassen werden.

Problematisch ist die Pflicht zur Namensnennung dann, wenn das Werk in einem unerwünschten Kontext verwendet wird und der eigene Name dort erscheint. Die EU bastelt daran, dass sie diesen Passus aus dem Deutschen UrhG in die EU Richtlinien übernimmt, damit zB militärische oder tierexperimentelle Verwendung (Forschungszwecke) nicht pauschal genehmigt wird. Doch bei einem mit CC oder GNU lizenzierten Werk ist dies schon auch dafür freigegeben. Da wird es schwer bis unmöglich, dies nachträglich zu regelen. Es ist nicht schwer vorstellbar, dass Menschenversuche (zB mit Kleinkindern oder Tieren) für militärische Zwecke mit OSM Daten gemacht werden, in Ländern, die damit keine Bedenken haben, bzw. weil die Sicherung der eigenen Interessen dies abverlangt. Wer will das schon?
Nicht wenige denken bei dem Thema nur von 12 Uhr bis Mittag. “Was soll denn schon passieren?” Der Name des Urhebers wird mit den Forschungszwecken unweigerlich verbunden.

Das nächste Problem ist die Platzierung der Namensnennung. Da hat jeder so seine eigenen Vorstellungen. Nur mal so: Ich möchte meine Namensnennung direkt auf meinem Werk, zu jeder Linie, zu jedem Point, in den Tiles! Damit jeder sofort sieht, von wem das ist. Oder mir genügt es, wenn meine Namensnennung unter ferner liefen in der Datenbank gespeichert und zu meinen Werken zugeordnet ist, die auf expliziten Wunsch abgefragt werden kann.

Die offizielle (und richtige) Antwort findet man hier https://blog.openstreetmap.org/2017/03/17/use-of-cc-by-data/

In diesem Zusammenhang eine ergänzende Frage.
Wenn ich unter der Lizenz CC BY als WMS zur Verfügung gestellte Luftbilder zum Erstellen von Gebäudeumrissen verwende, ist mein Arbeitsaufwand hierbei relativ hoch. Das Ergebnis daraus hat mit dem ursprünglichen WMS Luftbild nur noch wenig zu tun. Meine Schöpfungshöhe ist hierbei auch nicht berauschend. Habe ich mich mit meinem neuen Werk nun von der CC BY Lizenzverpflichtung befreit?
In der Wikipedia gibt es das Verfahren Grafiken abzuzeichnen, und das neue Werk so durch “Geringe Schöpfungshöhe” von Lizenzen zu befreien.

Und das ist ganz klar Schrott.

Das mag sein, beantwortet aber leider nicht meine Frage.
Definitiv steckt in meiner Interpretation eine Menge eigener Arbeit. Vergleiche ich die von mir erstellten Gebäudepolygone mit dem ebenfalls angebotenen WMS Gebäudeumrisse, gibt es teils gewaltige Unterschiede. Ich finde das Ergebnis meiner Interpretation in OSM teils wesentlich besser als Amtliche Karten.

Die Sache mit der Schöpfungshöhe ist ein gewaltiges Streitthema. Ich habe extra das Wort “Werk” in Anführungszeichen gesetzt.

Wenn irgendein “Werk” als Vorlage verwendet wird, dann muss diese Tatsache samt dem Urheber der Vorlage angegeben werden (Verweis). Wie, wo, was genau angegeben werden muss ist wieder ein eigenes Thema. Wenn du deine eigenen Vorlagen verwendest, dann brauchts den Aufwand nicht, kommt ja so “aus einer Hand”.

Doch, das ganze Konzept ist Schrott. Wenn das ursprüngliche Werk tatsächlich geschützt ist, dann ist auch eine schlechte oder auch eine gute Kopie ein abgeleitetes Werk (es gibt Ausnahmen, die aber in diesem Zusammenhang nicht relevant sind).

Die Frage, ist ein Gebäudepolygon bestehend aus vier Strichen, oder ein Node, der die Position eines Baumes anzeigt, eine Kopie des Luftbildes, oder etwas völlig neues.
Es geht hier um meine künstlerische Freiheit.

Es gibt die Sache, dass ein Werk als Vorlage verwendet wird und dieses so stark verändert wird, dass nicht mehr zu erkennen ist, dass das neue Werk ein eigenständiges gegenüber dem Vorlage-Werk ist. Das entbindet nicht pauschal vom Vorlage-Urheber-Verweis, sondern ist eine Methode, um dieses zu umgehen, solange man nicht erwischt wird. Also es wird das neue Werk gegenüber dem Vorlage-Werk so stark verändert, damit man nicht erwischt wird, dass man ein anderes Werk als Vorlage verwendet hat.
… am Ende muss auch der Urheber des Originals, der Erde, angegeben werden! Doch der scheint “unbekannt”.

In der Wikipedia erfolgt das genau so. Quelle: “Werk geringer Schöpfungshöhe, erstellt unter Anwendung einer Vorlage folgender Webseite:…”

! Das würde bei mir zutreffen, wenn ich Wege einzeichne, wo es (noch) gar keine gibt, aber für mich einer sinnvoll ist, zwecks Routing, also ich da eh langfahre, auch ohne Weg. Irgendwann ist dann da schon einer. Bin ich jetzt Künstler?

Danke für das anschauliche Beispiel, genauso sehe ich das auch. Ich bin mir sicher, niemand schafft es, basierend auf den von mir gezeichneten Gebäudepolygonen, auf das zugrundeliegende Luftbild zu schließen. Das Werk wurde definitiv zu stark verändert. Teilweise fließen auch zeitnahe Lokal- Erhebungen mit ein, Strukturen welche es im Luftbild noch gar nicht gibt.

edit: +ergänzende Lokalerhebungen

Die Kunst in OpenStreetMap ist das Zeichnen eckiger Kurven. Definitiv ein Kunstwerk ohne Gleichen.

Wie Michael Reichert álá Nakaner hier immer so schön sagt: OpenStreetMap ist kein Projekt, bei dem wir irgendwie die Deutung, Interpretationen von Rechten/Lizenzen oder irgendwie sonst gearteten Diskussionen zu “Grauzonen” führen sollten:

also addresshistory*org: LASS ES EINFACH!

PS: Wenn ihr das weiter diskutieren wollt, gerne nur zu … aber dann bitte bei den Kollegen von wikipedia, die damit ja keine Probleme haben :stuck_out_tongue:

Schon klar. Man muss sich einigen auf etwas, dass geringste Angriffsfläche bietet. Dass Infrastrukturplaner noch keinen Urheberanspruch gestellt haben? Es muss ja sogar bei der Panoramafreiheit der Urheber eines Kunstwerks im öffentlichen Raum beim veröffentlichten eines Fotos davon angegeben werden, wenn es exakt korrekt sein soll. Abgesehen davon gibt es auch Angelegenheiten die ungefragt geduldet werden. Die OSM community hat da schon alles bestmöglich ausgelotet. Manches geht eben nicht wegens möglicher Probleme und anderes geht, weil problemtechnisch unbedenklich.

Das Zitat stammt von Richard Fairhurst, einem OSM-Urgestein. Ich habe es bloß übersetzt.

Ausführliche Antwort von mir siehe https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=705535#p705535

Danke, ich höre die Botschaft. Das führt nun in meinem Fall zu ziemlich dramatische Konsequenzen, denn wir können demnach in Österreich basemap, geoimage, und tiris CC BY Luftbilder, nicht mehr zum Zeichnen verwenden.