Lizenzfrage anonyme Baysis-Hinweise

Hallo zusammen,

vor ca. 2 Wochen gab es in Bayern ca. 80 anonyme Hinweise nach diesem Schema

St2401 VertiGIS WebOffice

(z.B. Note: 4153257 | OpenStreetMap)

Abgesehen davon, dass der Hinweisersteller offenbar recht gut wusste, was er tut (immerhin hat er systematisch ganz Bayern abgegrast und hätte die Korrekturen sicherlich auch selbst hinbekommen, möchte ich gerne hier nochmal die Lizenzfrage geklärt wissen, da Lizenzfragen für mich als nicht-Juristen immer schwer verständlich sind und ich diese Hinweise eigentlich weiträumig abarbeiten möchte, sofern das ohne Besichtigung möglich ist.
Laut Wiki dürfen wir die Daten übernehmen DE:Permissions - OpenStreetMap Wiki

Nun hat sich aber in o.g. Note @pyram zu Wort gemeldet, der solche Genehmigungen ja öfter kritisch hinterfragt (siehe auch den Thread zu den Opengeodata Bayern)

Nachdem wir jedem die Nutzung der Daten erlauben und nur unseren eigenen Quellenhinweis verlangen, kann OSM somit die Weiterverwendung mit der gewünschten Quellenangabe - Zitat: “(mit Hinweis auf die Quelle)” nicht garantieren.
Unabhängig davon würde ich so eine Information (im Kontext mit OSM) nur als sinnvoll erachten, wenn man diese auch OTG sehen kann. Wenn das nur “theoretische amtliche Daten” sind, dann sollte man die doch bitte gleich dort nachschauen, wenn man sich dafür interessiert.
Übrigens:
Impressum/Datenschutz/Nutzungsbedingungen in Verbindung mit der Auflösung der Autobahndirektion Südbayern – Wikipedia ergibt die Frage, ob die jetzt Zuständigen ebenfalls der lizenzkompatiblen Nutzung zustimmen würden…
Ein reines “benutzen”, um Fehler vor Ort zu verifizieren, geht natürlich immer! :wink:

Also darf ich mich jetzt darauf verlassen, dass ich Daten aus den Quellen übernehmen darf, die unter DE:Permissions - OpenStreetMap Wiki gelistet sind? Oder gelten die Ausführen von @pyram? Dann müsste man die Quelle aber aus den DE:Permissions - OpenStreetMap Wiki rausnhmen, oder?

Ich würde den Kommentar in unserem Wiki ähnlich interpretieren wie @pyram.

Unabhängig davon denke ich, dass solche Daten besser nur nach vor-Ort-Prüfung eingetragen werden sollten. Nichts ist ärgerlicher, wenn einem gesagt wird, biege rechts auf die St2401 ab und dann ist dort weit und breit keine ST2401. :wink:
Und wenn man vor Ort war, braucht man auch die BAYSIS-Daten nicht mehr.

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Ich habe jetzt zumindest schon mal etwas aussortiert. In ca. 20% der Fälle waren die in den Hinweisen geforderten Angaben bereits korrekt erfasst.
Damit zumindest dort niemand mehr vor Ort nachsehen muss. Nichts ist ärgerlicher als extra zu einem Hinweis zu fahren um dann im Nachhinein festzustellen, dass ja schon alles richtig erfasst ist :wink:

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