Lizenz: Deutschland – Namensnennung – Version 2.0

Ja als “Quellenvermerk” …

Ich lese darin, dass ich es als “Quelle” vermerken muss, also, dass die Daten eben aus einer Quelle “mit dieser Lizenz” stammen. Aber es steht nicht drin, dass die Daten auch unter dieser Lizenz weitergegeben werden müssen?
Ein “Quellenvermerk” ist doch nicht das gleiche wie eine “Lizenz”?

Wenn man es mal aufdröselt ist der Quellenvermerk ja die Konsequenz aus § 13 UrhG und dort heißt es:

Soweit so gut - Der Urheber bestimmt hier, dass er genannt werden möchte. Diese Lizenzbedingung erfüllt man ja auch in dem man die Daten sich selbst anbietet und diesen “Quellenvermerk” dazuschreibt. An diesem Punkt hat man ja erstmal sämtliche Erfordernisse der Lizenz erfüllt.

Dann - schafft man aus diesen Daten etwas neues, gemäß Lizenz, etwas “selbstständiges” - und genau hier sehe ich ja den entschiedenen Punkt. Selbstständig sagt ja schon das die Daten selbst (also auf eigenen Füßen) stehen.
Ansonsten macht der Wortteil “selbst” für mich keinen Sinn und es würde sich um ein “abgeleitetes” Werk handeln.*

Aber ob man das so interpretieren darf und ob eine solche Interpretation auch bei einem Streit über die Auslegung bestand hätte, das müsste sollte, falls gewollt, von Lizenzrechtlern/Fachleuten herausgefunden werden. Ich wollte ja lediglich “ein Beispiel” aufzeigen, wie sich diese Lizenz eben “auch” - wenn auch mit geistigen Verrenkungen - interpretieren lässt. Ob diese Interpretation jetzt “richtig” oder “falsch” ist, kann ich nicht sagen. So wie ich das jetzt hier herauslese ist sie ja eher “falsch”.

*Die Frage wäre natürlich zudem noch zu klären, ob die reine Datenübernahme aus einer solche Quelle, z.B. in OSM ein “selbstständiges” neues Werk im Sinne der Lizenz unter dem Gesichtspunkt der oben genannten Interpretation, wären. Möglicherweise müsste man mit den Daten hierzu mehr machen (im Sinne einer “neuen” Schöpfungshöhe), als sie schlicht in ein anderes “Format” zu übertragen. Das wäre ein Punkt bei dem ich jetzt auch sage - ok, kann sein, dass es uns - selbst unter Voraussetzung der obig dargelegten Auslegung der Lizenzbedingungen - keinen Schritt weiter hilft. :confused: