Auch wenn ich jetzt vielleicht den ein oder anderen mit meinen vielen Posts nerve - vermutlich habe ich einfach nur noch nicht richtig verstanden.
Derzeit heißt es ja: Die Lizenz ist nicht OSM-Kompatibel (weil z.B. nicht gewährleistet werden kann dass die Namensnennung (in den Metadaten) überall auch wirklich durchgeführt wird)
Ich möchte gerne hier nochmal ganz konkret, meine Frage in die Diskussion werfen, die ich bereits in dem Thread:Offene Geodaten in Sachsen - Bitte noch abwarten gestellt hatte, denn ich sehe da ein Problem in der Lizenz selbst. Außerdem wird es die Diskussionen um diese Lizenz ja bestimmt noch öfter geben, wenn viele Staatliche Dateneigentümer Open-Data unter dieser Lizenz veröffentlichen.
Als erstes hier nochmal die Lizenz
Auch wenn der User “pyram” mir geantwortet hatte, und er der Meinung war ich täusche mich… sehe ich in dem Lizenztext eine Möglichkeit die Daten die unter dieser Lizenz stehen eben doch zu nutzen, mit einem Trick.
Was bedeutet das? Ich lese - das ich mit den Daten alles machen darf, solange ich mich an die Bedingungen halte. Im Absatz 1. gibt es keine Bedingungen - diese stehen im Absatz 2 und 3.
- Die Bedinungungen lauten:
und
Wenn man also diese Daten nutzen möchte (ich sag mal - erstmal gar nicht für OSM, sondern sagen wir…) für ein eigenes privates Projekt, dann muss man die oben genannten Quellenvermerke anbringen, in dem man nach Maßgabe des Bereitstellers an die verwendeten Daten schreibt:
Zusätzlich muss man
verweisen (auch hier wieder - nur den Verweis anbringen) und als drittes muss man
anbringen. Das ganze als Quellenvermerk!
Ok nun nutzt man diese Daten und… hat die Lizenzbedingungen vollständig erfüllt… und nun?
Gemäß Abssatz 1, Ziffer 2 dürfen die Daten
selbstständigen Datensätzen - oder mit anderen Worten (so verstehe ich es) - nicht mehr an die Lizenz gebundene Datensätze - … (sonst wären sie ja nicht selbstständig)…
Ist damit nicht der gordische Knoten gelöst? Denn selbstständige Daten darf man dann doch wieder unter seinen eigenen Lizenzen und somit im Falle einer OSM-konformen Lizenz auch wieder für die OSM als Grundlage nutzen, oder sehe ich das falsch?
Wäre schön wenn sich jemand an der Diskussion beteiligen würde, der wirklich Ahnung von Lizenzen hat - und der der auch erklären kann, ob sich hier die Lizenz selbst ins Knie schießt - oder warum sie dennoch gültig bleibt, obwohl sie “selbstständige abgeleitete Werke ausdrücklich erlaubt”.
P.S. Das ist erstmal nur ein Diskussionsthema und stellt meine eigene persönliche Meinung dar. Ich selbst bin weder Jurist noch erhebe ich Anspruch gänzlich zu verstehen was ich hier schreibe Es gibt sicherlich viele Aspekte die ich nicht kenne und daher auch nicht berücksichtige. Das ganze stellt keine Rechtsberatung dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen.
edit:typo