Lautes Musikhören untersagt - wie taggt man das?

“Lautes Musikhören untersagt” ist eine der Auflagen, unter denen in besonderen Zonen an der Sieg mitten im NSG Sonnen, Baden und Kanufahren erlaubt sind. Eine erste, unfertige Erfassung:
Way: ‪Erholungsbereich Aggerwehr‬ (‪1118137145‬) | OpenStreetMap

Außerdem bin ich unsicher, ob man aus der Relation “NSG Siegaue” solche “gewässernahen Erholungsbereiche” mit verringertem Naturschutz als “inner” ausgliedern sollte.

Gewässernutzung an und auf Sieg und Agger | Rhein-Sieg-Kreis

https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/ressourcen/medien/downloads/Amt_66_-_Amt_fuer_Umwelt-_und_Naturschutz/Uebersichtskarte-A4-1_150000-TopPlusOpen-Pikto-Zuweisung-2022-08-16.pdf

Danke für alle Tips,
Yves

Also da scheint es noch nicht viel zu geben in der DB.

Vorschlag: max_loudness=50 dB. :hear_no_evil:

EDIT: quiet_time=Zeitraum gäbe es immerhin 11 mal.

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Kleiner Hinweis zu barbecue_grill=no: Damit wird nicht das dortige Grillverbot abgedeckt. Das Tag barbecue_grill gibt lediglich das Vorhandensein eines Grills wieder. Ein Grillverbot muss anders erfasst werden (ich kann dir jedoch leider nicht sagen wie).

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Klingt eher nach Bettruhezeiten…
Vielleicht stattdessen: noise=no ?

Ansonsten passt wohl Dein derzeit ausgewähltes Hauptmerkmal noch nicht so ganz, laut wiki-Skizze wird wohl leisure=swimming_area für den Bereich im Wasser verwendet.

Vielleicht mal auf leisure=* schauen, ob da etwas passenderes dabei ist, oder etwa landuse=recreation_ground verwenden.

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Wie im Nachbarthread. MMn: Gar nicht. :crazy_face:

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Du willst wirklich “Inseln” im Naturschutzgebiet erstellen - quasi Löcher reinschneiden, weil man dort keine laute Musik hören darf?

Klar, Geschmackssache. Aber wenn im NSG an 35 Uferstellen das Wegegebot und das Badeverbot aufgehoben werden um den Preis, dass Ghettoblaster und Einweggrill zuhause bleiben, ist das gar kein schlechter Deal. Und davon sollten hitzegeplagte Menschen auch aus Karten erfahren können.

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:laughing: Auch ich bin ein Fan von Erwin Lindemann

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Danke! Da war wohl mein Wunschdenken am Werk.

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Da wär ich nie drauf gekommen, trifft aber die Absicht der Naturschutzbehörde ziemlich genau. Danke!

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Ich würde anmerken, dass laute Musik eigentlich in jedem Schutzgebiet, jedem Wald und auch jeder Grünanlage verboten ist. Es macht eher Sinn eine Platz zu markieren an dem offiziell laut Musik gemacht werden darf, als alle anderen Orte an denen es verboten ist.

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Wobei ich mich frage, ob das mit der Musike am gegebenen Ort wirklich einen Unterschied machen würde … direkt unterhalb von L332 und Bahnlinie, 50m zur Uferstraße, 300m bis zum Stahlwalzwerk von Mannstaedt, 500m bis zur AB-mäßig ausgebauten B56 … kann da ein bisschen Musik wirklich Sünde sein …??? :thinking:

Der Verkehrslärm ist immer da 24/7/365, Musik nur sehr eingeschränkt und je nach Genre und Titel mit sehr unterschiedlichen Frequenzbändern. Ein Pferd in der Nachbarschaft ist immer Ammok gelaufen, wenn auf der gegenüberliegenden Hangseite Luftlinie > 500m der Schützenzug vorbei ging.

Ist schon klar, trotzdem erstaunlich dass der ganze Verkehrs- und Industrielärm als gottgegeben hingenommen wird, ein bissel Musik dagegen verboten werden muss.

OT:

Wenn da eine Horde Schützen mit Ihren Flinten und Rummtata vorbeimarschiert, würde ich als Pferd vermutlich auch stiften gehen … :sunglasses:

Diese Bereiche sind trotzdem Teil des NSG, daher wäre es meiner Meinung nach nicht richtig, sie “herauszuschneiden”.

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Wenn es innerhalb eines NSG bestimmte ausgewiesene Bereiche gibt, in denen anders als im restlichen NSG z.B. Grillen und Musikhören zulässig ist, wäre dafür vielleicht landuse=recreation_ground passend?