Landesgrenze Geschwindigkeit

Seltenes Problem: Endet die Geschwindigkeitsbegrenzung an Ländergrenzen? Da die heute ja alle kaum noch zu sehen sind, ist dann auch das Problem, wo das Ende ist. Ok, wir haben natürlich die Grenzen in der Karte, aber als Autofahrer bin ich da eher ratlos. Habe hier der Fall, wo in Bayern 70 ist und dann kommt einfach nichts mehr. In der Karte ist dann ab der tschechischen Grenze 90 eingetragen.

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist ein Verwaltungsakt, und der kann natürlich nur für das jeweilige Hoheitsgebiet erfolgen. Insofern ja, staatlich verfügte Beschränkungen enden automatisch an Staatsgrenzen. Wenn dort keine entsprechende Beschränkung des neuen Staates steht, gilt nur dessen generelle Regelung (hier also vmtl. 90 km/h für CZ-Landstraße).

Also - Ich habe gelernt - “Ge und Verbote enden wenn sie aufgehoben werden” und das ist auch bei Geschindigkeitsbeschränkungen so. Und es ist nicht etwa so das die auf der Land-/Bundesstraße an einer Einmündung enden. Das ist nur der Volksmund.

Es gibt die Verpflichtung sie dort zu wiederholen, aber sie enden erst wenn sie aufgehoben werden.

Demnach würde hier das aufheben der Geschindigkeitsbeschränkung fehlen. Vermutlich fühlt sich da keiner zu verpflichtet.

Aber ich bin ja immer so neugierig das ich dann die Gemeinde anschreibe wie das zu handhaben ist.

Flo

@flohoff: Du hast gelesen, dass es sich hier um eine Staatsgrenze handelt? Ich bin ja gespannt, wie eine deutsche Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h auf tschechischem Hoheitsgebiet durchgesetzt werden soll.

Die Aufhebung erfolgt durch die Kenntlichmachung der Staatsgrenze. Anderer Staat, anderes Recht! Wenn die Tschechen da kein neues Schild aufstellen gilt das dortige default.

@wegavision: haste mal einen link?

Sicher, dass die Grenze kaum noch zu sehen ist? I.d.R. stehen da trotz aller offenen Grenzen Schilder und Grenzpfähle, oft farbig und deutlich sichtbar.

+1

z.B. nach Polen: https://www.mapillary.com/app/?pKey=1437743249919311

Sven

Das hab ich gelesen und das macht es rechtlich ja so spannend.

Wenn sie dich 20m hinter Grenze blitzen wirst du trotzdem dran sein. Also nach Tschechischem Recht.

Und wenn die Grenze “unsichtbar”, und die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht aufgehoben wird, wird sie in Tschechien weiter gelten. Zumindest wirst du dich bei einem Verstoß nicht rausreden können. Der Rechtsgrundsatz das etwas als angeordnet gilt bis es aufgehoben wird ziemlich universell einsetzbar sein.

Das ist auch die Nummer mit “Einbiegen in eine Bundesstraße mit Tempo 70 bei der das Schild nicht wiederholt wird”
Es hat Präzendensurteile gegeben das du trotzdem als Ortskundiger dran bist weil du es eben weisst.

Deshalb würde ich ja mal die Kommune anschreiben :wink:

Flo

Wenn Du dann schneller als 90km/h bist, dann ja.
Straßenverkehrsrecht ist nationalstaatliches Recht und kein europäisches Recht. Für Ordnungswidrigkeiten auf tschechischen Staatsgebiet kann nur nach tschechischem Recht geahndet werden. Und nach tschechischem Recht gelten hier die allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkungen außerorts. Ein deutsches Verkehrszeichen, das von einer deutschen Behörde angeordnet wurde, gilt nur auf dem deutschen Hoheitsgebiet. Auf tschechischem Staatsgebiet verliert es seine normative Rechtskraft. Und wir reden hier auch nicht davon, dass ein tschechisches Verkehrszeichen erst 20m nach der Grenze steht und dazwischen vielleicht …

Das gilt innerhalb des Geltungsbereiches der deutschen Straßenverkehrsordnung, aber eben nicht staatsgrenzenübergreifend. Auch dann nicht, wenn es jenseits der Staatsgrenze eine vergleichbare Regelung gibt. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung von weniger als 90 km/h MUSS, von den zuständigen tschechischen Behörden angeordnet und explizit mit tschechischen Verkehrszeichen ausgeschildert sein, damit diese nach tschechischem Recht wirksam sein kann.
PS: ein Ortskundiger weiß auch wo die Grenze genau ist.

Es steht ja den Tschechen frei das Deutsche Schild zu akzeptieren oder sogar in einem Staatsübergreifendem Verwaltungsakt dort aufgestellt zu haben.

Und dann?

Dann gilt das Schild so wie es da steht bis es aufgehoben wird. Gibt es nicht vielleicht sogar einen Staatsvertrag mit Tschechien der das Regelt? Oder sogar EU Weit? Das angeordnete Ver-/Gebote aufgehoben werden müssen, grenzüberschreitend?

Das meine ich mit das das Spannend ist. Ich glaube nicht das das so einfach ist das an einer nicht sichtbaren Grenze einfach die Geschwindigkeitsbegrenzung fällt und nichtig wird.

Und alles oben ist Spekulation richtig? Oder hast du da die ganzen EU weiten Staatsverträge konsultiert?

Flo

Und weil ich gerade ein bisschen gegoogelt habe - Du willst mir erzählen das in diesem fall das 50 nicht gilt weil es ja VOR dem Grenzstein steht?

https://www.google.de/maps/@50.513093,6.2110209,3a,84.8y,80.7h,60.56t/data=!3m6!1e1!3m4!1sqL69sy_tc3N7uGR9kgLOvg!2e0!7i13312!8i6656

Und wenn es doch gilt - Wie weit davor darf es stehen?

Flo

Hat jemand Erfahrung mit Polen? Ich habe das Gefühl, dass dort allgemein die nächste Kreuzungs-Regel gilt, denn mir ist nun schon mehrmals untergekommen, dass eine Beschränkung nicht aufgehoben wird, und manchmal noch 10 -20 km gelten müsste (was teilweise auch gefühlt nicht stimmen kann und die polnischen OSMler auch immer nur bis zur nächsten Kreuzung mappen), zumindest wenn man von D. ausgeht. Vielleicht sind die einfach sparsamer mit Schildern, sind ja auch nicht billig.

Die Ausgangsfrage war eine andere:

  • deutsche verkehrsrechtliche Anordnung mit
  • deutschem Verkehrszeichen auf
  • deutschem Territorium,
    gilt das auch im Nachbarland?
    Nein, würde ich sagen, fehlende Rechtsbasis und nicht nach dem Recht des Nachbarlandes verkündet.

Dein Bsp. ist anders:

  • deutsche verkehrsrechtliche Anordnung mit
  • deutschem Verkehrszeichen
  • noch wenige Meter auf belgischem Territorium,
    gilt das
  • in Belgien und/oder
  • in Deutschland?
    Ersteres m.E. ebenso klar Nein, bei zweiterem wäre ich mir nicht ganz so sicher, da man nach wenigen Metern ja in dem Rechtsgebiet ist, für die Anordnung und Verkehrszeichen gelten. Ob die fehlerhafte Verkündigung, wäre spannend … Betrifft ja 4 Vz: Achtung Kühe (irrelevant), Vorfahrtstr. (auch wenig relevant, wird vmtl. vor der nächsten Kreuzung eh wiederholt, da dort schon innerorts), Tempolimit (relevant, wenn zwischen dort und naher Ortstafel geblitzt würde) und auf der anderen Seite der Anfang des Radwegs (relevant).
    Da der Radweg nicht lange währt, würde ich ihn gepflegt ignorieren mit Verweis auf den fehlerhaften Ort der Verkündigung. Ebenso, wenn ich da schneller als 50 radeln würde :wink:

Es gibt ja noch die B 999 mit all ihren Eigenheiten.

Hab’s übrigens mal hier zur Diskussion gestellt …
Übrigens muss man gar nicht an die ferne Staatsgrenze schweifen, das kann laut RApit auch mitten im Lande interessant werden … :roll_eyes: