Label für Gewässer

Hallo,

bin neu hier und stelle euch die Frage: Ist es sinnvoll Gewässer mit “Privatgrund” oder “Pachtgewässer des …” zu labeln? Habe die Frage bereits im Blog gestellt und wurde nun hierher verwiesen.

Danke schonmal für die Antwort.

Gruß

wie wäre es mit einem access=private ?

Im Prinzip die richtige Richtung.

Ist halt die Frage, ob das wirklich privater Grund ist (dann ja)
oder ob nur die Fischrechte privat sind (Personen/Verein).

Im zweiten Fall würde das nicht so recht passen, vor allem wenn
das Gewässer ansonsten frei zugänglich ist. Dafür wüsste ich auch
nicht wie man das sinnvoll ausser per description tagged.

Im ersten Fall könnte man mit operator=* klar machen, wer die
Anlage betreibt und damit indirekt, wer die Fischerei-Rechte hat.

Insgesamt wird die Frage von Fisch-/Jagd-Rechten - soweit ich
das sehen kann - in OSM (noch) nicht behandelt.

Wenn es ein Vereinsgelände ist, kann man das mit leisure=fishing,
name=<Gewässername> und operator= kennzeichnen.
access=… dann je nach den örtlichen Gegebenheiten.

Edbert (EvanE)

Allgemeine Ergänzung zu privatem Grund:

Privater Grund ist in Deutschland NICHT gleichbedeutend mit “access=private” (und auch nicht “access=permissive”).

Bei Gewässern mag das stimmen, aber z.B. Wälder in Privatbesitz dürfen nur in Ausnahmefällen nach behördlicher Einzelfallgenehmigung für die Öffentlichkeit gesperrt werden (siehe Bundeswaldgesetz und auch Ländergesetze). Dort gilt also trotz privatem Grund zumeist mindestens foot=yes. Genauso dürfte man als Fußgänger rein rechtlich auch mitten über ein Feld laufen, wenn man dort keine Schäden anrichtet (praktisch also nur außerhalb der bewirtschafteten Zeit).

Dies wurde um 1975 nach dem bekannten Motto “Eigentum verpflichtet” gesetzlich so eingeführt. In Norddeutschland ist das im Regelfall sowieso unkritisch, da viele Flächen als Staatsforste in staatlicher Hand sind. In Süddeutschland gibt es da eher Probleme, da sich mehr Flächen in Privatbesitz befinden und oft auch engere “Verflechtungen” zwischen Waldeigentümern, lokaler Politik und Behörden bestehen.