Kreisverkehr über Staatsgrenzen

Hallo zusammen,

dieser Kreisverkehr OpenStreetMap liegt zu einem kleinen Teil auf deutschem Gebiet. In Changeset: 148833830 | OpenStreetMap wurde er aufgeteilt und “maxspeed” sowie “zone:traffic” ensprechend den Ländern gesetzt. Die Begründung von @JeroenvanderGun steht im Changeset, die ich unter gewissen Umständen nachvollziehen kann. Dennoch meine Frage in die Runde: Wie seht ihr das? Ist das Tagging sinnvoll?

Gruß

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Es entspricht dem Trend des immer genaueren Taggings…

Probleme sehe ich nur falls in dem einen Land Links- und in dem anderen Rechtsverkehr gilt. :wink:

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Moie, @aixbrick !

Ich mappe auch gern mal kleinteilig, aber das hier ist doch Unsinn!

Es gibt keine Extra-Beschilderung, sagt zumindest Mapillary, auch wenn die Bilder älter sind. Da hat sich aber sicher nichts geändert! Von daher denke ich: Die Straße wird von deutschem Recht überhaupt nicht tangiert; wenn da einer kontrolliert, dann die Niederländer. Da geht ja noch net mal ein Weg ins Feld…
:face_with_hand_over_mouth:

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Unsinn ist wohl wirklich der passende Begriff dafür.
Bestimmt gibt es sogar eine Verwaltungsvereinbarung, dass niederländisches Verkehrsrecht gilt.
Aber was will man machen?

  1. Profil anschauen Jeroen van der Gun
  2. tief durchatmen
  3. sich seinen Teil denken

Ergänzung:

Danke für die Klarstellung, nichts anderes möchte ich mit meinem Beitrag ausdrücken und bin zutiefst enttäuscht, sollte das anders verstanden werden. :thinking:

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Das ist offensichtlicher Unfug. An dieser Stelle gibt es keine ersichtliche Beschilderung, dass man eine Staatsgrenze überfährt und Autofahrern kann man nicht zumuten, dass sie auf die Grenzsteine achten. Die Beschilderung am Kreisverkehr sind eindeutig niederländische Verkehrszeichen.
Auch wenn nominell die Staatsgrenze da durch den KV verläuft, praktisch wurde sogar ein eigenes Grundstückchen abgetrennt (siehe Liegenschaftskataster) - wahrscheinlich gehört dies eigentumsrechtlich dem niederländischen Staat :slight_smile: )

Macht das bitte wieder rückgängig.

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Das hatte ich sinngemäß in meiner letzten Antwort an ihn auch geschrieben. Nebenbei bemerkt kann ich auch nirgendwo ein Schild finden, dass den niederländischen Teil von der Autobahn kommend als innerstädtisch (urban) ausweist.

Vermutung: Die Änderung dient vor allem dazu, einen Validator zu beruhigen.

Hallo,

Wer möchte die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Aachen fragen, ob es eine solche gibt oder ob sie tatsächlich selber zuständig sind?

Änderungen nur zur Zufriedenheit eines Validators sind in solch einem Fall nicht gerechtfertigt. Wir reden hier nicht von noexit=yes, wo noch eine Zusatzinformation miterfasst wird. Validatoren müssen mit Anomalien klarkommen – sei es durch Whitelists oder ein zu erfindendes Tag (z.B. das noch nicht dokumentierte und benutzte governing_traffic_law=nl).

@CADdog63 Findest du, dass dieser Beitrag in der Form optimal formuliert ist (insbesondere mit Blick darauf, dass auch Jeroen ihn lesen könnte)?

Viele Grüße

Michael (auch eine Straßenverkehrsbehörden-Nervensäge)

Ich versuche das in Erfahrung zu bringen. Die Frage stellt sich nämlich auch für das nördlich gelegene Gewerbegebiet Avantis. Auf dem deutschen Abschnitt stehen durchgängig niederländische Verkehrszeichen: https://www.mapillary.com/app/?lat=50.82909866126789&lng=6.023432565364601&z=18.241340829549713&focus=photo&pKey=1043503666823359. Ob das dann tatsächlich “traffic:zone=DE:urban” ist? Immerhin gibt es Schilder, wenn man die Grenze überfährt: https://www.mapillary.com/app/?lat=50.8284031&lng=6.022478&z=18.575360348671403&focus=photo&pKey=638365481617398. Rechtlich bindend sind die aber wohl nicht.

Profil anschauen Jeroen van der Gun

der ist vom Fach, ein Spezialexperte, d.h. es wird wohl stimmen :wink:

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Unsinn! Sehe ich auch so! Ich kenne diesen Kreisverkehr.

Wenn man in diesem Kreisverkehr im niederländischen Bereich mit Tempo 50 in die Linkskurve fährt um, auf dem deutschen Abschnitt mal kurz auf 100 zu beschleunigen, fliegt man im günstigsten Fall tangential aus der Bahn und kommt kurz vor Horbach wieder runter - so in etwa jedenfalls :stuck_out_tongue_winking_eye:

Ein circensisches Bravourstück wäre es allemal. Irgendwie …

Immerhin, - der Herr Zirkusdirektor hat einen Master-Abschluss in Ingenieurwissenschaften.

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This discussion here can essentially be broken down into two parts:

  1. Is the German part of the roundabout urban or rural?
  2. Is the German part of the roundabout fall under Dutch RVV jurisdiction or German StVO jurisdiction?

Regarding 1, The Dutch part of the roundabout and the connecting Dutch road northbound are part of the urban area of Heerlen (these were previously incorrectly mapped as rural). Considering that

  • there are no signs indicating that you enter/exit this urban area within the roundabout,
  • that there are no road connections further into rural Germany, and
  • people therefore experience the entire roundabout as urban,

I decided to change the entire roundabout to urban and accordingly set the speed limit to 50 km/h.


Regarding 2, the road traffic regulations are determined solely by the location of the road with respect to national borders, unless there is an international treaty that says otherwise.

This would be very relevant information! But as far as I am aware, the Netherlands is subject to only two such treaties, both with Belgium:

  • the bridge between the Belgian N761 and the Dutch N296 near Maaseik;
  • the bridge between the Belgian E314 and the Dutch A76 near Stein.

In both these cases there is a part of the bridge that lies inside the Netherlands but falls under Belgian jurisdiction. (This is a consequence of the national border still being unclear when the treaties for these bridges were signed.)

For comparison, the ring road of Baarle passes through several Belgian enclaves, without such a treaty. These sections have no intersections, no adjacent properties, no signed border crossings and the road is operated by the Dutch government. Nevertheless, Belgian traffic rules apply instead of Dutch RVV, as is evident from the specific provision in the municipal traffic regulation of Baarle-Hertog setting the speed limit in these sections to 80 km/h (contrary to the Flemish regional default of 70 km/h).

While the Dutch-German border treaty grants the Dutch some rights to travel from the Netherlands to the Netherlands across German territory, this right is limited to specific routes nowhere near this roundabout, and almost all German traffic rules still apply to such transit traffic (except some specific rules explicitly mentioned in the treaty, i.e. rules regarding vehicle dimensions and Sonntagsfahrverbot).


I can confirm this is not the case. :slight_smile:

Then you will crash before you even reach the German section. :slight_smile:

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Hallo en fijn dat je helpt de zaak te verduidelijken :+1:

Groeten uit Aken | Peer

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Auch wenn ich’s trotzdem für übertrieben halte (da galt doch mal, war glaub ich vor meiner Zeit, bei OSM: “OTG” zählt - oder so ähnlich), so geht’s doch jetzt, @aixbrick, oder :thinking:?

Mit der Geschwindigkeitskorrektur wird’s wieder schlüssig, der

erhält jetzt zumindest einen gewissen Sinn!

Und auch eine Überlegung wert, weil weniger hart: Sollte @Peer_van_Daalen mal trotz 50 aus der deutschen Kurve fliegen, dann muss er halt in Aachen vor den Kadi… :smiley:

Bedankt, @JeroenvanderGun!

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Die Geschwindigkeit war natürlich auch ein Problem. Es geht aber vor allem darum, ob dieses Stück Kreisverkehr unter deutsches oder niederländisches Recht fällt. Ich habe die Straßenverkehrsbehörde angeschrieben. Warten wir mal ab.

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d.h. du würdest noch ein maxspeed:practical ergänzen? Oder bei den deutschen Behörden anrufen, dass sie ein Tempolimitschild aufstellen damit nichts passiert?

Seit wann interessiert uns bei maxspeed denn, wie schnell man fahren kann?

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Vielleicht kann man da was von der B999 oder von Baarle–Nassau abgucken. Gelten da meterweise auch andere Straßenunterhaltspflichten? :smiley:

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Das zeigt aber zugespitzt, wie absurd das Ganze ist.
Im Gewerbegebiet gibt es mindestens eine Stelle, wo die Grenze kurz auf Fahrbahnmitte verläuft. Da wäre das mit Rechts-/Linksverkehr besonders tragisch

Wobei diese Überlegung sehr theoretischer Natur ist. In Europa wäre eine solche Straße an keiner Grenze möglich. Weltweit gibt es vielleicht 15 Staaten mit Linksverkehr, die eine gemeinsame Landgrenze zu Staaten mit Rechtsverkehr haben. Davon dann noch Flussgrenzen und Gebirgskämme abziehen. Und der Rest sehen mir alle nicht danach aus, als ob die je grenzüberschreitenden Gewerbegebiete und gemeinsame Straßen bauen würden.

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klar, deshalb sagte ich: zugespitzt
Aber es gibt doch bestimmt in den Niederlanden irgendwelche Verkehrsregeln, die sich von den deutschen unterscheiden. Gelten niederländische Verkehrszeichen auch auf deutschen Hoheitsgebiet? Kommen zwei Polizeiautos, wenn im Grenzbereich ein Unfall passiert? Schiebt man das Auto dann besser ein paar Meter weiter, weil das Bußgeld geringer ist?
Fragen über Fragen…
Ich vermute mal, da hat zumindest als die Planung anfing, niemand dran gedacht und deshalb macht man sowas wohl nicht allzuoft.

Nebenbei:
Ich hab hier schon Probleme mit einem Bebauungsplan der über eine Gemeindegrenze verläuft …

Soweit ich gelesen habe, hat man noch nicht einmal daran gedacht, als man mit dem Bau begonnen hat. Erst Jahre später wurde ein Staatsvertrag geschlossen. Allerdings konnte ich bislang nichts zu dessen Inhalt finden, daher keine Aussage möglich, ob man dann da auch Verkehrsrechtsfragen geregelt hat.