Wie die Rechtslage bzgl. solcher Sachen wie eine Metasuche ist, weiß ich natürlich auch nicht, aber man bräuchte dann nicht die Daten direkt, sondern die abgefragten Seiten müßten nur zustimmen, daß sie eine höhere Anzahl an Anfragen über euch bekommen. Eure Portalseite müßte dann die passenden Anbieter im Hintergrund abfragen und die zurückgelieferten Ergebnisse kombinieren/filtern.
Generell würde ich, zumindest später, die SHGs nicht nur auf die ICD 10 Fxx-Gruppe beschränken (ja, das fertige ICD 11 braucht, warum auch immer, noch bis 2027 bis zum deutschen GM(German modification)-Release).