Können Offenlegungskarten von finanzen.thueringen.de genutzt werden?

Auf der Seite finanzen.thueringen.de gibt es sogenannte Offenlegungskarten, auf denen Ortschaften vereinfacht aber mit allen Gebäuden und Hausnummern dargestellt sind. Hier ein Beispiel: Löhma. Ich nutze sie für die Arbeit als Zeitungsausträger wenn ich einen neuen Ort bekomme. Allerdings sind sie etwas umständlich, weshalb ich die fehlenden Hausnummern gern auf OSM eintragen würde um dieses stattdessen nutzen zu können.

Zuverlässig sind die Karten, aber ich bin mir nicht sicher, ob es eventuell rechtliche Probleme geben könnte oder die Nutzung solcher Quellen hier (aus welchen Gründen auch immer) vielleicht unerwünscht ist.

Ganz einfach: Zeige mir, wo steht, dass Du die nutzen darfst, dann darfst Du das :wink:

Die Karten sind automatisch per Gesetz urheberrechtsgeschützt. Das muss da nicht dabeistehen. Im Grunde sind es einfach Katasterdaten. Die gibt es auch landesweit, aber mit der Bedingung “Namensnennung”. Somit für OSM nicht abmalbar. “Nutzbar” sind aber alle Karten - wenn man die zum Vor-Ort-Erfassen mitnimmt :wink:
PS: Wenn jemand eine Freigabe für OSM kennt, dann möge er mich korrigieren.

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