Dürfte stark drauf ankommen, ob erkennbar ist, auf was sich das Schild bezieht.
Meines Erachtens ist das ganz klar ein Fehler der Verkehrsbehörde, die das angeordnet hat (oder der Firma, die es umsetzen sollte). Sollte jedenfalls verbessert werden.
Ich kenne in meiner Gegend einige solche Wege. Habe damals nach der Änderung der Beschilderung nachgefragt und bekam als Antwort sowas wie “ist noch nicht fertig”. Ist ja auch erst seit Okt. 2022 so, da darf man nicht gleich ungeduldig werden
Auch m.E. In der einen Richtung wird etwas per 239 zum Gehweg erklärt, was in die andere Richtung per 241 zum Radwegteil erklärt wurde. 239 wech und gut ist.
Man muss nur mal die StVO lesen, § 2 Abs. 4 Satz 4:
“Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.”
Das bedeutet dann also, dass die Vermutung von @Pajopath zutrifft:
Also linksseitig wäre dann auf dem freigegebenen Fußwegteil (ggf. Schritttempo und nicht benutzungspflichtig) und nicht dem Radwegteil des Weges zu fahren.
Tendentiell würde ich vermuten, dass “G, R frei” womöglich den Weg auf ganzer Breite betrifft, aber das kann von Umständen abhängen, die wir noch nicht kennen …
Oh, ich hab genau den gleichen Käse bei uns im Ort und hab mich schon gefragt, ob ich der einzige Mensch auf Erden bin, dem sowas auffällt.
Hab jüngst angefangen, das mit Forward und Backward zu Mappen, aber irgendwie tut das schon beim Eingeben weh…