Jahreszeitlich aufgehobene Fahrverbote

Wege im Wald (ausgenommen freilich Landstraßen, Gemeindestraßen) sind österreichweit mit Fahrverbot belegt, sofern nicht ausgeschildert ist, dass Befahren erlaubt. In meiner Gegend sind gar nicht wenige, ich schätze 20% etwa im Sommer fürs Radfahren freigegeben. Z.B. unter dem Schild “Forststraße” findet sich ein Schild “ausgenommen Fahrräder vom 1.4 bis 31.10”.

Als penibler Beitragender übersetzt sich das mir in folgendes Tagging:

vehicle=forestry
bicycle:conditional = yes @ (Apr 1 - Oct 31)
traffic_sign = AT:FKV_1.9:54[ausgenommen …]

Heute vierter März wäre mir also verboten, aber wenn es mich gerade juckt, dann radle ich da natürlich hin ohne die geringsten Bedenken – ein bicycle=yes tut es da wohl genau so?

Wer sieht das gleich, wer sieht das anders?

In andren Worten: Entscheiden die Mapper was als erlaubt gilt oder die Auswerter?

Übrigens tut mir der VAO Router auch den Gefallen, sobald ich auf MTB umstell, mit normalem Rad lässt der mich dort nicht entlang sondern nur zu Fuß – ob das im April dann anders wird?

Korrekt ist es jedenfalls nur mit conditional. Wenn du Angst hast, dass dann manche Router zu viel sperren, weil sie das nicht verstehen, könntest du es zur Not auch invers angeben. Komoot wertet es bspw. zumindest tlw. aus und weist zumindest auf eine zeitlich befristete Zutrittsbeschränkung hin, ohne diese genau anzugeben: Der beste Routenplaner zum Radfahren, Wandern und Laufen | Komoot

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Gut zu erfahren, dass es Router gibt, die bedingte Verbote honorieren. Ist ja quasi openstreetmap für Fortgeschrittene. Gegen die Inversion sträubt sich meine Pedanterie; Vor Ort wird ja nicht saisonal eine grundsätzliche Erlaubnis eingeschränkt, sondern ein grundsätzliches Verbot aufgehoben.

Komoot kann ich in dem Fall gut verstehen, der Hinweis ist ein bisschen Wischiwaschi, aber er wird erwähnt und eh, man muss nicht unbedingt päpstlicher als der Papst (VAO) sein.

Bei mapy.cz ist das nach meiner Erinnerung so, allerdings wertet das offenbar kein bicycle:conditional aus, sondern nur access:conditional und es plant die Route anscheinend immer nur zum aktuellen Zeitpunkt, ohne Möglichkeit einen anderen einzugeben. Dafür findet man auch die genauen Zeiten: Mapy.cz

Ja, die Unterstützung ist rudimentär vorhanden.

Test-Link: OpenStreetMap

Graphhopper macht es richtig. Valhalla scheint vehicle=forestry überhaupt nicht auszuwerten.

Wenn ich mir das anschaue, vom Hinterlarcher zum Schweinestall vom Arztal Niederleger - OpenStreetMap - dann kommen mir da Zweifel.

Es ist Anfang März, im Hof blüht der Marillenbaum früher denn je, und Router leiten ins Verderben weil noch nicht Erster April ist - auch dieser Mapy.cz - kein Scherz.

Heut hats dort wieder geschneit. Meine Vermutung: wenn das früher freigegeben wird, dann befürchten die Verantwortlichen eventuell, dass ein geräumter Fahrweg erwartet wird und möglicherweise erfolgreich eingeklagt?

Die werten überhaupt kein vehicle aus, weil es das in den USA nicht gibt. vehicle access · Issue #3882 · valhalla/valhalla · GitHub

Das erinnert an Kompass und wenn man Leute in der Wildnis nach ihren Karten fragt, dann bekommt man das gezeigt.

Ist übrigens auch geeignet Phantasiemappings aufzuspüren, z.B. - besser sogar als Waymarked Trails - Hiking

Nur zur Info: seit wenigen Tagen ignoriert GraphHopper conditional access restrictions für Rad und Fußgänger, da das immer wieder für Probleme gesorgt hat.

Also z.B. kann man jetzt auch für die Zukunft planen. Also im Winter ist die Route gesperrt aber ich will für den Sommer eine Route planen. Stattdessen geben wir aber einen Hinweis (auf GraphHopper Maps) dass es potentielle Zugangsbeschränkungen gibt und man direkt auch den Wert abrufen:

image

Hier noch mehr Links.

Gerne Feedback an mich :slight_smile:

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Ich blick bei diesen saisonalen Freigaben immer noch nicht durch. Es gibt offenbar keine halbwegs amtlichen Quellen , wo man sich darüber im voraus informieren kann. Als mir das das erste Mal begegnet ist, hatte ich mich mühsam bis zu der Forststraße durchgekämpft und dann stand da, ätsch bätsch du bist ausserhalb der zugelassenen Zeiten da.

Ist das jetzt implizit bei den freigegebenen MTB Routen dabei? Bei mir war das bisher immer der Fall. So hatte ich heute schon arge Bedenken, weil ja noch nicht der 1.April ist, aber den Föhnsturm musste ich “mitnehmen”. Zu meiner Überraschung gab es dann eine generelle Freigabe:

obwohl dort 3 MTB Routen langlaufen. Für mich stellt sich nun die Frage, wie weit gilt die Freigabe dieses Schildes? Es gibt viele Verzweigungen, man könnte recht weit fahren…

Übrigens habe ich bisher bisher noch nie so eine irre Föhnstimmung erlebt, dabei war es windtechnisch durchaus noch handhabbar.

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Versuche, das auf irgendwie offiziellen Seiten wie https://www.bergwelt-miteinander.at/sommer/mountainbike/mtb-modell-20.html zu vertiefen, ergaben:
Überall wo nur Nutzer also Radler angesprochen werden findet sich kein Hinweis auf die jahreszeitlichen Unterschiede. Das gibts erst wo Wegeverantwortliche Adressat sind. Interessant besonders:

Tiroler MTB- Modell Kurzfassung

Zitat:

Durch den Mustervertrag wird die Haltereigenschaft in der Zeit von 1.4. bis 31.10. auf den Vertragspartner (Tourismusverband/Gemeinde) übertragen.

Zitat:

  1. Keine Haftung bei unerlaubter Wegbenutzung?
    Bei illegaler Nutzung eines Weges gibt es im Falle eines Unfalls keine Haftung für den Wegehalter. Voraussetzung ist jedoch Folgendes:
    Das Verbot muss klar erkennbar sein bspw. durch entsprechende Verbotszeichen, Abschrankungen oder Absperrungen. Eine Kundmachung von Saisonzeiten reicht nicht aus.

Zitat:

Das Recht des Radfahrens kann auf landwirtschaftlichen Flächen / Almflächen, die nicht vom MTB Modell abgedeckt sind, bei regelmäßiger Rechtsausübung über einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren und Vorliegen von „gutem Glauben“ ersessen werden. In der Regel kann eine Ersitzung durch das Aufstellen von entsprechenden Schildern ausgeschlossen werden (Stichwort: „Betreten und Befahren bis auf jederzeitigen Widerruf freiwillig gestattet!“)

:rofl:

Wenigstens nehme ich für mich mit, dass die blauen MTB Wegweiser für sich allein keine Beschränkung auf das Sommerhalbjahr beinhalten; also das 1.4 bis 31.10 muss schon explizit an prominenter Stelle dranstehen.

Zwischen Canisiusbründl und Rumer Alm liegt so eine saisonale Radfahrerlaubnis April - Oktober. Der VAO Router lässt mich heute, 2. April, mit dem MTB wie im März durch auf der sanktionierten MTB-Route, mit dem normalen Fahrrad aber nach wie vor nicht, sondern wird Multimodal :wink: D.h. schickt mich mit dem Rad zur Garzahnwiese und von dort dann zu Fuß auf Steigen weiter.

Graphhopper dagegen leitet einen fürs Radfahren ganz und gar untauglichen Weg und kommt auf dem so näher zum Ziel. Vom Raddepot bis zur Alm wird ein an google-maps erinnernder Bogen über wegloses Gelände gespannt. So ein google-maps-Bogen hat vor Kurzem in Salzburg einen Bergrettungseinsatz verursacht; Da gings aber um Fußverkehr.

Seh ich genau so. Das Problem seh ich mehr darin, wie sinnvoll ist es, die Realität akkurat zu erfassen, wenn dann die Auswerter die sachdienlichen Tags nicht kapieren?