Ist Reiten bei traffic_sign=DE:250 erlaubt?

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass traffic_sign=DE:250 in vehicle=no und horse=no übersetzt wird. Auf DE:Verkehrszeichen in Deutschland - OpenStreetMap Wiki und DE:Tag:traffic_sign=DE:250 - OpenStreetMap Wiki steht aber nur vehicle=no.
Ist meine Annahme, dass Reiten an diesen Stellen verboten ist falsch?
Ich rede hier nicht vom Führen eines Pferdes (Tieres), was ja, wie das Schieben von Fahrzeugen, weiterhin erlaubt ist, sondern explizit von Reiten für das horse=* steht.

StVO Anlage2:

Verbot für Fahrzeuge aller Art. Das Zeichen gilt nicht für Handfahrzeuge, abweichend von § 28 Absatz 2 auch nicht für Reiter, Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh.

2 Likes

Ich verwechsele das auch ständig mit §28 Abs. 2:

Wer reitet, Pferde oder Vieh führt oder Vieh treibt, unterliegt sinngemäß den für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen

1 Like

Danke, da hat mir mein Hirn einen Streich gespielt. Keine Ahnung, wann meine Synapsen meine Erinnerung verfälscht haben oder wurde der Zusatz abweichend von § 28 Absatz 2 auch nicht für Reiter erst später eingeführt?

In der StVO von 1970 (also die StVO vor der aktuellen von 2013) stand in Anlage 2 nur:

Zeichen 250
Verbot für Fahrzeuge aller Art

Erläuterung

  1. Das Zeichen gilt nicht für Handfahrzeuge, abweichend von § 28 Abs. 2 auch nicht für Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh.
  2. Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden.

Quelle: https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=1381754,61

Und in § 28 Abs. 2 Satz 1 stand:

Für Reiter, Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß.

Quelle: https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=1381754,29

Also galt Zeichen 250 damals wohl auch für Reiter.

2 Likes

Ich glaube nicht, dass das früher anders war; ich habe das schon vor 2010 so gelernt, dass das Zeichen 250 nicht für Reiter gilt. Ein Pferd ist kein Fahrzeug. Ich meine, damals hätte ich auch ein Buch gehabt, wo das explizit drin stand, aber das habe ich anscheinend inzw. schon entsorgt.

Zwischen 1970 und 2013 wurde die StVO aber paar mal geändert.
In der Version von 1997 stand bspw. “abweichend von § 28 Absatz 2 auch nicht für Tiere”. In der originalen von 1970 übrigens auch, sehe ich gerade,
Tiere … Bzgl. Reiter maximal unklar …
In einer Fassung von 2009 finde ich dann Deine Formulierung noch ohne Reiter. Den Verlauf dazwischen und danach habe ich aber nicht parat.
In der Neufassung 2013 waren auch die Reiter in der Tat ausgenommen.

Genau das war wohl das Problem. Ist ein “Pferd mit Reiter” ein Tier? :thinking:

Siehe hier dazu eine Meldung von 2012:

Seit Jahren besteht keine rechte Klarheit darüber, ob das Verkehrszeichen 250 auch das Durchreiten verbietet.

Auf Nachfrage (…) hat das Bundesverkehrsministerium in Bonn Ende April erneut bestätigt, dass künftig das Reiten - wie auch das Führen von Pferden - auf solchermaßen ausgeschilderten Straßen nach der Novellierung der STVO ausdrücklich von diesem Verbot ausgenommen sein soll.

Damit ist das Ministerium dankenswerterweise der Initiative der VFD gefolgt, hat Wort gehalten und in der Novelle zur STVO textlich für die geforderte Klarstellung gesorgt.

Quelle: https://www.vfdnet.de/index.php/ausbildung/3750-verkehrszeichen-250-durchfahrtverboten

So wurde dies dann mit der StVO von 2013 eindeutig geklärt.

Wie gesagt galt (und gilt mit leicht anderer Formulierung auch heute noch) laut § 28 Abs. 2 Satz 1:

Für Reiter (…) gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß.

Die Frage war nicht, ob Reiter ein Fahrzeug führen oder nicht, da diese sowieso ausdrücklich mit dem Fahrverkehr gleichgestellt waren/sind.

1 Like

Frag 'nen Biologen, der sieht da zwei Angehörige der Klasse Mammalia!

(Säugetiere) :wink:

3 Likes