Fundstück aus Verden (Aller): Ist dies ein Fahrradschutzstreifen oder bedarf es dafür die gestrichelte Linie?
https://www.mapillary.com/app/?pKey=139921911455644
Wie kann man die abweichende Oberfläche erfassen?
Fundstück aus Verden (Aller): Ist dies ein Fahrradschutzstreifen oder bedarf es dafür die gestrichelte Linie?
https://www.mapillary.com/app/?pKey=139921911455644
Wie kann man die abweichende Oberfläche erfassen?
rechtlich gesehen dürfte das weder ein Radfahrstreifen noch ein Radfahrer-Schutzstreifen sein. Vgl. dazu https://www.rund-ums-rad.info/verkehrsrecht-2-radfahrstreifen-und-schutzstreifen/
Denn für einen Radfahrstreifen müsste es eine Abtrennung mit einer durchgezogenen, weißen Linie geben (Zeichen 295) und eine Beschilderung mit dem blauen Lolly (Zeichen 237), für einen Schutzstreifen eine Abtrennung mit einer gestrichelten, weißen Linie (Zeichen 340) geben. Die ist hier nicht vorhanden. Es gibt lediglich das Rad-Piktogramm. Das könnte auch einfach nur darauf hinweisen, dass auf dem asphaltierten Randbereich keine PKW halten sollen, da dieser Bereich für Radfahrer gedacht ist, so dass sie nicht auf dem holperigen Pflaster unterwegs sein müssen.
Wie das Ganze aber wirklich gemeint ist, können wohl nur diejenigen sagen, die das so in Auftrag gegeben haben.
wenn es weder Radfahrstreifen noch Radfahrerschutzstreifen ist, dann darf man dort ggf. mit dem Auto auch drauf fahren und evtl. halten, oder nicht?
Ein Fahrradpiktogramm verbietet nicht, das Befahren mit KfZ.
Ich würde zwar schon vermuten, dass dies ein Schutzstreifen werden sollte. Die Striche lassen sich auf Pflaster sicherlich nur schwer anbringen. Ohne das vorgesehene Verkehrszeichen (gestrichelte Linie) dürfte aber keine rechtliche Wirkung von dem Konstrukt ausgehen.
Dafür stehen dort Halteverbot-Schilder. Darauf fahren muss man wohl bei Gegenverkehr sowieso. Das wäre bei Schutzstreifen auch erlaubt.
Denke ich auch. Spricht das aber gegen ein cycleway:boh=lane mit cycleway:both:lane=advisory? Die Oberfläche könnte man über cycleway:both:surface=asphalt erfassen.
Aber bei Schutzstreifen eben nur bei Gegenverkehr - woran sich aber auch bei Schutzstreifen kaum ein Autofahrer hält - und hier bei Kopfsteinpflaster vs. Asphalt vermutlich erst recht niemand.
Ich würde es auch als Fahrradspur mit asphalt eintragen und eine note dazu wegen der fehlenden Spurmarkierung, als Fahrradfahrer würde ich das klar als meinen Raum erkennen
Wieder einmal ein Beispiel dafür, welch ein Chaos inzwischen in Bezug auf Radwege herrscht. Es wurden im Laufe der Jahre immer mehr unterschiedliche Regelungen eingeführt: Radweg mit blauem Lolly, kombinierter Rad- und Fußweg mit blauem Lolly, nicht beschilderter Rad- und Fußweg außerorts (mit Zusatzzeichen “Radfahrer frei” ohne blauen Lolly, Radspur, Radschutzstreifen, Fahrradstraße, … und alles mit sehr unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen z.B. zu der zulässigen Geschwindigkeit oder zu den Regelungen für den Kraftverkehr. Da schaut kaum jemand noch durch, auch die Behörden nicht, die diese verschiedenen Regelungen vor Ort umsetzen müssen (mit Beschilderungen und Markierungen). Und was ist die Folge? Jeder legt die Verkehrsregeln dann so aus, wie es ihm in den Kram passt. Nur wir hier bei OSM versuchen immer wieder in mühseligen Diskussionen zu ergründen, wie denn nun die Realität in OSM korrekt (nach der on-the-Ground-Regel und gleichzeitig nach Gesetzeslage) einzutragen ist. Seufz!