Sind sie im Grunde nicht und durch eine Einbahnstraße würde auch viel gelöst.
Dachte nur, dass oneway nur in Zusammenhang mit dem Verkehrszeichen zu verwender wäre!
Für solche Abbiegespuren wird üblicherweise oneway=yes verwendet. Schau dir nur mal eine beliebige Autobahn- oder Schnellstraßenauffahrt an.
Wenn du die Abbiegespuren als Einbahnstraßen taggst, brauchst du nur noch als Abbiegebeschränkung einzutragen, dass man z.B. nicht von der B175 nach links auf den nördlichsten Zweig der L37 abbiegen darf, und für die anderen Abbiegespuren entsprechende Regeln. Außerdem ist an manchen Stellen das Umkehren verboten (no_u_turn).
Möglicherweise ist es außerdem sinnvoll, ganz im Süden eine vierte Abbiegespur einzutragen, die von der L37 auf die B175 einmündet. Ich kann aber auf dem Luftbild nicht erkennen, ob da tatsächlich eine ist.
Wenn du willst, kannst du nochmal schreien, wenn du es fertig hast, damit wir erneut dran rumnörgeln.
Wobei ich die vierte Spur eigentlich nur zeichne, wenn sie auch baulich getrennt ist, oder gilt auch hier eine Sperrfläche bereits als bauliche Trennung, ich denke nicht.
Bitte auf die Turn-Restrictions achten, um die geht es mir.
Seht Ihr noch welche die fehlen bzw. zu viel sind?
Schaut OK aus, nichts zu granteln. Evtl. ist am westlichsten Punkt, wo die Abbiegespuren im Fußgängerübergang zusammenlaufen, das Wenden verboten. Ohne Ortskenntnis ist das aber nicht zu sagen. Da ja von Norden her die Thierseestraße an dieser Stelle einmündet, kann man wahrscheinlich auch wenden, wenn man von Westen kommt.
Wie bei OSM üblich gibt es da keine eherne Regel. Wenn die anderen Abbiegespuren separat eingezeichnet sind, zeichne ich üblicherweise auch die letzte ein, selbst wenn nur eine Sperrfläche aufgemalt ist. Sinnvoll ist das auf jeden Fall, wenn nur eine Spur über eine Ampel führt, die Abbiegespur aber daran vorbeigeleitet wird. Ansonsten ist das eher eine Frage des persönlichen Geschmacks.
Soweit ich das überblicke, sollte das schon so passen. Einzig die Relation http://www.openstreetmap.org/browse/relation/2425540
würde ich nicht so machen. Das wäre besser als Rechtsabbiegeverbot auf den rechten Straßenteil zu machen. Da man dort nur dorthin nicht darf aber man auch an der Kreuzung umdrehen darf. Das nur Links Abbiegen auf die B175 ist da bezüglich Umkehren an der Kreuzung nicht wirklich eindeutig.
Wo ich mir bei Abbiegebeschränkungne nie so sicher bin ob man sie hinzufügen soll oder nicht ist beim Auftrennungspunkt zu Einbahnstraßen vorm Kreisverkehr.