Hauszugangswege und Straßennamen

Hauszugangswege/Verbindungswege werden ja meist mit highway=service oder footway oder path oder … getaggt, wobei die Unterscheidung, was für ein Typ das jetzt genau ist, nicht einfach zu treffen ist.

Davon abgesehen frage ich (und nicht nur ich) mich, warum solche Wege - die keine andere Verbindung zu anderen “Haupt”-Wegen haben -, nicht den Namen der angeschlossenen Straße bekommen dürfen?

Als Beispiel mal https://www.openstreetmap.org/way/5049409#map=19/48.17407/11.23627 Dieser Weg ist nur an die Siedlerstraße angeschlossen, die anliegenden Häuser tragen alle addr:street=Siedlerstraße, und es ist IMHO offensichtlich, dass der Fußweg zur Siedlerstraße gehört. Wenn ich da den Namen eintragen würde, wäre das grundsätzlich falsch?

Und eine zweite Frage: Irgendwo in einem Changesetkommentar habe ich gelesen, dass Hauszugangswege netterweise gleich mit access=private ausgezeichnet werden sollen. Also bedingungslos. Das kann ja nicht richtig sein, denn jedermann hat das Recht, sofern es nicht durch Beschilderung eingeschränkt ist, diese Wege zu betreten. Ist das korrekt?

Edit: in Deutschland habe ich 2.269.598 highway=service gezählt, davon 230.588 mit eingetragenem Namen. Das sind ~ 10%.

Wovon zu subtrahieren wären: hw=service mit eigenem Namen (etwa Gassen) und hw=service mit fragwürdigen Namen (etwa dem des Gehöfts, zu dem sie führen). Der Prozentsatz der hw=service, die den Namen des nächstgrößeren Straße geerbt haben, dürfte deutlich kleiner sein.

Ich tagge so was dann, wenn ein Straßenschild dransteht.

–ks

Man muss bei highwy=service unterscheiden, ob es sich um eine Zufahrtsstraße ohne Zusatz handelt, eine Grundstückszufahrt (service=driveway) oder eine Gasse (service=alley) - Eine Gasse hat normalerweise einen eigenen Namen und ist öffentlich. Als solche hat sie dann meist auch ein Straßenschild und einen eigenen Straßennamen.

. Eine Grundstückszufahrt ist in der Regel privat. Sie ist keine gewidmete Straße und kann somit meiner Überzeugung nach auch keinen Namen von der Straße erben, von der sie aus zu dem entsprechenden Haus führt. In dem Bereich, in dem sie eindeutig auf dem Privatgrundstück verläuft, ist sie nach meiner Überzeugung mit access=private einzutragen, unabhängig davon ob dort ein Schild “Privatweg” steht. Es ist nämlich nicht zulässig, die Zufahrt einfach so zu nutzen, sei es zum Wenden, sei es zum Spielen oder sei es zum Spazierengehen. Ohne Schild kann zwar jeder davon ausgehen, dass es ihm gestattet ist, die Grundstückszufahrt (oder auch den Fußweg zum Haus) zu nutzen, um dort einen Brief in den Briefkasten zu tun, dort jemand zu besuchen. Ein Hinweisschild “Privatweg” hat erst einmal keine rechtliche Wirkung, es weist nur darauf hin, dass das es sich um eine Privatweg handelt. Aber dies wäre er auch ohne ein solches Schild und insofern liegt es im Ermessen des Besitzers, wem er das Recht einräumt, diesen Weg zu nutzen. Und im Grund kann der Besitzer für jeden einzelnen Benutzer eine andere Regelung bestimmen und diese jederzeit auch ändern. Aber in den genannten Fällen (Brief, Besuch) darf man (mit oder ohne Schild) davon ausgehen, dass der Besitzer damit einverstanden ist, dass man zu diesem Zweck den Weg oder die Zufahrt benutzt.

Der Unterschied zwischen einer Zufahrtsstraße highway=service und einer Grundstückszufahrt Highway=service+service=driveway wird oft daran festgemacht, ob die Zufahrt nur zu einer Andresse führt oder zu mehreren. Das von mehreren Parteien genutzte Stück wird ohne service=driveway kartiert.
Zufahrtsstraßen (Service ohne Zusatz) haben teilweise den Charakter einer richtigen Straße (z.B. private Erschließungswege, sogenannte Wohnwege, die von der Ortsstraße aus abzweigend mehrere Grundstücke erschließen.) - dort erscheint es mir je nach Situation zulässig oder sogar sinnvoll, den von der Ortsstraße geerbten Straßennamen anzufügen, zumindest, wenn diese Wohnwege länger als nur wenige Meter sind. Die von diesem Wohnweg aus auf die einzelnen Grundstücke bzw. zu den einzelnen Garagen führenden Grundstückszufahrten sind meiner Überzeugung nach nicht mit Name zu versehen (siehe oben). In ländlichen Bereichen führen manchmal auch Zufahrten über mehrere hundert Meter von der öffentlichen Straße aus zu einem einzelnen Haus. In dem Fall steht auch oft direkt an der öffentlichen Straße ein Hinweisschild - entweder nur mit der Hausnummer oder mit Straßenname und Hausnummer. In solchen Fällen erscheint es oft sinnvoll, diese Zufahrt auch mit dem Namen der öffentlichen Straße zu versehen. Ich trage dann aber solche Zufahrten auch nicht als servie=driveway ein sondern ohne diesen Zusatz, auch wenn diese Zufahrt nicht zu mehreren Häusern führt.

Eine Zufahrt ist
hw=service
service=driveway
und ohne Namen (Namensschilder habe ich jedenfalls noch nicht gesehen).

Bei hw=service:

  • ich auch

Zugänge zu Häusern sind path und ab Zaun / Eingang access=private. Wichtig ist wenn ein Fußweg die Zufahrt kreuzt diese aufzuteilen. Also nur innerhalb des Grundstückes als *=private.
footway ist für mich ein innerstädtischer “Pfad”, z.B. mit VZ oder an Straßen als sidewalk ohne Radverkehr. In Parks wo Radfahren verboten ist nutze ich auch gleich footway.

Nur bei entsprechender Beschilderung, oder wenn es offensichtlich ist, zB verschlossenes Tor.

Ich wuerde auch nur Strassen mit “offiziellen” Namen als solche Taggen. Private Einfahrten waeren fuer mich ganz tabu.

Extrembeispiel: Zufahrt von kommt von einer anderen Strasse, die Adresse des Objektes ist aber von der Strasse daneben:
https://www.openstreetmap.org/way/364432995

Im Beispiel wurde die Zufahrt mit dem Strassennamen der Adresse benannt.

Lg, Gppes

[Edit: Rechtschreibfehler]

Nein, das ist falsch.
Niemand hat in D ein Recht, außer man bekommt es.
Das beginnt mit: Das Recht auf Eigentum (Grundgesetz).
Damit kann man erst einmal auf seinem Grundstück machen, was man will. (Und Andere gar nichts.)
“Dummerweise” wird dieses Recht dann aber eingschränkt.
In diesem Zusammenhang sind unter Anderem die Straßen- und Wegegesetze von Interesse.
Damit wird Anderen ein Benutzungsrecht eingeräumt.
Und das unterscheidet diverse Fallgestaltungen:
In erster Linie werden Straßen und Wege für einen bestimmten Verkehrstyp gewidmet. Das kann auch für Privatwege gemacht werden. Dummerweise kann man das vor Ort nicht unbedingt erkennen und deshalb schreiben manche an ihre Wege “Privat” dran, wenn sie zu oft von Dritten trotz fehlender Widmung genutzt werden. Und noch blöderweise kann man auch so ein Schild an eine gewidmete Straße hängen und das Schild beschreibt nur, dass er in Privatbesitz sei. Benutzen dürfte man ihn trotzdem (weil gewidmet).
(siehe zum Beispiel https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayStrWG-6 )

Außerorts gibt es weitere Rechte, wie zum Beispiel https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWaldG-13
Diese Recht kann man nicht durch ein “Privatwald”-Schild beschränken - auch wenn das schon einmal vorkommt…

Nachdem aber der Normalnutzer (und auch ich) keinen Stress haben möchte, würde ich “Privat”-Schilder oder offensichtlich private Wege auch so erfassen, selbst wenn es vielleicht nicht juristisch korrekt ist.

PS: Ärgerlich finde ich manche Kollegen, die auf Dörfern massenhaft nach Luftbild Hofdurchfahrten als service/track (ohne Zusatztags) erfassen und man dann als Fußgänger/Radfahrer ständig über offensichtlich private Bauernhöfe geroutet wird :frowning:

Edit: Typo

Ja. Die Benennung von Straßen und Wegen obliegt der Gemeinde. Das Ergebnis wird vor Ort beschildert und/oder im Amtsblatt bekanntgegeben. Angrenzende Wege haben demnach zunächst keinen Namen. Und was soll in dem Zusammenhang “gehört zu” bedeuten? Das er angrenzt und den Namen damit vermeintlich erbt? Das der Weg vermeintlich ebenfalls gewidmet sei?
(Nebenbei: Wem soll es helfen, wenn der Router/die Karte anzeigt, dass Du von der “Siedlerstraße” auf den Fußweg “Siedlerstraße” abbiegen sollst und vor Ort da gar nichts dransteht?)