Hausnummern eintragen von PDF Dokumenten

Ich würde sagen: Nein (in den meisten Bundesländern), da die Daten des Liegenschaftskatasters i.d.R. nicht veröffentlicht werden dürfen. Meistens steht das so im Vermessungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes.

Wir haben Stadt Kemberg,Wittenberg, Berga/Elster
Beste Grüße

Alles vom jeweiligen Bürgermeister genehmigt.
Gruß

Zitat Anfrage:
"
Hallof
Besten Dank für die telefonische Info heute. Wie wir besprochen haben hier die offizielle schriftliche Anfrage.

Ich möchte Sie bitten mir nach Möglichkeit kostenfrei .pdf Dokumente zu senden, aus denen die Straßennamen und Hausnummern hervorgehen.

Nach Eintragung bekommen Sie von uns Links für alles was Sie für Ihre Webseite benötigen.

z.B.
Lage von touristischen Sehenswürdigkeiten
Lage von Firmen
Lage BIBO
Lage Rathaus
usw.

Zur Information

Mein Wiki Projekt:
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/User:Win32netsky

Aktuell tragen wir die Stadt Kemberg / Wittenberg / Berga/Elster und weitere Ortschaften ein.

Beispiele:
Radis/Reuden Stadt Kemberg
Link
Radis
Reuden
link
Beispiele:
Jahmo Wittenberg
Link
Jahmo
Nudersdorf
Link
Anhang Beispiel Bild Radis / Suche in der Karte
Link
Downloads unserer kostenlosen aktuellen Straßenkarten für Garmin Geräte.
Link
Download
Link
Beispiel für eine touristische Eintragung:

Schloß Rothenlempenow in MVP

So würde der Link vom Schloß Rothenklempenow für die Webseite aussehen:

www.openstreetmap.org/?lat=53.51634&lon=14.20027&zoom=17

Ich würde mich über die .pdf Dokumente sehr freuen und hoffe auf gute Zusammenarbeit.
Gerne freuen wir uns wenn Sie auf Ihrer Webseite einen Link zu uns setzt.
z.B.
Stadt-südliches Anhalt unterstützt OSM
Link zu uns:

http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Hauptseite

Besten Dank
MfG
Preuss Marko

"

Links nur angedeutet

Antwort von Stadt südliches Anhalt steht noch aus.

Gruß

Da steht aber nirgends, dass diese Daten mit der ODbL kompatibel sein müssen.

hallo,

“Auszüge aus dem Liegenschaftskataster dürfen von Dritten nur mit Erlaubnis der Vermessungs- und Geoinformationsbehörde vervielfältigt und verbreitet werden. Einer Erlaubnis bedarf es nicht, wenn Auszüge für eigene, nichtgewerbliche Zwecke vervielfältigt werden.”

deswegen wird win32netsky die pdf nicht veröffenentlich, und wenn hausnummern von der gemeinde beschlossen werden, und der bürgermeister die für osm freigiebt, sehe ich kein
problem diese zu mappen, die anderen infos, in den pdf müßen natürlich tabu sein…

grüße von lutz

Hallo Lutz

Genau so wurde mir gesagt.
Und deshalb werde ich die nicht in das IT hochladen.

“Da steht aber nirgends, dass diese Daten mit der ODbL kompatibel sein müssen.”

Die sollen ja auch nur angesehen werden.
Und die Information Hausnummer Straßenname manuell in OSM Karte eingetragen werden.
Beste Grüße

Wer helfen möchte gerne per mail.

Dennoch wäre es sinnvoll, entsprechende Anfragen und Antworten auf den zugehörigen Wikiseiten zu dokumentieren. Damit meine ich nicht den gesamten Text, sondern die reinen Tatsachen. Es muss ja nicht sein, dass jeder im stillen Kämmerlein eine Anfrage an Städte/Gemeinden richtet. Für die zuständigen Sachbearbeiter dürfte es ebenfalls iritierend sein, wenn jede Woche aus der OSM-Community wieder nach irgendwelchen Daten gefragt wird (Nur weil wir untereinander von nichts wissen) :wink:

Hallo
Das kann ich machen

Wir müssten eine Seite haben wo man das sieht was da ist an Daten (noch nicht vollständig eingetragen) und wo angefragt wurde (Antwort abwartend) z.B. Stadt südliches Anhalt angefragt?
Gruß

:slight_smile:

Bei diesem Faden beschleicht mich ein ungutes Deja-vu. Vor vier Monaten hat Win32netsky hier bereits einmal eine große Datenfreigabe, damals durch das Land Sachsen-Anhalt, verkündet. Wie jetzt gab es nach seinem kryptischen Posting erst ein munteres Rätselraten, welche Daten wohl gemeint seien und was damit (nicht) geschehen dürfe. Durch eine Nachfrage von Joachim Kast bei der Behörde wurde dann klar: keine Freigabe.

Zum Nachlesen: http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=19487

Vor diesem Hintergrund möchte ich jedem dringend davon abraten, irgendwelche Informationen aus den von Win32netsky verteilten PDF-Dateien in OSM zu übernehmen, solange man nicht mit eigenen Augen eine entsprechende Freigabe der betreffenden Dokumente gesehen hat, die eine Datenübernahme zuläßt. Dazu muß entweder das Datenmaterial unter einer kompatiblen Lizenz veröffentlicht sein oder es muß ausdrücklich die Übernahme in OSM gestattet werden.

Wenn ich so eine “offizielle Anfrage” lese:

rechne ich nicht damit, daß die Antwort darauf den oben gestellten Anforderungen auch nur annähernd genügt.

Wenn die oben als “Beispiel” “zitierte” Mail eines gewissen “Max Muster”

typisch für den Gehalt der betreffenden Mails ist, kann ich nur sagen: Finger weg.

Das ist nichts anderes als eine Übernahme der Daten, die das Einverständnis des Rechteinhabers voraussetzt.

Mir graut davor, daß infolge wirr formulierter Mails und großzügig fehlinterpretierter Antworten der angeschriebenen Behörden nun munter Daten in OSM kopiert werden, und in ein paar Wochen andere (DWG) den ganzen Klumpatsch wieder mühsam herausklamüsern und löschen müssen.

Hallo
Das Beispiel sind nicht die offiziellen Antworten, sondern der ständige Kontakt mit dem, durch Bürgermeister beauftragten Bearbeiter.
Hausnummern obliegen der Ortschaft / Wenn Ortschaft will das sie Karten schön verlinken auf der HP, dann sendet Ortschaft Hausnummern Dokumente (Im Sinne für die Ortschaft). z.B. Stadt Berga/Elster sendete 75 Dokumente

Was ist mit denen die “Eintragen” und schreiben Source “durch Ort gefahren” oder anderes.
Wie ist es da mit den Daten Hausnummern Straßennamen?
Ich sag nur mal munteres eintragen “Sachsen-Anhalt Viewer” ?

Wo ist Anfrage / Wo ist Kontrolle / Wer will was eintragen / bestätigen / Wer sagt wann wo gewesen / usw. ?
Beste Grüße
Marko

Und geschlossen. Kein Kommentar mehr meinerseits.

Du kannst den Thread doch gar nicht schließen. :wink:

Aus deinem Beitrag entnehme ich, dass es keine offizielle Freigabe für OpenStreetMap gibt. Du möchtest/kannst keine Kommunikation mit den zuständigen Behörden veröffentlichen.

“Durch Ort fahren” heißt, dass ich da gewesen bin und das eintrage, was ich selbst in der Realität gesehen habe. Nehme ich die Daten aus irgendeiner anderen Quelle, so muss ich die Rechte des Rechteinhabers berücksichtigen. Am Ende kommt zwar das Gleiche bei raus, aber auf völlig unterschiedlichen Wegen.

Hallo
Stadt Jessen/Elster,

Man verweisst auf die Anlage auf der HP darf man das verwenden?
"
Guten Morgen,

alle ehemaligen Orte und deren Ortsteile sind nicht eigenständig, sondern Ortsteile der Stadt Jessen (Elster).
z.B.: Kleindröben OT Mauken → Jessen (Elster) OT Mauken
Gerbisbach → Jessen (Elster) OT Gerbisbach).
Siehe dazu auch die Hauptsatzung der Stadt Jessen (Elster) (Homepage - Aktuelles - Satzungen - 10.1 …).

Seit dem 01.11.2010 hat die gesamte Stadt Jessen (Elster) die einheitlichen Postleitzahl 06917. Die alten Postleitzahlen (und Adressschreibweise) konnten für eine kurze Übergangszeit von ca. sechs Monaten noch genutzt werden. Die bis dahin mehrfach vorhandenen Straßennamen wurden umbenannt, so dass jeder Straßenname in unserer Stadt nur noch einmal vorhanden ist.

Die Schreibweise der Adresse richtet sich seit 01.11.2010 nach der DIN 5008:
z.B. Max Mustermann
Gerbisbach
Gerbisbacher Dorfstraße 1
06917 Jessen (Elster)

Sie finden auf unserer Homepage bei dem Mitteilungsblatt vom 07.10.2010 auch die Anlagen 1 und 2. In dieser sind die Straßen (Anlage 1) und Hausnummernänderungen (Anlage 2) aufgeführt.

"

Dort haben Sie alles aufgelistet:

Gruß

In diesem Mitteilungsblatt (1.8MB, PDF) steht drin, dass die Hauptstraße in Mügeln jetzt Ulmenstraße heisst und die ehemalige Adresse “Hauptstraße 25” jetzt “Ulmenstraße 15”. Das hilft bei der korrekten Benennung der Straßen in Mügeln.
Da aber die ehemalige Hausnummer 25 nicht in OSM eingetragen ist, findet man damit nicht die neue 15. Eine Erlaubnis, die Hausnummer aus einer anderen Quelle zu beziehen ist damit m.E. auch nicht verbunden.

Grüße, Max

Edit: Link ergänzt

Hallo zusammen,

ich habe mich gerade telefonisch beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation erkundigt (dieselbe Kontaktperson wie damals im Dezember 2012). Die Antwort ist klar und eindeutig NEIN. Hausnummern dürfen nicht aus dem Liegenschaftskataster entnommen werden. Wenn wir Daten aus dem Kataster in OSM haben möchten, müssen wir einen Antrag stellen. Ich denke, dass das LVermGeo so etwas aber vermutlich nicht selbst entscheiden kann, sondern nur die Aufsichtsbehörde, das Innenministerium.

Das heißt als Folgerung für uns: Die Hausnummern in Kemberg* samt Ortsteilen*, Lutherstadt Wittenberg* samt Ortsteilen* und Jessen(Elster)* müssen raus!

Ich wäre bereit, diese Bereinigungsaktion durchzuführen, sobald von der Community das OK da ist.

@Win32netsky: Handelt es sich bei deiner Datenquelle in Bega/Elster auch um Auszüge aus dem Liegenschaftsataster?

Aus dem §20 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz, der die Nutzung der Daten des Liegenschaftskatasters regelt, werde ich im Moment nicht ganz schlau. Dort kann ich aber auch mal noch nachfragen.

Viele Grüße

Michael

*) sofern seit November/Dezember 2012 von Win32netsky und ein paar anderen Usern eintragen

EDIT: Jessen(Elster) ergänzt

Hallo Michael

Das ist erst einmal die Auffassung des LVermGeo, resp. einer bestimmten Person dort. Es stellt sich durchaus die Frage, ob das LVermGeo überhaupt Eigentümer der Hausnummer-Daten ist und nicht doch die Gemeinde. Insoweit kann das LVermGeo zwar sagen: Auszüge aus den landesweiten Katasterdaten können nur mit unserer Zustimmung erfolgen.

Aber die Situation stellt sich meiner Meinung nach anders dar. Die Gemeinde (mMn die Besitzerin der Informationen) hat zugestimmt, dass die Hausnummern für OSM verwendet werden dürfen. Sie hat als Beleg Katasterauszüge verwendet, was möglicherweise zwischen ungeschickt und unzulässig ist. Das halte ich jedoch für ein Problem zwischen der Gemeinde und dem LVermGeo.

Allgemein erhebt sich die Frage, ob das LVermGeo überhaupt einen Exklusiv-Anspruch auch gegenüber der Kataster führenden Stelle hat oder nicht. Die Stadt Rostok hat doch auch ihre Hausumrisse für OSM zur Verfügung gestellt.

Ich wäre in diesem Zusammenhang sehr vorsichtig mit Löschforderungen.

PS-1: Als Mitarbeiter einer Organisation würde ich auch Auskünfte geben, die mich nicht in Konflikt mit meinem Arbeitgeber bringen können.
PS:-2: Die Antwort auf eine Frage hängt auch entscheidend von der Formulierung der Frage ab.

Edbert (EvanE)

Leider ist bisher nicht einmal das belegt worden.

Das kann man verallgemeinern: … ob überhaupt ein Landesvermessungsamt…

Aber eine Sehr interessante Frage…

Sven

Ausgabe, Verwaltung und auch Kontrolle der lokalen Hausnummern ist in der Regel Sache der Gemeinde. Das stellt sich dann bei uns so dar: http://gemeinde.schlangenbad.de/fileadmin/content/Rathaus/Satzungen/Hausnummernsatzung.pdf

Warum die Gemeinde dann diese nicht “frei verteilen” dürfen soll, wäre mir schleierhaft. Es sollte aber schon ein “Hohes Tier” der Gemeinde schriftlich zustimmen und nicht der Sohn der Putzfrau des Katasteramtes :wink:

Gruss
walter

In Sachsen-Anhalt gibt es unter dem LVermGeo nichts außer den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI). Das LVermGeo selbst führt das Liegenschaftskataster, wie in den anderen Bundesländern auch (außer Byern) sind die ÖbVIs nur zum Messen und Rechnen da. Ihre Arbeit ist i.d.R. abgeschlossen, wenn sie die Messwerte und Fortführungsrisse beim LVermGeo einreichen. Deshalb liegt die Entscheidung beim LVermGeo oder seiner Aufsichtsbehörde, dem Innenministerium.

In Rostock wurden keine Gebäudeumringe, sondern verfälschte Gebäudeumringe mit einem künstlichen Fehler von einem (?) Meter gespendet.

Ja, das stimmt. Die Frage war so formuliert: “Der § 13 des Vermessungsgesetzes sagt, dass Daten aus dem Kataster nicht veröffentlicht werden dürfen. Trifft das auch auf die Hausnummern, die im Kataster stehen, zu?”
Die Antwort war: Ja, das trifft auch auf die Hausnummern zu. Wenn Sie die Daten nutzen möchten, müssen Sie als “Firma OpenStreetMap” (O-Ton) einen Antrag stellen.

Ich werde mich jetzt per Mail mal beim Innenministerium erkundigen. Übrigens, mit Joachim, der der Ansprechpartner für die Ämter ist, stehe ich derzeit per Mail im Kontakt.

Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr ist zuständig.