Handelsregister als Quelle

Hallo,

kurze Frage: Kann man das Handelsregister (aka gemeinsames Registerportal der Länder) als Datenquelle für Betreiber und Co verwenden?
Es gibt ja diverse Seiten wie z.B. Northdata die die Daten daraus weiterverarbeiten und aufbereiten.

LG

Nicht ohne vorherige Genehmigung:

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Eine Veröffentlichung oder Weiterverwendung der über diese Seiten publizierten Daten unter der Bezeichnung “Handelsregister” ist unzulässig (§ 8 Absatz 2 Handelsgesetzbuch). Weiterhin können Bilder, Grafiken, Text- oder sonstige Dateien ganz oder teilweise dem Urheberrecht Dritter unterliegen.

https://www.handelsregister.de/rp_web/information.xhtml

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@gudensberger
wiki/DE:Legal_FAQ#Darf ich von Google, Vermessungsämtern oder anderen ähnlichen Quellen kopieren?
und
wiki/DE:FAQ#Warum macht Ihr OpenStreetMap?

Mmh, schade, wie machen das dann Firmen wie Northdata, dass sie die Daten verarbeiten dürfen?

Käme so was für OSM nicht auch in Betracht?

Mein Gedanke:
gerade bei so Dingen wie “operator=Tankstellenmarke” kommt ja vieles rechtlich nicht hin, was man mit solchen Daten korrigieren könnte…

Das Handelsregister ist urheberrechtlich anders einzuordnen als Kartendaten der Vermessungsämter. Die Daten im Handelsregister haben keinerlei Schöpfungshöhe, anders als Landkarten. Sie sind lediglich in ihrer Gesamtheit als Datenbankwerk geschützt, aber jeder Datensatz einzeln ist gemeinfrei. Der zitierte Disclaimer ist bestenfalls irreführend. Behörden wehren sich einfach gerne gegen Transparenz.

Ja, genauso wie eine Hausnummer in der OSM Datenbank.

Welche Daten aus dem Handelsregister ließen sich denn überhaupt sinnvoll nutzen? Die Adresse der Firma ist z.B. nicht immer da wo der Hauptstandort ist. Vielleicht sogar in einem Gebäude wo nur ein Briefkasten ist und noch nicht einmal ein Büro. Der Name der Firma stimmt für den jeweiligen HR-Eintrag natürlich immer (darum geht es ja schließlich), aber einem Grundstück oder Gebäude lässt sich häufig mehr als eine Firma zuordnen.

Bei einer Tankstelle kommt der Kraftstoff zwar von Egal aber der Operator ist Theo Tankwart e.K. und gehören tut das Ganze dem Ersten Tankstellenfonds. Egal als der Begriff, der auf dem großen Schild steht sollte sicher eingetragen sein. Aber ob in den weiteren Daten noch Egal Kraftstoffvertriebs-KG auftauchen muss? Man trägt ja auch nicht den Hersteller und Vertreiber der dort verkauften Energy-Drinks ein.

Finde ich schwierig. Das Urheberrechtsgesetz sagt dazu:

(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.
(2) Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, mit der Einschränkung, daß die Bestimmungen über Änderungsverbot und Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden sind.

Zum Online-Handelsregister steht im HGB in §9 folgendes:

(1) Die Einsichtnahme in das Handelsregister sowie in die zum Handelsregister eingereichten Dokumente ist jedem zu Informationszwecken durch einzelne Abrufe gestattet. Die Landesjustizverwaltungen bestimmen das elektronische Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind, und sind für die Abwicklung des elektronischen Abrufverfahrens zuständig. Die Landesregierung kann die Zuständigkeit durch Rechtsverordnung abweichend regeln; sie kann diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltung übertragen. Die Länder können ein länderübergreifendes, zentrales elektronisches Informations- und Kommunikationssystem bestimmen. Sie können auch eine Übertragung der Abwicklungsaufgaben auf die zuständige Stelle eines anderen Landes sowie mit dem Betreiber des Unternehmensregisters eine Übertragung der Abwicklungsaufgaben auf das Unternehmensregister vereinbaren.

Also solange man keine massenhaften Abfragen macht, sehe ich diese Daten primär als gemeinfrei an.

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Ganz einfach. Sie zahlen dafür.

Und wann ist die zulässige Grenze erreicht? Wie soll das überwacht werden? Ich würde es sein lassen. OSM basiert eh auf Datenerfassung vor Ort.

Mir geht es um den Theo Tankwart, gerade bei größeren Tankstellen wie an Autobahnen sind das oft tatsächlich echte Gesellschaften, klar gibt es da einige Falscheintragungen, aber das ist ja kein Grund, das Ganze nicht verbessern zu wollen…
overpass turbo

Danke, ich nehme das mal als Lösung für das Thema, mir geht es tatsächlich nur um einzelne Abrufe.

Meine weiteren Anwendungsfelder: Prüfen ob die Firmen überhaupt noch existieren (z.B. bei Way History: 9506733 | OpenStreetMap scheint der ehemalige Betreiber in Liquidation), Firmennamen zu Adressen besser auflösen (“Wer oder Was versteckt sich an der Adresse hinter diesem Kurzname”)

Der Punkt ist, dass Du aber nicht alleine bist!

Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass dies meine Auffassung/Meinung ist, die ich hier zur Diskussion stellen wollte.
Es ist keine Rechtsberatung “so ist es”.

Exakt dafür ist das Handelsregister doch da. Dass man darin aktuelle verbindliche Informationen über Unternehmen nachschlagen kann.

Das hättest Du ebenfalls fett schreiben sollen. Denn genau das ist der Punkt, den OSM nicht liefern kann und will.
[Was will die Behörde damit erreichen?: Es sollen nicht “Pseudohandelsregister” entstehen, die erfundene oder veraltete Informationen anbieten, was letztendlich dem öffentlichen Interesse eher schadet als nützt.]

Da ja doch noch Unklarheiten bestehen habe ich mal bei so einem Online-Anwaltsservice angefragt, die Fragestellung habe ich mit “Sind die Daten des Handelsregisters im Sinne des Urheber- und Datenbankrechts grundsätzlich als gemeinfrei zu betrachten?” hoffentlich ausreichend breit gestellt, falls nicht bitte hier kommentieren.

Wenn mich die Beratung 50-100€ oder so kostet bin ich gerne bereit das auszugeben wenn hinterher ein brauchbares Ergebnis rauskommt für das ein Anwalt mit seiner Berufshaftpflicht haftet :slight_smile: