Du könntest natürlich auch im Nachbarort in einem aalteingesessenen Geschäft nach dem Namen fragen und dann das “Interview” als Quelle nützen.

Ich gehe davon aus, das die German Maps,
Topographische Karte 1:25.000 1936 der Brigham Young University alle Voraussetzungen erfüllt,
um als Quelle in OSM zu fungieren.
Das länderübergreifende Urheberrecht ist immer so eine Sache. Nur, weil sie im Ausland liegt, verfallen die Ansprüche ja nicht. Die Sache ist aber, dass es sich hierbei um Reparationsleistungen handeln könnte. Die Alliierten haben damals massenhaft Kartenmaterial der Deutschen konfisziert und umgearbeitet - ich glaube, bei diesen Karten handelt es sich darum. Diese Karten sind jedoch vor dem eigentlichen Urheberrechtsgesetz und der BRD selbst entstanden. Möglich wäre, dass es hierfür in den alten Urheberrechtsgesetzen der verschiedenen Ausprägungen des Deutschen Reiches Regelungen gab oder Regelungen geschaffen wurden. Man müsste hier mal Historiker fragen (kennt jemand Guido Knopp?). Ich kann dies mal an der Uni übernehmen, im übernächsten Büro sitzt ein Zeitzeuge (jedenfalls der Ära ab 1935).
Generell wird eine Karte von 1936 höchstwahrscheinlich noch urheberrechtlich geschützt sein, in diesem besonderen Fall höchstwahrscheinlich nicht - dies bezieht sich aber NUR auf diese digitale Ausgabe der Karte.

Pass aber auf, dass es keine Nachkriegskopie ist.
Ich hab von meiner Gegend (Spreewald) sowohl Vorkriegsausgaben verschiedener Stände, als auch Nachkriegskopien, und Nachkriegsausgaben…
Nachkriegskopien: zumeist ohne Kartenlegende, lediglich Art und Weise, wie die Kartennummer und der Name geschrieben ist, deuten auf Nachkrieg hin, sonst keine Angaben zu Jahreszahlen, bei Zwei Blättern Schreibmaschienenkorrektur von 1937 verdeutschten Orstnamen.
Nachkriegsausgabe: mit Legende und Jahreszahl ect. (hier z.B. 1952): einmal DDR-Variante (Nachdruck der Deutschen Wertpapier-Druckerei V.E.B.), einmal die US-Variante, ich hab z.B. dieses Blatt hier: http://contentdm.lib.byu.edu/cdm/singleitem/collection/GermanyMaps/id/1160/rec/1 im Original zu Hause. Allgemein jeweils mit Datum der Ausgabe, gelegentlich Berichtigungsstand.
Vom Inhalt her sind bei mir diverse Vorkriegsausgaben aktueller, als Nachkiegskopien und Nachkriegsausgaben…
Diese Meßtischblätter sind aber eh begrenzt, in der Verwendungsfähigkeit… es sind vieleicht Namen von Orten, Ansiedlungen, Gewässern, Wäldern und Landschaften, die man entnehmen kann. Eventuell kleinere Dinge mehr. Hier sind die Änderungen zwischen Ausgaben von 1902 und 1952 in der Regel marginal (von Verdeutschlichung von sorbischen Orts- und Gewässernamen nach 1930 einmal abgesehen).
Sven

Vom Inhalt her sind bei mir diverse Vorkriegsausgaben aktueller, als Nachkiegskopien und Nachkriegsausgaben…
Ja, das kenne ich. Die Zeichenschlüssel haben sich sogar innerhalb einiger Jahre geändert. Mein Büro ist ja ein Kartenarchiv und ich habe dort verschiedene Ausgaben. Von einem aufs andere Jahr verschwindet plötzlich die Beschriftung “Saline” auf einer Karte, obwohl die Saline natürlich noch in Betrieb war. Schriftarten ändern sich usw. - teilweise hängt das aber auch vom Bearbeiter ab. Das merkt man auch schön an den späteren Ausgaben im Gauß-Krüger-Schnitt. GK2 war anders gezeichnet als GK3, das habe ich an Dortmund an verschiedenen Stellen gesehen, da hier die Überlappungsfläche ist. Das haben verschiedene Leute gezeichnet
Diese Meßtischblätter sind aber eh begrenzt, in der Verwendungsfähigkeit… es sind vieleicht Namen von Orten, Ansiedlungen, Gewässern, Wäldern und Landschaften, die man entnehmen kann. Eventuell kleinere Dinge mehr. Hier sind die Änderungen zwischen Ausgaben von 1902 und 1952 in der Regel marginal (von Verdeutschlichung von sorbischen Orts- und Gewässernamen nach 1930 einmal abgesehen).
Teilweise geht’s mir auch nur um’s Gucken. Es ist unfassbar, wie viele unsere heutigen Verkehrswege seit 1894 unverändert sind und manch komischer Straßenverlauf stammt z.B. aus Alt-Industrie, die noch nicht mal unsere Großeltern (bin Baujahr 1982) kennen.
Das “LVA” in Nordrhein-Westfalen (heißt nicht so), hat leider nur die letzten Versionen der MTBs im WMS. Das ist total idiotisch. Rise-and-fall von Straßen- und Kleinbahnen sowie die Veränderung von Landwirtschaft zu Dienstleistung und Suburbanisierung gehen total verloren…
Bezüglich der Gewässernamen: korrekt! Das tolle ist auch, dass man so Revitalisierungs- und Renaturalisierungsprojekte besser planen kann, weil man weiß, wie’s damals wirklich aussah. Leider nichts für OpenStreetMap, aber für den Rest der Geowelt
Moin,

Auf einer georeferenzierten Karte befinden sich Punkte einer Tankstelle. Wenn du die georeferenzierte einbindest und mit einem GIS die Koordinaten aus der Karte abgreifst, übernimmst du die Fakten UND nutzt die Georeferenzierung. Wenn die Karte ausgedruckt vor dir liegt und du siehst, wo die Tankstellen liegen und vielleicht den Namen und sonstige Informationen abliest, handelt es sich dabei um die puren Fakten. Anhand dieser Fakten kannst du dann den Punkt im GIS eintragen. Wenn du die Karte mit Georeferenzierung im GIS lädst, aber ebenfalls nur die Fakten abliest, verhält es sich natürlich wie im zweiten Teil. Sobald du aber die in OSM vorhandenen Punkte dann auf die Position in der Karte rückst, nutzt du wieder die Georeferenzierung.
wie verhält es sich also, wenn ich - um im obigen Beispiel zu bleiben - aus der Karte ablese, dass sich nordöstlich von Carow, südöstlich von Samkow und westnordwestlich von Groß Rünz eine Siedlung / ein Wohnplatz namens Plumsdorf befindet?
Fakten oder bereits georeferenziert?
Gruß
Georg

Fakten oder bereits georeferenziert?
Ich würde dies als Fakt interpretieren.
Moin,
sehe ich auch so.
PS:

Ebenso wäre eine Angabe à la “laut Auskunft des Bewohners in der Straße/Hausnummer …” für Dritte kaum prüfbar.
Warum nicht - ist doch auch survey - da kann man dann auch fragen - und die haben das absolute Recht, zu wissen dürfen, wo sie wohnen - und das dann auch öffentlich kundtun zu dürfen.
Gruß
Georg

Warum nicht - ist doch auch survey - da kann man dann auch fragen - und die haben das absolute Recht, zu wissen dürfen, wo sie wohnen - und das dann auch öffentlich kundtun zu dürfen.
Zeitzeugengespräche sind empirische Methoden erster Klasse, wenn die Person als zuverlässig eingestuft werden kann. In der Sozialforschung muss man dabei die sogenannte innere und äußere Quellenkritik durchführen und die Aussage dekonstruieren. Sorry, aber als Geograph muss man sein Wissen irgendwie mal unter die Leute bringen
N’Abend,
sorry, so 100%ig sicher klingt das für mich noch nicht. Ich fasse daher nochmal zusammen:

#25:
wie verhält es sich also, wenn ich - um im obigen Beispiel zu bleiben - aus der Karte ablese, dass sich nordöstlich von Carow, südöstlich von Samkow und westnordwestlich von Groß Rünz eine Siedlung / ein Wohnplatz namens Plumsdorf befindet?Fakten oder bereits georeferenziert?

#26:
Ich würde dies als Fakt interpretieren.

#27:
sehe ich auch so.
Zweimal “ich” bewußt betont … also eher Vermutung, oder?
Im OSM-Tutorial von kreuzschnabel (Link in seinem Footer) im Kapitel “Daten sammeln”, “Vorhandene Werke” auf Seite 10 steht dazu folgendes:
"Kartenwerke sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Daher darfst du existierende Karten nicht ohne Freigabe
des Rechteinhabers einfach nach OSM abzeichnen. Bitte halte dich daran – Rechtsverstöße schaden dem Projekt
OSM, statt ihm zu nutzen. Solche Bearbeitungen werden schnell zurückgesetzt, und es sind schon User deshalb gesperrt
worden. Wir wollen nicht riskieren, dass unsere Datenbank wegen rechtlicher Verstöße dichtgemacht wird!Einzelne Angaben wie Orts- oder Straßennamen kannst du allerdings aus Karten entnehmen, die sind als allgemeine
Information nicht schützbar. …"
Der letzte Satz trifft für mich genau der Kern der Frage !
Wenn dieser Satz allgemeingültig stimmt, wäre eine Quellenangabe zum Fakt=Orts- oder Straßennamen eigentlich gar nicht erforderlich, aber es könnte jede Quelle genannt werden, die diesen Fakt liefert - also auch z.B. der WebAtlasDE.
Wenn dieser Satz nicht allgemeingültig stimmen sollte, bleibt nur source=survey (im Sinne von vor-Ort nachgeschaut) OR demand (im Sinne von ‘bei einem Wissenden’ nachgefragt) OR public domain map. Mit letzterer sind wir dann schon wieder auf eher dünnem Eis (siehe http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=53134).
Mich erstaunt, dass wir alle ewig viel mappen und bei einer doch so wichtigen Frage ‘tendenziell unsicher’ werden …
Wie ist das jetzt genau? Darf man einzelne Angaben wie Orts- oder Straßennamen, Gewässer-, Wald-, Gipfelnamen u.ä. aus beliebigen Quellen übernehmen und in die OSM-DB eintragen ? (Völlig losgelöst von der Frage, ob diese Angaben plausibel und für OSM wertvoll sind …)
Grüße Rainer
Ich bin kein Jurist und erst recht kein Richter - darum war’s “ich bezogen.”
Wenn die Karte ausgedruckt neben dem Monitor oder im Browser liegen hast und nur die Lagen guckst, arbeitest du ja nicht direkt auf dem fremden Werk, sondern löst dich komplett davon. Du interpretierst die Inhalte und machst dann etwas Neues aus der Information. Wenn du z.B. die Grenzen eines Waldes auf der Karte siehst (Landstraße im Norden, Park im Süden usw.) und diese Information dann auch noch an bereits vorhandene OpenStreetMap-Attribute taggst, hast du dich - meiner Meinung nach - definitiv vom alten Werk entfernt.
Sobald du aber 'ne Karte hinter legst und direkt darüber arbeitest (z.B. die Grenzen eines Waldes überträgst), dann nutzt du definitiv die “digitale” Georeferenzierung. Das gleiche ist, wenn du auf der Karte die Koordinaten ableitest und dann ins GIS überträgst. Dann nutzt du halt die “analoge” Georeferenzierung, da jede Information auf der Karte ja einen spezifisch definierten Raumbezug hat.
Lustig wird’s natürlich, wenn jemand Trap-Streets oder Straßen mit Rechtschreibfehler überträgt.
Bezüglich dem Entnehmen von Informationen aus einer Karte: der EuGH hat dem ja jetzt quasi ein Riegel vorgeschoben. Karten sind Datenbanken und die darin vorhandenen Informationen unterliegen quasi nun dem Datenbankschutz (teilweise sogar als DatenbankWERK, wenn sie besondere Punkte aufweisen). Damit ist die Menge der Informationen, die entnommen werden dürfen beschränkt. Wir müssen mal ein wenig warten, bis in der Rechtsliteratur Einschätzungen zu den Folgen kommen werden. Ich hatte noch keine Lust, mich da weiter einzulegen.
Fakten sind zwar frei, aber eine systematische Zusammenstellung von Daten unterliegt nunmal einem Schutz. Oder unterliegt der Duden, die Wikipedia oder ein gedrucktes Lexikon etwas keinem Urheberrecht, nur weil dort Wörter aus dem deutschen Sprachgebrauch drin sind?! Oder noch besser: der Fischer Weltalmanach… der ist voller Informationen, die an anderer Stelle kostenfrei verfügbar sind… Die Quellen sind ja in der Regel extra frei zugänglich, aber frei zugänglich bedeutet nicht “ohne Urheberrecht”, sondern “kostenfrei”.

Wenn dieser Satz allgemeingültig stimmt, wäre eine Quellenangabe zum Fakt=Orts- oder Straßennamen eigentlich gar nicht erforderlich, aber es könnte jede Quelle genannt werden, die diesen Fakt liefert - also auch z.B. der WebAtlasDE.
den erstenTeil stimme ich zu, bei Orts- oder Straßennahemen würde ich keine Quelle brauchen (ich persönlich benutze nie den source =* tag wegen
der vielen selbsternannten Wächter der Datenbank).
Aber es ist halt nicht erlaubt, jede Quelle zu nutzen…
Beispiel, ich wette, das mindestens bei 50% der eingetragen Berggipfeln kein Schild steht " dieser Berg heißt so und so".
Wo stammen halt all diese Infos her?
Als positiv denkender Mapper gehe ich davon aus, das es lokales Wissen ist.
Nun existieren ein paar ehrliche Mapper,die tragen dort tatsächlich zb. als source=WebAtlasDE. ein.
obwohl sie auch so wissen, das der Berg so heißt.
Sie wollen damit ihr Wissen nur etwas offiziel Untermauern!
Ab diesen Punkt kommen die Wächter der Datenbank ins Spiel, uhhh, unerlaubte Quelle, der Name eines Berggipfels reverten,reverten,reverten…
Und die Moral von der Geschichte, verrate deine Quelle nicht…

Generell wird eine Karte von 1936 höchstwahrscheinlich noch urheberrechtlich geschützt sein, in diesem besonderen Fall höchstwahrscheinlich nicht - dies bezieht sich aber NUR auf diese digitale Ausgabe der Karte.
In diesen Diskussionen möchte ich immer gerne auch auf diesen Link und diese Wikipedia-Lizenz verweisen. Natürlich ist Wikipedia nicht juristisch maßgeblich aber zumindest sind dies Ergebnisse intensiver Diskussionen über Urheberrechtsfragen.
Gruß,
Zecke

Hier suche ich nun nach einer geeigneten=zulässigen und nachprüfbaren Quelle für das source-tag, denn ‘survey’ klappt ja in diesen Fällen nicht. Ebenso wäre eine Angabe à la “laut Auskunft des Bewohners in der Straße/Hausnummer …” für Dritte kaum prüfbar. Und nur den name- ohne den source-tag einzutragen ist kompletter Quark und führt zu berechtigten Rückfragen (… solche ‘nicht belegten’ Einträge anderer Mapper hinterfrage ich ja auch).
genau, das gibt der source=* tag in den seltesten Fällen her.
Wenn wir etwas für Dritte nachprüfbares haben wollen, braucht es ein key/value in der Art “dort offiziell nachprüfbar”.
Und der wird mit Sicherheit nicht eingeführt, weil der Grad des Mißbrauches sehr schmal ist…
Interresant, passend zum Thema:
http://www.openstreetmap.org/user/marczoutendijk/diary/37639
Grüße von Lutz
Bezüglich des Berges kann man eigentlich zwei Schritte denken:
- Eintrag des Namens: Da brauchen wir eine freie Quelle, z.b. irgendein Schild oder ein anderer Wanderer. Und das tragen wir als Source ein.
- Überprüfung des Namens: da dürfen hoffentlich nicht freie Quellen benutzt werden. Das gehört dann allerdings nicht in source sondern in ein checked oder ähnlich.

In diesen Diskussionen möchte ich immer gerne auch auf diesen Link und diese Wikipedia-Lizenz verweisen. Natürlich ist Wikipedia nicht juristisch maßgeblich aber zumindest sind dies Ergebnisse intensiver Diskussionen über Urheberrechtsfragen.
Stimmt: Gemäß § 3 LUG (das “alte” Urheberrecht mit Stand 1907) kann eine juristische Person Urheber werden, wenn der Verfasser nicht genannt wurde. Nach § 32 LUG (ebenda) beträgt das Urheberrecht bei juristischen Personen 30 Jahre. Es wurde dann 1934 auf 50 Jahre und 1965 auf 70 Jahre verlängert. § 134 UrhG erklärt, dass die Regelungen bei juristischen Personen übernommen werden. Somit gilt: 70 Jahre nach Veröffentlichung.
Ich habe noch ein wenig weiter gelesen. Wenn es sich um originalgetreue Reproduktionen von zwei-dimensionalen Objekten handelt, die aufgrund des Ablaufs des Urheberrechts gemeinfrei sind, geht die Kommentarliteratur davon aus, dass die Reproduktionen ebenfalls nicht schutzfähig. Bibel- und Gemäldereproduktionen sind hier ein Beispiel.
Allerdings stehen hier zwei Fragen im Raum:
- Was ist mit Reproduktionen, die noch während des laufenden Schutzes erstellt wurden?
- Was ist, wenn mit dem ursprünglichen Urheber vereinbart wurde, dass nach x-Jahren eine Nachdruck erscheinen darf?
Die Messtischblätter, die ich in meinem Kartenschrank habe, sind in den 1960er Jahren vom Landesvermessungsamt reproduziert worden. Teilweise 1966 - vielleicht Absicht? Ich versuche dies zu klären.
Bei der Durchsicht des LUG ist uns Folgendes aufgefallen:
Juristische Personen des öffentlichen Rechtes, die als Herausgeber ein Werk veröffentlichen, dessen Verfasser nicht auf dem Titelblatt, in der Zueignung, in der Vorrede oder am Schlusse genannt wird, werden, wenn nicht ein Anderes vereinbart ist, als Urheber des Werkes angesehen.
Das hier ist das Ausschlaggebende: wenn nicht ein Anderes vereinbart ist. Das können wir als Nutzer aber nicht sagen. Wikipedia ist hier also nicht vertrauenswürdig. Vielmehr ist § 66 Abs. 1 UrhG interessant, da die Autoren quasi anonym geblieben sind. Ich prüfe dies erneut.