Geschwindikkeitbeschränkung nach Kreuzung

Mal wieder ein Fall, den mir mein Fahrlehrer nicht erklärt hat. Von einer Straße geht außerorts eine andere ab. Auf der durchgehenden darf man forward 70 und backward 100 fahren. Nach der Abfahr gibt es keine weiteren Schilder. Darf man nun auf dieser Straße 100 fahren und wie soll das der Fahrer wissen, der von der 70er Seite kam?

Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote sind sog. “Streckenverbote”. Das heißt, sie gelten so lange, bis diese Straße endet oder sie durch ein anderes Verkehrszeichen aufgehoben werden.
In der VwV-StVO zu den Zeichen 274, 276 und 277 steht: “Die Zeichen 274, 276 und 277 sollen hinter solchen Kreuzungen und Einmündungen wiederholt werden, an denen mit dem Einbiegen ortsunkundiger Kraftfahrer zu rechnen ist.”
Gruß
Wilhelm

Von einer Strecke abbiegen = kein Streckenverbot mehr = 100 km/h sind erlaubt.

Das scheint mir nur eine schlampige Beschilderung zu sein: die Aufhebung des Verbotes fehlt. Treffe ich immer wieder mal auf kleineren Straßen an.

Hatten wir vor einigen Monaten hier schon einmal ausführlich diskutiert (finde es gerade nur nicht, aber vielleicht jemand anderes).