Geplante Stadtbahn in Kiel

Das Wiki sagt dazu:

Die Planung in einem B-Plan fällt, laut Rechtsliteratur, defintiv unter § 5 Abs. 1 UrhG. Es fehlen Aussagen zum “Beiwerk”, also zum informativen Kartenhintergrund. Es ist daher davon auszugehen, dass die Karten nicht unter Abs. 1 (ebenda) fallen und nicht für OSM nutzbar sind. Womöglich fallen sie noch nicht einmal unter Abs. 2 (ebenda), da sämtliche topographische Karten durch einen Nutzungsvorbehalt in den Vermessungs- und Katastergesetze der Bundesländer geschützt sind.

Ich bin ehrlich gesagt nicht ganz sicher, was das bedeutet.

Ich habe mir einmal die Beschlussdrucksache angeguckt:
https://ratsinfo.kiel.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=26680
Im Beschluss heißt es

auf Basis der Ergebnisse der Trassenstudie

da der Abschlussbericht hier auch als Anlage angefügt ist und nicht nur informativ, sondern als Entscheidungsgrundlage dient, sehe ich die darin enthaltenen Daten auch für gemeinfrei.

Die Daten der Trassen würde ich aber noch nicht erfassen. Das ist doch noch alles zu volatil. Ist ja idR auch noch nichts zu sehen und gehört für mich noch nicht in OSM. Wenn entsprechendes Baurecht gilt, dann kann man das auch entsprechend eintragen.

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Ich würde es deuten als, du darfst die Planung abmalen, aber eben nicht die Hintergrundkarte.

man kann proposed:= nutzen, wenn es relativ sicher ist. Persönlich wären mir 11 Jahre aber zu unsicher.

wie sicher es ist hängt nur zu einem Teil von der avisierten Planungs-, Genehmigungs- und Baudauer ab, ein politischer Beschluss es zu tun ist m.E. schon ausreichend für die Eintragung als “proposed”. Vermutlich gab es bereits ein Gutachten oder ähnliches, oder auf welcher Grundlage hat der Rat entschieden? Zur Streckenführung: vielleicht gibt es gar keine andere sinnvolle Möglichkeit?

Ja, es gab eine Trassenstudie, auf deren Grundlage die Entscheidung gefallen ist.

Das kann wohl kaum der durchschnittliche OSMler beurteilen. Es gibt mit Sicherheit Abschnitte, in denen z.B. eine Entscheidung zwischen Mittel- und Seitenlage gefällt werden muss.

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Das kann wohl kaum der durchschnittliche OSMler beurteilen. Es gibt mit Sicherheit Abschnitte, in denen z.B. eine Entscheidung zwischen Mittel- und Seitenlage gefällt werden muss.

ich würde das entspannt sehen, wir haben überall Unschärfen oder scharfe Details, die aber nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmen. So eine geplante Trasse könnte auch erst mal nur ganz grob drin sein, und wenn dann mehr Details ans Licht kommen oder Änderungen, dann passt man es an. So eine neue Bahntrasse ist für mich wichtig genug dass sie nach einem Beschluss auch eingetragen werden kann, proposed stellt sowieso kaum eine Karte dar, wir diskutieren eigentlich nur darum, ob das beim Editieren stört.

Das sehe ich auch so, zumal es auch schon die Trassenstudie gibt. Ich halte die Erfassung der Streckenführung zum derzeitigen Zeitpunkt zwar für grenzwertig, aber zulässig. Einen Revert halte ich hier somit nicht für angemessen.

Politischer Beschluss gut und schön.
Hatten wir hier auch schon. Ist dann aber trotz fortgeschrittener Planung aber “gestorben” und gammelt jetzt in der Datenbank herum:

Hatte mich damals auch schweren Herzens gegen Löschen entschieden (die vorher ebenfalls “beschlossene” Alternative war damals zeitgleich wieder “begraben” worden) und nur gröbste Mappingfehler bereinigt - darum bin ich dort häufig “Ersteller” :frowning:

Selbstredend.

Und zum Thema Bebauungsplan: Solche Infrastrukturmaßnahmen werden nicht mittels Bebauungsplänen geplant und/oder genehmigt. Das ist also OT.
In der Ratsvorlage finden sich Anlagen. Die mit den Trassenverläufen enthält als Hinweis:
“Vervielfältigung, Speicherung und Nach-
druck – auch auszugsweise – ist ohne schriftliche
Genehmigung des Herausgebers und der Redaktion
nicht gestattet”
Es handelt sich auch NICHT um eine Planfeststellung, die unter Umständen gemeinfrei wäre.
Im “Beschluss” steht auch “In der Vorplanung werden Varianten erarbeitet, die im Rahmen der öffentlichen Beteiligung zu einer konkreten Vorzugsvariante führen.” Es ist also auch keine beschlossene Trasse.

Insgesamt ist es aber müßig, die Argumente der oben verlinkten früheren Diskussion hier wieder aufzuwärmen. Zusammenfassung:
=> Genausowenig, wie wir den Gebäudebestand des Mittelalters mappen, sollten wir die mittelferne Zukunft abbilden.

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Ein Konsens ist das aber offenbar nicht, wenn ich obige Kommentare von @whb und @dieterdreist lese.

Mehrheiten werden im Zweifelsfall mit Hinweis auf die nicht im Forum Mitdiskutierenden in Frage gestellt… Bei OSM wird es daher wohl nie einen Konsens geben. :face_with_diagonal_mouth:
Bei meiner Zusammenfassung habe ich auch meine Wahrnehmung der Meinungen der von mir verlinkten früheren Diskussion einfließen lassen, die aber offenbar wenig Beachtung findet…

Meinung: Ich kein Fan vom Eintragen von Sachen, die vor Ort noch nicht verifizierbar sind (also weder proposed, planed noch razed). Wenn es grob falsch ist einfach weg, sonst weiß ich auch nicht.

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Erst wenn es ein abgeschlossenes Planfeststellungsverfahren gibt und Baurecht besteht, sollten wir an eine Neuerfassung denken. Bis Dahin ist das was für uMap.

Sven

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Hat sich hier noch was ergeben, ansonsten würde ich die geplanten Strecken nun wieder löschen?

Ich bin ja ein Fan von Umfragen, also:

Soll die für 2033 geplante Kieler Stadtbahn aus OSM wieder gelöscht werden?

  • Ja
  • Nein
  • Egal

0 voters

kannst du erklären, wieso das Löschen besser ist als das Behalten?

Immerhin wird hw=proposed auf openstreetmap.de dargestellt.

https://www.openstreetmap.de/karte/?zoom=17&lat=51.84221&lon=6.64769&layers=B00TF

Ich zitiere aus dem Wiki:

Die Nutzung dieses Tags ist nicht empfohlen, weil das Mapping von Planungen gegen elementare Grundprinzipien von OpenStreetMap (wie das “on-the-ground-Prinzip”) verstößt. Es fanden sich schon die wahnwitzigsten Planungen als highway=proposed in der Datenbank, so etwa die Verkehrsführung der A 98 durch die Schweiz (Gottmadingen-Schaffhausen-Tiengen) oder der Alleentunnel mitten durch Frankfurt hindurch. Sofern das Mapping von Planungen überhaupt in Erwägung gezogen wird, kann das allenfalls dann akzeptiert werden, wenn die geplante Straße planfestgestellt ist (in Deutschland, so logischerweise nicht auf andere Länder anwendbar) und definitiv fest steht, dass der Bau in naher Zukunft beginnen wird.

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wie eng oder umfassend man das on-the-ground Prinzip auslegen will, ist die Frage. Wenn die geplante Führung von Bahntrassen bekannt wird, hat das “on the ground” durchaus Auswirkungen, die trotzdem nicht unbedingt unmittelbar erkennbar sein müssen, z.B. auf Grundstückspreise.

Btw: " Stadt Hannover will in der Eilenriede 15 Wege entfernen"
Wie taggt man eigentlich die geplante Entfernung von Wegen? proposed:razed:highway ? :wink: