Gibt es einen Konsens, wann genau wir in Deutschland den admin_level 7 verwenden? Ich habe (beim FOSSGIS) eine Beschwerde von einer Gemeinde, die am Rand eines “Gemeindeverwaltungsverbandes” liegt. Auf der Karte wird an der Gemeindegrenze neben dem Gemeindenamen (admin_level 8) auch der Name des Gemeindeverwaltungsverbands (admin_level 7) angezeigt.
Die Gemeinde argumentiert nun, dass dieser Name auf der Karte nichts zu suchen habe, denn “der Gemeindeverwaltungsverband ist lediglich als Verwaltung für gewisse Aufgaben, wie z.B. Finanzwesen, Tiefbauamt, Steuern, Gebühren usw. zuständig. Der GVV hat keine Gemarkungsfläche”.
Ich kenne mich jetzt im Verwaltungsrecht nicht so aus. Ich könnte mir vorstellen, dass Gemeinden sich zu allerhand verschiedenen übergemeindlichen Organisationen zusammenschliessen könnten. Vielleicht organisieren die Gemeinden A,B,C ihre Müllabfuhr gemeinsam, die Gemeinden B,C,D legen ihren Tiefbau zusammen und die Gemeinden C,D,E ihre Grünflächenpflege. Spätestens da würde das ja hakeln mit unserem admin_level 7. Ist ein Gemeindeverwaltungsverband hinreichend speziell und exklusiv, dass man ihn wirklich als admin_level 7 in die Verwaltungshierarchie einpflegen sollte, auch wenn er keine eigene Fläche hat?
Oder wäre so ein Gemeindeverwaltungsverband eher so eine Art “treaty”-Relation mit den einzelnen Gemeinden als member, aber ohne eine eigene admin-Boundary?
Bei mir in Hessen gibt es, wie wohl auch in Ba-Wü, sogenannte Gemeindeverwaltungsverbände ( Gemeindeverwaltungsverband – Wikipedia) die Verwaltungsbereiche gemeinsam übernehmen können.
D.h. es schließen sich einige Gemeinden zusammen, um Teile ihrer Verwaltung jeweils durch eine der beteiligten Gemeinden abzuwickeln.
Die Gemeinden bleiben rechtlich jedoch eigenständig und kooperieren nur auf der operativen Ebene teilweise gemeinsam.
Hessen und Ba-Wü sind hier wohl rechtlich identisch.
Warum wir die beiden Bundesländer im Wiki (DE:Grenze - OpenStreetMap Wiki) jedoch unterschiedlich behandeln ist für mich rätselhaft. Bei mir zu Hause ist der Gemeindeverwaltungsverband jedenfalls nicht gemappt.
Ich würde der Verwendung wie in Hessen den Vorrang geben, da der Gemeindeverwaltungsverband keine administrativen Aufgaben als solches wahrnimmt sondern die beteiligten Gemeinden ihre Aufgaben nur untereinander zur Ausführung aufteilen.
vielleicht äußert sich Walter (@wambacher) ja noch…
Für mich zum Vergleich: wir haben in Brandenburg:
amtsfreie Gemeinden (al=8)
amtsangehörige Gemeinden (Gemeinden mit al=8, übergeordentes Amt mit al=7)
Verbandsgemeinde Liebenwerda: dieses umfasst die Städte Bad Liebenwerda, Falkenberg/Elster, Mühlberg/Elbe und die Gemeinde Uebigau-Wahrenbrück
(die kreisfreien Städte klammere ich mal aus)
Bei unseren Ämtern als auch bei der Verbandsgemeine, insbesondere bei letzterer, sehe ich die Aufgabenteilung ähnlich der, die du für den Gemeindeverwaltungsverband beschrieben hast. Fazit: meiner Meinung ja: al=7 für den Gemeindeverwaltungsverband (wenn al=7 bisher nicht belegt ist).
Zunächst mal das übliche Missverständnis, dass OSM “die” Karte ist.
Die Frage wäre höchstens, ob AL7 in welchen Zoomstufen gerendert werden sollten, genauer: ob und wo die Namen auftauchen sollten.
Die GVV sind Verwaltungskonstrukte wie die Regierungspräsidien oder die Regionalverbände. An sie wurden bestimmte Aufgaben delegiert, die in den untergeordneten Einheiten damit nicht mehr vorkommen. Weshalb sollte man diese Grenzen (per Relation) nicht in OSM aufnehmen?
Mit Gemarkung hat das überhaupt nichts zu tun. Die werden ja zum Teil selbst für Ortschaften eingetragen, die nicht mal einen Ortschaftsrat (AL9) haben.
Die Zweckverbände sind was ganz anderes, da entscheiden die beteiligten Gemeinden gemeinsam, die Befugnis liegt im Prinzip weiterhin bei ihnen.
Sowas in der Art haben die Franzosen und Spanier soweit ich weiß als boundary=local_authority gemappt, ohne admin_level. Ein etwas unglücklich gewählter Name für den Tag, wie ich finde, denn eine Gemeinde ist im britischen Englisch auch eine local authority, aber gut.
diese Gemeindeverwaltungsverbände in Baden-Württemberg sind scheinbar nur Auslagerungen von bestimmten Aufgaben der Gemeinden (insbesondere Steuereinziehung) an den Verband und umfassen wohl auch nicht alle bereiche der örtlichen öffentlichen Verwaltung. jede Gemeinde des Verbandes hat sogar eigene Rathäuser, unfassbar diese doppelstrukturen (ich kotz im strahl!)
die Gemeindeverwaltungsverbände sollten nicht mit admin_level 7 als relation erfasst werden, zumindest nicht in der hauptkarte angezeigt werden.
Ja, ich hatte ja in meinem Eingangspost gefragt - sollte man vielleicht
eine Relation dafür verwenden, die nicht die Fläche zum Inhalt hat,
sondern stattdessen nur die beteiligten Gemeinden, und vorallem eine
Relation, die nicht eine “Verwaltungsgrenze” ist? Die würde dann - als
netter Nebeneffekt - auch nicht mehr gerendert werden, ausser wenn ein
Kartograph absichtlich Schritte dazu unternimmt.
Mir scheint, dass der Begriff “Verwaltungsgrenze” (und damit auch
boundary=administrative) für so einen GVV möglicherweise unpassend ist.
Für mich klingt es so, als ob der GVV kein Gebiet verwaltet, sondern
stattdessen sowas wie ein Dienstleister für ein paar Gemeinden ist.
Nachdem ich auf der von klik verlinkten Seite gesehen habe, dass
vergleichbare Konstrukte in Hessen eben nicht gemappt werden, frage ich
mich schon, wer eigentlich wann entschieden hat, dass sie in Ba-Wü als
Verwaltungsgrenzen gemappt werden sollen.
Das stimmt für Hessen und meinem Verständnis nach ebenso für Ba-Wü nicht. Die Gemeindeverwaltungsverbände (GVV) nehmen keine Aufgaben war die deren Gemeinden nicht schon haben, sondern teilen nur deren Bearbeitung untereinander auf.
Von daher wären das für mich keine zusätzlichen boundary=administrative Relationen, da sie keine eigene Administration haben. Für Hessen haben wir das ja auch so im Wiki dokumentiert.
Da die GVV auch keine neunen Strukturen bieten, sondern sich nur der vorhandenen Strukturen der beteiligten Gemeinden bedienen würde ich sie nach hessischem Vorbild gar nicht mappen, da sie zudem nur verwaltungsintern und nicht nach außen auftreten.
Ich weiß nicht, ob es einen Konsens gibt.
Jedoch sind Verwaltungsverbände (BaWü), Samtgemeinden (NDS), Verbandsgemeinden (LSA, RLP), Ämter (BB, MV, SH) oder Verwaltungsgemeinschaften (TH, BY), Verwaltungsverband (SN). Leider in den verschiedenen Bundesländern verschieden definiert und, dem Föderalismus sei dank, je nach Gesetz mit Pflichtaufgaben oder auch nicht belegt.
Ich habe mich einmal der Wikipedia zur Begriffsbestimmung von Gemeindeverband bedient:
Meines Wissens nach unterscheiden sich aktuell die Bundesländer wie folgt:
Gebietskörperschaften
Bundkörperschaft
Sachsen-Anhalt (Verbandsgemeinde)
Baden-Württemberg (Gemeindeverwaltungsverband)
Rheinland-Pfalz (Verbandsgemeinde)
Hessen (Gemeindeverwaltungsverband)
Niedersachsen (Samtgemeinde)
Sachsen (Verwaltungsverband)
Bayern (Verwaltungsgemeinschaft)
Thüringen (Verwaltungsgemeinschaft)
Brandenburg (Amt)
Mecklenburg-Vorpommern (Amt)
Schleswig-Holstein (Amt)
Alle gemein haben sie, dass je nach Form immer ein bestimmter Teil von Pflichtaufgaben (Ausnahme Schleswig-Holstein), meist die Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich, von den Mitgliedgemeinden an den Verbund abgegeben sind/sein müssen.
Somit sehe ich diese auch weiterhin als admin_level=7…
Man muss aber unterscheiden: bei richtigen Ämtern gibt es keine Verwaltung auf Gemeindeebene (AL8) mehr, die gesamte Verwaltung ist auf der AL7-Ebene konzentriert. Ich kenne es z. B. aus Rheinland-Pfalz: dort haben die einzelnen Gemeinden keine Rathäuser, es gibt nur ein Rathaus für die Verbandsgemeinde, die auch alle Steuerbescheide etc. in eigenem Namen erlässt (und auch verklagt werden kann). Der Ortsbürgermeister macht eigentlich nur Klinkenputzen und hat sonst keine Aufgaben, deshalb ist das in RLP auch ein Ehrenamt ohne Bezahlung.
In Hessen sind alle Gemeinden weiter eigenständig mit eigenem Rathaus und auch in den Gemeinden, die sich zu einem Gemeindeverwaltungsverband zusammengeschlossen haben, ergeht der Steuerbescheid im Namen der Gemeinde und man muss die Gemeinde verklagen, nicht den Gemeindeverwaltungsverband.
In Ba-Wü ist es, nach meinem Verständnis, ähnlich wie in Hessen.
Das heißt aber nicht zwingend, dass man in BaWü alle GVV und VVG (Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft) löschen muss, nur weil man sie in Hessen nicht mappt. Inkonsequent ist das schon, aber konsequenterweise müsste man dann in RLP auch alle Ortsgemeinden zu AL9 abstufen, da in BaWü die Ortsvorsteher von Teilgemeinden auch ehrenamtlich arbeiten.
Ob man nun die Verwaltungsverbände nur als Gebietskörperschaft in die admin-Hierarchie einfügt, dürfte ein ziemlich theoretisches Problem sein. Dass sie auch praktisch relevante Auswirkungen haben, merkt man spätestens, wenn man mit seinem Anliegen vom Rathaus in den Nachbarort geschickt wird.
Ob die Befindlichkeit eines Bürgermeisters oder höhere Ordnungsprinzipien ausreichen, in BaWü alle AL7-Relationen anzupacken, will ich nicht beurteilen. Über Relevanz in OSM zu diskutieren ist eh müßig, da gibt es ja in D den Spruch mit Eule und Nachtigall.