Gemeindefusion / Änderung der Gemeindenamen und Postleitzahl

Hallo Zusammen,
die Gemeinde in der ich wohne wird zum 01.01.2018 mit drei weiteren Gemeinden Fusionieren. Dadurch ändern sich alle Ortsnamen und die gemeinsame Postleitzahl. Die Alte Postleitzahl soll weiterhin für die nächsten fünf Jahre parallel existieren um eine Übergangsphase zu gewährleisten
https://www.oberzent.info/fusion/grenz%C3%A4nderungsvertrag/

Wie würdet Ihr diese Änderung umsetzen?

Nur die neue PLZ?
Alte UND neue PLZ?
Alternative Vorschläge?

Mfg

Lordronin

Mal eine dumme Rückfrage: Wie kommt die Gemeinde darauf, dass sie für die Vergabe der Postleitzahl zuständig und berechtigt sei?
Solange die Deutsche Post AG die Nummern nicht ändert, ändert sich erstmal gar nichts, auch wenn die Verwaltung so etwas in den Vertrag schreibt.

Ach ja: Und herzlich willkommen im Forum!

Gehen wir erstmal davon aus, dass da die entsprechenden Wege gegangen worden sind und das ganze so geschehen wird. Andernfalls freue ich mich auf die nächste Folge extra 3 :sunglasses:

Zur Sache:
Geändert werden müssen zwei Dinge:

  • Die boundarys der Postleizahlgebiete
  • Und die spezifischen Adress-Tags

Die neuen Postleitzahlen sollten auf jeden Fall ab Inkrafttreten auf die herkömmliche Weise eingepflegt sein, da diese dann die Allgemeingültigen sind.

Für die alten Postleitzahlen fallen mir mehrere Möglichkeiten ein:

1.: Die Lifecircle-Präfixe:
Für die boundarys könnte man z.B. boundary=disused und disused:boundary=postal_code setzen.
Für die Address-Tags wäre z.B. ein zusätzliches disused:addr:postcode=* möglich
Die Lifecycle-Präfixe werden aber in der Regel nur für physische Objekte benutzt.

2.: Die Tag-Erweiterung _old
Für die Address-Tags könnte man ein zusätzliches addr:postcode_old=* setzen.
Für die Boundarys ist das schwerer machbar, allerdings kann die Version 1. eh nur sehr schwer ausgelesen werden, daher kann man die alten Boundarys dann auch direkt ganz löschen.

3.: Trennung durch Semikolon
Wenn die Postleitzahlen wirklich vier Jahre lang gleichwertig nebeneinander existieren, kann man die verschiedenen Werte unter addr:postcode=* einfach mit einem Semikolon trennen. Würde ich aber persönlich von abraten, da man dann in vier Jahren alle Werte noch einmal überarbeiten muss.

Mein Favorit ist 2.

Viele Grüße,
hsimpson

Edit flüstert mir grade, dass natürlich auch die boundarys ab level 8(?) geändert werden müssen, aber das war ja hier eh nicht gefragt.

Zustimm. Das ist ein Vertrag zulasten Dritter und damit offensichtlich unzulässig. Dafür muss man kein Jurist sein, um das zu erkennen.

Ich unterstelle Mal einfach der Stadtverwaltung, dem Regierungspräsidium und der Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung, dass die korrekten Wege zur Änderung der Postleitzahl (gleiches gilt für Ortsnamen und Änderung doppelter Straßennamen) eingeschlagen wurden.

Dass eine Postleitzahlenänderung stattfinden wird, war bereits in den Informationsunterlagen zum Bürgerentscheid vor zwei Jahren beschrieben.

Auf Wunsch kann ich die entsprechenden Amtsmitteilungen Mal raussuchen.

Noch mal ganz deutlich: Solange die Deutsche Post AG als “Besitzer” der PLZ diese nicht ändert und die Änderung in den sog. Änderungsmitteilungen publiziert, ändert sich bei OSM nichts.

Technisch gesehen, wäre (1) und (2) machbar, (3) dagegen extrem schwierig in die Auswertungen zu integrieren. Es besteht allerdings aus obigen Gründen keinerlei Veranlassung dafür.

gerne

Gruss
walter

ps: es ist natürlich klar, dass die Post AG in ihre internen EDV Vorkehrungen treffen wird, sowohl die alten als auch die neuen PLZ zustellbar zu machen - nur ist das für OSM irrelevant.

Wenn ich eine Anmerkung nicht zu den Adressen, sondern zu den Gemeidenamen dazwischenschieben darf:

Es wäre super, wenn man beim Ändern der schon in OSM vorhandenen Adressdaten nach der Fusion dann nicht einfach das bisherige “addr:city=Beerfelden/Hesseneck/Rothenberg/Sensbachtal” in ein addr:city=Oberzent ändert (oder wie auch immer die neue Gemeinde heißen soll), sondern den alten Ortsnamen in addr:suburb verschiebt und das neue addr:city ergänzt. (Mit JOSM geht das ganz einfach.) Auf diese Weise würde eine Adresse wie “Marktplatz 3, Beerfelden” auch weiterhin gefunden … und die alten Ortsnamen dürften sicherlich noch eine ganze Weile präsent sein. :wink:

(Natürlich würden in addr:suburb noch besser die „echten“ Ortsteile wie Falken-Gesäß, Gammelsbach, Finkenbach, Ober-Sensbach … passen. Aber falls in eurem Bereich addr:suburb bisher noch gar nicht/kaum benutzt wird, wäre es doch vorteilhaft, es immerhin schon mal für die alten Gemeindenamen zu nutzen … kann man dann ja später immer noch verfeinern.)

Gute Idee.

Noch ein Hinweis: bei den Grenzen werden - zumindest von mir - die Tags start_date und end_date unterstützt. Somit kann man die Änderungen auch einige Zeit vorher eingeben und muss nicht um Mitternacht vor der Kiste hocken (was ich eh mache ;)).

Gruss
walter

Moin,

soweit richtig - und deswegen darf man es ja auch zum 01.01.2018 ändern(*):
Denn wer statt zu lamentieren

einfach mal nachschaut, findet den Zugang in der Änderungsmitteilung Dezember vom 04.12.2017:
64760 Oberzent

Grüße, Georg

Edit: (*) im Sinne von: Die neue PLZ-Grenze hinzufügen - dann gibt es halt Überschneidungen mit den - verbleibenden - alten PLZ.

Meinst Du diese Änderungsmitteilungen?
https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/D_d/DDP/Downloads/Datafactory/postleitdaten/dezember2017/mtb_plz_pf_zugaenge.pdf

Ich bin gerade dabei, 64760 Oberzent umzusetzen. Gar nicht so einfach, weil die Daten der DPAG da wohl ziemlicher Murks sind.

PLZ 64743 (Beerfelden) wird vollständig aufgelöst.

PLZ 64754 (Einträge “Hesseneck” und “Badisch Schöllenbach”) bleibt nur der Eintrag “Badisch Schöllenbach” bestehen! Badisch Schöllenbach ist/war quasi ein winiziger “postalischer Teil” von Hesseneck, der nun mit eigener PLZ übrig bleibt! (In einer alten Version meines Beitrags hatte ich diese Besonderheit nicht richtig berücksichtigt).

PLZ 64757 (Einträge “Rothenberg” und “Unter-Hainbrunn”) bleibt nur der Eintrag “Unter-Hainbrunn”, der aber eine winzige Siedlung an der Grenze ist und zu Gemeinde Hirschhorn gehört. Also kaum vorstellbar, dass das (eigentlich) als Mini-PLZ-Gebiet bestehen bleiben soll.

Ich vermute also, dass die DPAG hier nicht richtig hingeschaut hat. Jetzt bleiben wohl die kleinsten PLZ-Gebiete Deutschlands übrig :roll_eyes:

Hier (bitte ein Stück nach unten scrollen) gibt es jetzt Listen mit den Straßennamenänderungen und tlw. auch Hausnummernänderungen (!). Fragt mich aber nicht, ob wir diese Listen benutzen dürfen – das wissen andere besser – ich wollte nur drauf aufmerksam machen …

Zumindest bestätigt die Liste, dass Badisch Schöllenbach (3 Straßen!) nun seine ganz eigene PLZ hat. Über Unter-Hainbrunn schweigt sich die Liste aus…

Ich habe mich über die Gemeindefusion informiert und das hier gefunden:

https://hirschhorner.wordpress.com/2017/10/11/strassenumbenennungen-bei-der-oberzent-fusion-in-rothenberg-wird-aus-der-hirschhorner-die-odenwaelder-landstrasse/

Das ist doch geradezu einen Einladung uns an den KSO zu wenden und nach einer Erlaubnis zur Übernahme der Daten zu fragen?
Ich denke hier z.B. an Lordronin, da er von dort kommt.
Projektleiter der Fusion beim Kommunalservice Oberzent (KSO) ist Christian Kehrer, Kontaktdaten gibt es hier:
https://www.oberzent.info/kontakt/

Ja, das erinnert an eine Einladung. :wink: Aber vielleicht wäre es noch besser, unser Experte für Behördenkontakte würde sich darum kümmern (natürlich nur, falls er Zeit hat)? Ich meine nur, weil er die gesetzlichen Aspekte, die behördliche Mentalität und andere Probleme sicher am besten kennt …

Edit: Ich habe mir mal erlaubt, ihn auf diese Diskussion aufmerksam zu machen.

In meinen™ Augen eine amtliche Bekanntmachung und somit gemeinfrei.

Schwierige Sache, ich bin kein Jurist und es wird auch bestimmt noch andere Meinungen geben.

Bei Straßenumbenennungen haben die Gemeinden größtes Interesse daran, dass diese so schnell wie möglich vom Rest der Welt wahrgenommen und verwendet werden. Sie verschicken daher die Informationen z.B. an Polizei, Rettungsleitstellen, Postdienstleistungsanbieter, Landratsamt, Rentenversicherung, GEZ (Nachfolger), Hersteller von Navigationsgeräten, Kartenverlage, …
Auch ich stehe da inzwischen auf einigen Verteilern

Die Straßenumbenennungen erfolgen nach politischen Beschlüssen, welche in amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht wurden. Die Luftbild-Lagepläne würde ich als eine Art Anlage sehen, um die betroffenen Straßenabschnitte eindeutig zu kennzeichnen.

Wenn anhand dieser für die Öffentlichkeit bestimmten Unterlagen bereits bei OSM vorhandene Straßennamen und Adressen ab dem 1. Januar 2018 auf die neuen Namen (old_name bitte bei den Straßen behalten) geändert werden, dann sehe ich darin kein Problem. Allerdings sollten bei OSM noch fehlende Sachen nicht aus dieser Quelle entnommen werden, sondern der/die Mapper vor Ort können aus diesem Anlass dann gezielt vor Ort nachschauen.

Ich werde mich noch mit der Projektleitung “Freiwillige Fusion” in Verbindung setzen und berichten.

Vielen Dank!

Happy mapping!

Joachim