Da ich festgestellt habe, daß die Gemeindegrenz-Relationen vor allem im Nordbayerischen Raum erhebliche Genauigkeitsabweichungen haben, ist mir dabei auch aufgefallen,
daß die Gemeindefreien Gebiete mit in den PLZ-Relationen enthalten sind.
Da aber in Bayern die Gemeindefreien Gebiete unbewohnt sind und zu keiner Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft gehören, sollten doch diese auch keiner PLZ angehören.
Es sind SEHRWOHL Polygone, wenngleich in Multipolygonen als Relationen organisiert, und sollten somit auch immer geschlossen sein, Exklaven und Enklaven beinhalten…whatever…
Meines Wissens nach sind die gemeindefreien Gebietein Bayern, wie z. B. die Staatswälder, inzwischen den angrenzenden Gemeinden zugeschlagen worden.
In der Postleitzahlenkarte ist der, an meinen Ort, angrenzende Staatswald als ganzes mit in unserer Postleitzahlengebiet mit einbezogen.
Tatsächlich wurde der Wald vor ein paar Jahren unter den drei angrenzenden Gemeinden, verwaltungsmäßig, aufgeteilt.
Nachprüfen könnt ihr das im Bayern-Viewer.
Dort sind bei entsprechender Vergrößerung die Gemeindegrenzen zu sehen.
Und wann sollte das geschehen sein? Vorgestern vielleicht?
Der Landkreis Nürnberger Land weisst von seinen 800 km2 immerhin noch 132 km2 als gemeindefreie Gebiete aus.
Darunter wäre z. B. der “Engelthaler Forst” , die entsprechende Gemeinde heißt Engelthal.
Kann man auch im “Verwaltungsgrenzen”-shape der OpenData für Bayern sich vergegenwärtigen.
Es werden in BY zwar nach und nach gemeindefreie Gebiete aufgelöst, es existieren aber dennoch etliche. Wer Interesse an 1:25000 generalisierten Verwaltungsgrenzen Bayerns hat: http://www.vermessung.bayern.de/opendata
Ein altes Sprichwort sagt:
Die am lautesten lachen haben am wenigsten verstanden
In Mfr. gibt es zum Beipiel als gemeimdefreies Gebiet “Laufamholzer Forst”, aber keine
entspr. Gemeinde, da Laufamholz Stadtteil von Nbg. ist.
“Behringersdorfer Forst” hat auch keine Entsprechung, da “Behringersdorf” zu “Schwaig b.Nuernberg” gehoert.
Das gem.fr. Gebiet von “Winkelhaid” heisst “Winkelhaid”.
Etc. etc.