Geh- und Radwege mit Landwirtschaftl. Nutzung/// Fehler auf Wiki-Seite

Die Frage ist:

a) Welche Software prozessiert das und warnt dich davor
b) Wann fährst du so unaufmerksam das dir ein entgegenkommender Trecker nicht auffällt

Und wie ich schon schrieb. Meine Nachbarn interessiert das Herzlich wenig wo da Schilder stehen. Die Zufahrt zum Acker ist seit 40 Jahre da lang, wenn die da nen Bürgerradweg bauen - Mir doch gleich.

Flo

Zu diesem reinen Breitenkriterium “Kfz passt drauf ja/nein” kann man gerne in einer schilderlosen Landschaft greifen, da passt es (es sei denn, man findet auch noch einen so angeschlossenes Ziel, dann käme noch service als Option hinzu …)

Ansonsten bedeutet track in erster Linie “Wirtschaftsweg” und nicht “Kfz-Weg”. Wenn per Schild Kfz-Verkehr unerwünscht ist, dann muss track ausscheiden, sonst müsste man ja bspw. auch diesen Weg wegen der eindeutig kfz-kompatiblen Gesamtbreite von 3,9 m als track taggen, vereinzelt verirren sich deswegen auch Autos dorthin trotz 241.
Oder dieser 3-m-Weg, wo nur ein Vz 240 die Autofahrer auf den Parkplatz statt auf den Weg lenkt …
An diesem Status primär als Radweg ändert auch nix die Freigabe für die Landwirtschaft, auch dann sind noch Rad- und Fußverkehr die primäre Funktion dieses Weges und Landwirtschaft ist nur geduldet.

Das ist der Unterschied zu einer Beschilderung mit 260, wie bei dem Weg mit 260, wo nun der Trecker Herr im Hause und der Radler nur Gast ist, weswegen er dort auch auf der Fahrbahn fahren darf, da ohne 237/240/241 keine Benutzungspflicht besteht (andere Wege in der Ecke führen auch nicht unbedingt dort hin, wo man hinradeln will … Also oft nur “Schein-Radwege”)

Diese feinen Unterschiede sollte man nicht dadurch verwässern, dass man als Radweg beschilderte Wege als track taggt.

Ob Track oder Path richtet sich nach meinem Verständnis nicht allein nach der Breite eines Wegss sondern danach, wofür dieser Weg hauptsächlich vorgesehen ist. So werden zum Beispiel 4m breite Wege in einem Park trotzdem als Footway oder Path eingetragen, obwohl sie breit genug für zweispurige Fahrzeuge sind. Auch fahren auf vielen Park-Wegen ja auch gelegentlich zweispurige Fahrzeuge, nämlich von den Leuten, die den Park pflegen.
Ein 2,5m breite Rad- und Fußweg wird als highway=path mit den access-tags bicycle=designated und foot=designated eingetragen, obwohl er breit genug für zweispurige Fahrzeuge ist (die meisten modernen Radwege sind so breit, dass zumindest ein Auto problemlos drauf fahren könnte).
Wenn also ein Rad- und Fußweg, durch blaue Schilder als solcher ausgeschildert, mit dem Zusatzsschild für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben wird, dann ist die vorgesehene Hauptnutzung nach wie vor die eines Rad- und Fußweges. Daher sollte er auch meiner Meinung nicht als Track sondern als Path eingetragen werden.
Etwas anderes ist es, wenn ein Feldweg für Kraftfahrzeuge gesperrt ist, mit Zusatzschild aber für landwirtschaftlichen Verkehr und für Radfahrer freigegeben ist. Das ist dann für mich ein Track.

Wenn wie in der freien Landschaft üblich seitlich noch Abstand zu Büschen u.#. Hindernissen ist, reichen 2,5 m sogar für LKW.

+1

Und auch bei Zeichen 260 ist der Trecker nur mit Zusatzschild erlaubt.

Mich? Die Augen-Hirn-Software - ich fahre immer noch gerne nach (digitaler) Karte, daher auch die Tendenz zum track. :wink:
An die Software ist wohl eher für die nächste oder übernächste “Ohne-meinen-Alltours-fahr-ich-nicht” Erntehelfer-Generation gedacht. :slight_smile:

Wie gesagt: Kleinigkeiten - aber wenn sie doch nicht weh tun? Aber ich rechne auch nicht damit, dass da der Konsens gefunden wird - sind halt nur Meinungen.

:slight_smile: :slight_smile: Wem sagst Du das …

Ich Danke euch für die vielen Antworten.
Die Tendenz geht also eher in Richtung highway=path, trotzdem ist die Vorgabe es als track zu taggen. Verstehe ich nicht :expressionless:

Komische Argumentation. Wenn z.B. Google Maps dich zum rechtsabbiegen auffordert, und du in einem Wassergraben landest, da rechts keine Straße ist, dann ist Google Maps schuld?
Mir ist auch kein Fahrrad-Navi/Computer bekannt, der beim befahren eines tracks die Meldung “Achtung: hier könnten landwirtschaftliche Fahrzeuge entgegenkommen” ausgibt?!

Wie gesagt: in meiner Ecke gibt es recht viele dieser Wege, weswegen ich das nicht als Kleinigkeit ansehe. Der momentane “Konsens” ist ein Wildwuchs an taggings.

Um jetzt mal konkret zu werden drei Beispiele - alle drei Wege sind mit traffic_sign=DE:240,1026-36 beschildert:
https://www.openstreetmap.org/way/310186283
https://www.openstreetmap.org/way/769462052
https://www.openstreetmap.org/way/769462059

Des weiteren steht es im Widerspruch zur Wiki:

Da es sich hier aber hauptsächlich um Fuß- und Radwege handelt, trifft die Aussage hier nicht zu. Es existiert ja immerhin eine blaue StVO-Beschilderung!

Die genannte Argumentation mit der breite des Weges ist hier ebenfalls nicht zutreffend, da alle neuen Geh-/Radwege so breit sind, dass sie mit einem mehrspurigen Fahrzeug befahren werden können - siehe auch Kommentar von User Galbinus.

VG
Mike

Ich hatte gerade auch diesen Fall. In meinem Fall wurde ein Feldweg zwischen zwei Ackerflächen mit als Fußweg + landwirt. Verkehr frei + Rad frei (DE:239,1026-36,1022-10) ausgeschildert. Ich habe den Feldweg zunächst aufgrund der Beschilderung als path getaggt. Nach einer Diskussion mit einem Mitmapper, haben wir uns dann aber doch für track entschieden. Grund hierfür war das Erscheinungsbild und die Lage des Feldweges: typischer grade2-Feldweg mit Grasbewuchs in der Fahrbahnmitte, der zwischen zwei Ackerflächen liegt.

Aktuelles Tagging:

highway=track
tracktype=grade2
foot=designated
bicycle=yes
horse=no
motor_vehicle=agricultural

Nach den Ausführungen von Mammi71 werde ich das motor_vehicle=agricultural in access=agricultural ändern.

Mir war das horse=no bei einem hw=track und bei Zeichen 239 wichtig.

Um noch einen Aspekt in die Diskussion zu werfen: Es gibt auch Fälle, in denen die Beschilderung des Weges absichtlich widersinnig ist - deshalb dürfte es dann schwer sein, mit gesundem Menschenverstand an die Sache heranzugehen.

Das funktioniert ungefähr so: Es gibt irgendwo einen reinrassigen, landwirtschaftlichen Feldweg. Auf diesem Feldweg möchte jemand ein Reitverbot aus Mißfallen ohne echte Rechtsgrundlage ausschildern. Die örtlichen Reiter klagen gegen dieses Reitverbot und bekommen vor Gericht Recht, das Reitverbot muß abgebaut werden. Dann kommen manche Gemeinden auf die Idee, einen Rad-/Fußweg mit Landwirtschaft frei auszuschildern. Dagegen gibt es keine Rechtsgrundlage und das Reitverbot ist durch die Hintertür wieder verhängt.

Ergebnis sind dann solche Wege, die für Fußgänger und Radler keine wirklich sinnvolle Verbindung darstellen, eindeutig nach Feldweg aussehen und dem grübelnden Mapper das Leben schwer machen.

1 Like

Nun, dem grueblenden Mapper wird ja auch deswegen das Leben schwer gemacht, weil wir kein tagging fuer “unklar” haben. Gerade Pfade und Waldwege werden ja oft nach den betrieblichen Erfordernissen “gebaut” - und wenn diese nicht mehr gegeben sind, änderts sich auch schnell. Da wird ueber den befestigten Kiesweg schnell mal ein paar Bäume gefällt, es werden Schranken aufgestellt, von denen keiner weis, wann sie offen und wann zu sind und wenn der Besitzer wechselt, wird schnell mal alles anders.

Ich bin immer noch der Meinung, dass wir etwas im Stile von access=unknown brauchen, um deutlich zu machen, dass diesem Weg nicht einfach das “tagging fehlt” sondern man nach vor Ort Besichtigung schlicht und ergreifend zu dem Ergebniss kommt, dass keine allgemeingueltige Regelung feststellbar ist.

Wenn Wege ueber Weiden laufen, wenn Waldwege in einer bestimmten Pflegephase des Waldes angelegt wurden, wenn Schranken rumstehen, die aber offensichtlich gerade nicht benutzt werden und so weiter und so weiter - – bleibt einem halt einfach nichts anders uebrig, **als im Moment der Benutzung zu gucken, wie die Lage gerade aussieht.
** Und meiner Meinung kann man gerade diesen Umstand einfach durch sowas wie “access=unknown” ausdruecken.

Reingekommen ist das (wie auch das service/resiential eins drüber) übrigens mit dieser Änderung gestern vor 5 Jahren nach dieser kleinen Diskussion (ob sie Pendants in Forum oder ML hatte, weiß ich nicht, das mögen mit dem nun bekannten Datum andere prüfen).

Auch ein Reitverbot durch die Radweg-Hintertür ist ein Reitverbot.
Klagen gegen Radwegbenutzungspflichten funktioneren NUR über die Hintertürfrage, nämlich als Klage gegen das indirekt inkludierte Fahrbahnbenutzungsverbot, das trotzdem eine Klagebefugnis nach § 45 (9) Satz 3 n.F. auslöst.
Warum man, wenn man das explizite Reitverbot erfolgreich weggeklagt hat, dann nicht auch gegen das implizite Reitverbot vorgeht, wäre mir ein Rätsel …

Die Beschilderung als Fuß-/Radweg kann aber aus anderem Grund durchaus einen Sinn ergeben:
Es sind dann eben keine Feld- und Waldwege mehr, damit gilt m.E. auch keine eingeschränkte Haftung mehr aus “waldtypischen Gefahren” heraus, d.h. es sollte eine schärfere Verkehrssicherungspflicht bestehen, während man sich bei Waldwegen leichter rausreden kann, wenn ein Radler über einen runtergefallenen Ast stürzt.

Und straßenbegleitend macht es eben einen wichtigen Unterschied bei der Benutzungspflicht aus.

Ich hab noch nicht gehört, dass ein Radfahrer mal versucht hätte, gegen die Anordnung einer Autobahn oder Kraftfahrstraße zu klagen.
Teilweise werden auch Kreuzungen mit Diagnoalsperren umgebaut. Ich wüsste nicht, dass dann Autofahrer wegen §45 klagen könnten.

Die Umwidmung eines Feldwegs in einen Fuß- und Radweg könnte also ebenso nicht angreifbar sein.

n.b.: Ich hab mich mit genau diesem Aspekt nicht wirklich beschäftigt. Vielleicht hab es da schon (erfolgreiche) Prozesse.

Nun, eben genau darum finde ich sollte in die Datenbank keine “falsche Exactheit” sondern ein Abbild der Realität :). Sich mit dieser Sache zu Beschäftigen (besonders wenns um Reitverbote geht) ist sehr nahe an einem Vollzeitjob - und selbst dann kommt man zu keinem praktikablem Ergebniss. Ich jedenfalls will Konfliktsituationen vermeiden - und egal mit welcher Nutzungsart ich mich bewege liegt mein Fokus nicht auf der Frage ob ich etwas “darf” sondern “kann”.

Ein selbsternannter “Wegewart” der jeden anhält und erstmal mit Drohunen und Falschinformationen ueberzieht ist einfach eine so unangenheme “Nutzererfahrung” dass man auch darauf verzichten möchte…

Und besser als “barrier=controled_by_unauthorised_people” ist ein einfaches “access=unknown” dass man dann schon verwenden kann, wenn man erst 2 Std. Gerichtsurteile recherchieren muss :slight_smile:

Bei einer Autobahn hätte er vermutlich keinen Erfolg, denn normalerweise werden die sauber nur eingeschränkt für den öffentlichen Verkehr gewidmet, nämlich genau passend eingeschränkt zu dem auf Autobahnen zulässigen Verkehr. Dann darf und muss auch die Beschilderung als Autobahn der Widmung folgen.
Normalerweise werden Autobahnen auch nur zusätzlich zu normalen Landstraßen gebaut, da kann man den Langsamverkehr auf diese verweisen. Interessant könnte es werden, wenn eine Autobahn ersatzlos eine bisher für alle gewidmete Straße ersetzt … Dann gäbe es Betroffene, die klageberechtigt wären.

Bei Kraftfahrstraßen scheint das mit der Widmung nicht in jedem Falle sauber zu laufen.
die Ortsumfahrung Wolfartsweier der B3 war anfangs als Kraftfahrstraße beschildert. Irgendwann waren diese Schilder weg und es standen auch nicht ersatzweise Rad- oder Fußverbote o.ä. s würde mich nicht wundern, wenn da nicht irgendein Rad- oder anderer Zweiradfahrer dahinter steckt, der sich mal nach der Widmung erkundigt hat und dann vermutlich die Schilder angefochten hat … (Für die ebenfalls betroffene Landwirtschaft ist die Straße eher uninteressant, weil erhöht zu den Feldern gelegen …)

Jedenfalls darf die Beschilderung nicht dauerhaft der Widmung widersprechen, dazu gibt’s genug Urteile in alle Richtungen …

Warum sollte er es nicht versuchen dürfen?
Mag sein, dass er gar Erfolg hätte, wenn die Anordnung dieser Maßnahme schlecht begründet ist von der Verwaltung.
Es gab schon Autofahrer, die erfolgreich Schutzstreifen weggeklagt haben. Radfahrer dürfen das dagegen nicht, meint das OVG Lüneburg … Das Recht geht manchmal komische Wege …

Kommt drauf an …
Wenn es keine Änderung der Widmung gab, was oft der Fall ist, wäre es leicht wegzuklagen.
Bei Widmungsänderungen wäre es ebenfalls überprüfenswert, ob die korrekt begründet ist, schließlich ist in der freien Landschaft als Default das Reiten erlaubt, wie auch das Radfahren. Abweichungen müssen daher gut begründet sein.

Merkt man … :stuck_out_tongue:

Steht mit 19528 Einträgen = 0,15% derzeit auf Platz 11 bei access …
Bei bicycle mit 1982 Einträgen = 0,04% ebenfalls auf Platz 11, bei horse 1410 = 0.12% Platz 7, …

Hallo zusammen,
da die Diskussion etwas aus dem Ruder gelaufen ist, nochmal mein Anliegen:
Geh-/Radwege mit Zeichen 240 + “Landwirtschaftlicher Verkehr frei” 1026-38.
Warum sollen solche Wege als hw=track getaggt werden?

Das VZ240 ist an oberster Stelle montiert und somit ist die Widmung als Geh-/Radweg. Das Schild “Landwirtschaftlicher Verkehr frei” ist nur ein Zusatzschild und kann mit access-Tag entsprechend erfasst werden.
Ich schlage (nochmal) vor, solche Wege auch als hw=path zu taggen und zwar aus folgenden Gründen:

  • OSM Radfahrerkarte (ist ja für Radfahrer gedacht) stellen Tracks nicht farblich hervor - auch nicht mit bicycle=designated.
  • andere Apps, z.B. Komoot sowie ein Wahoo Fahrradcomputer, zeigen tracks ebenfalls nicht farblich an (bei hw=path / bicycle=designated jedoch schon).

Fazit: Das Planen einer Fahrradtour mit OSM-Fahrradkarten macht wenig Sinn, da viele Radwege nicht sichtbar sind.

Das Routing funktioniert natürlich jederzeit, also egal ob hw=track oder hw=path.

Danke & Grüße
Mike

1 Like

Das dachte ich früher auch, allerdings ist ein highway=path so definiert:

Das schließt einen Traktor (vor allem mit Anhänger) definitiv aus. Natürlich könnte man argumentieren, dass man ja mit access=*, width=* und surface=* dasselbe ausdrücken kann, aber es gehört eben doch noch mehr dazu. Zwischen benutzen dürfen und benutzen können ist schon noch ein Unterschied. Ein highway=track ist grundsätzlich von der Befestigung geeignet, ein schweres Gefährt wie Traktor + Anhänger auszuhalten, ein highway=path nicht. Sobald regelmäßig Autos und schwereres Gefährt den Weg benutzt, würde ich über highway=track, highway=service, oder manchmal auch highway=residential nachdenken.

Wenn die OSM Radfahrerkarte die Wege schlecht rendert, vielleicht eher dort ansetzen, als die Bedeutung eines Wirtschaftsweges herunterzustufen.

4 Likes

Dann antworte ich pro track auch nochmal hier, damit es jeder findet.

a) Wir taggen nicht für bestimmte Karten. Aber wo Radrouten drüber laufen, werden die Wege in den OSM-Radkarten auch hervorgehoben. Ich persönlich würde jetzt auch nicht unbedingt Radwege (Infrastruktur) vor asphaltierten Feldwegen bevorzugen.
b) Bei der Beschilderung als Radweg landw. Verkehr geht es oft nur darum, straßenbegleitende ldw. Wege für Radfahrer benutzungspflichtig zu machen. Das ist kein plus für Radfahrer sondern eine Einschränkung derer Rechte. Das resultierende Benutzungsverbot wird an der Straße mit use_sidepath eingetragen.
c) Es dürfen auf diesen Wegen (anders als auf Radwegen) auch breite und schwere Fahrzeuge fahren. Ein Autorouter wird Rad- und Fußwege im voraus aussortieren (auf solche deutsche Sonderkonstruktion kommt nicht jeder) Ein Radrouter wird grundätzlich landw. Wege auch beachten.

2 Likes

Mappen für den Renderer ist kein valides Argument. Auf der “Standardkarte” zB sind tracks viel besser sichtbar als unfestigte path’s. :wink:

Inhaltlich stimme ich den Vorpostern zu: Wenn Traktoren über den Weg fahren dann passt track besser als path.

1 Like

Nun denn, dann werden wir in Zukunft beim Taggen von gemeinsamen Rad- und Gehwegen grundlegend umdenken müssen. Das derzeit verwendete path ist dieser Argumentation folgend nicht zulässig, wenn nach Verwaltungsvorschriften die Mindestbreite bereits 2,50 betragen muss. Dann brauchen wir möglicherweise einen neuen highway-typ.

Wie ich schon schrieb, reichen eben width=* und surface=* nicht immer aus, um adäquat zu beschreiben, was dort fahren kann. Nur weil ein Fußweg 2,5m breit und asphaltiert ist, hält er noch lange keine zweiachsigen Fahrzeuge aus. Zudem: wenn die dort gar nicht fahren dürfen, bleibt es ja trotzdem ein highway=path, egal wie breit. Das Problem tritt immer nur dann auf, wenn solche Fahrzeuge dort fahren dürfen, denn dann müssen sie ja auch können :wink: Ein reiner 240er kann also ruhig ein path bleiben.