Hallo, ich habe diese Woche erstmalig bei einem ganz neu gebautem Geh- und Radweg ein Verkehrszeichen §53/28a gesehen, was zumindest mir sonst noch nie bei uns in der Gegend aufgefallen wäre.
Symbolisierung: File:Hinweiszeichen 28a.svg - OpenStreetMap Wiki
Neben dem Weg gibt es keine sinnvoll nutzbare Straße / Alternative und der beschilderte Abschnitt ist auch nur 100 Meter lang.
Ich würde das Tagging jedoch gerne in unserer Verkehrszeichen-Liste korrekt ergänzen.
Intuitiv hätte ich die Benutzungspflicht den Geh- und Radwegen zugeordnet und das dort auch so eingetragen. Das bicycle=use_side_path an den Straßen-Ways scheint historische Gründe zu haben und hängt wahrscheinlich auch damit zusammen, dass viele parallele Fuß/Radwege direkt bei den Straßen-Ways erfasst sind.
traffic_sign=* bei diesen Wegen erscheint mir aber auf jeden Fall sinnvoll. Damit lassen sich viele Infos ableiten, die für QA-Tools, Router,… nützlich sein können.
Eine Möglichkeit wäre, die entsprechenden Verkehrsschilder mit traffic_sign=* bei den ways einzutragen. Das impliziert die Benützungspflicht und diese kann somit von Datenkonsumenten erkannt werden.
Möchte man es explizit taggen, gibt es meines Wissens nach derzeit kein dokumentiertes Tagging-Schema dafür. Denkbar wäre, einen eigenen generischen Tag obligation o.ä. einzuführen, mit dem (Benützungs)pflichten bei den unterschiedlichsten Objekten eingetragen werden könnten.
Schild erfassen:Ja
“Das impliziert Benutzungspflicht”: Nicht immer.
Es gab einmal den Versuch, die Benutzungspflicht mit “bicycle=offical” nebst “bicycle=designated” zu etablieren - ist aber gescheitert. Im alten Forum findet sich zu diesem Thema Diverses. Zum Beispiel *=official als "deprecated" setzen - Deutschland (Germany) - OpenStreetMap Community Forum ( official auf “deprecated” setzen).
Begründungen für das Scheitern bitte dort nachlesen und hier nicht wieder aufwärmen.
In Österreich ist es gesetzlich so definiert, dass alle mit blauen runden Tafeln (z.B. diese) beschilderte Wege benützungspflichtig und alle mit blauen eckigen Tafeln (z.B. diese) nicht benützungspflichtig sind.
Kann sein, dass es in anderen Ländern bei ausgeschilderten Wegen anders geregelt ist, aber in Österreich sollte damit die Benützungspflicht eindeutig aus der Beschilderung ableitbar sein.
Aus meiner Sicht setzt die Zusatztafel das Radwegschild bei Schneefall zur Gänze außer Kraft. Der Radweg wird dann zu einem normalen Weg, der zum Beispiel auch von Fußgängern benützt werden kann. Wenn damit nur die Benützungsplicht aufgehoben würde, wäre es dann ein Radweg ohne Benützungspflicht und das runde Schild müsste sich zu einem Eckigen ändern.