Ich schau mir das nochmal vor Ort an und bitte die Straßenverkehrsbehörde, das in Ordnung zu bringen. Sei es per Schild (239 oder alleiniges 1022-10), Radweg fortsetzen, Radweg komplett zurückbauen oder sonstwas.
oder hier… da hab ich mal oneway entfernt… weil es bis heute keine Fahrrad-Einbahnstraße ist. Jetzt seh ich das es schon wider jemand getaggt hat… obwohl es vor Ort nicht so ist. Hier taggen einige nach… Gefühl… ohne vor Ort gewesen zu sein.
Falls der Mapper nicht vor Ort gewesen sein sollte, könnte er auf Grund der bei Mapillary ersichtlichen Beschilderung aus Richtung Westen zu diesem Schluss gekommen sein: https://www.mapillary.com/app?focus=photo&pKey=UJfXse6i8NCWfpIUOR8C4A
Wie hier zu sehen, befindet sich unter dem Radweg-Schild entlang der Einsteinstraße kein Zweirichtungspfeil, entlang der Truderinger Straße hingegen schon.
Entweder es wurde vergessen hier auch bei dem Schild für die Einsteinstraße ein Zweirichtungspfeil anzubringen oder es gibt tatsächlich keine Freigabe von Richtung Osten (Zamdorfer Straße).
Wie sieht denn die Beschilderung aus Richtung Osten (Zamdorfer Straße) aus?
Ja, habe ich auch gesehen, hilft bei der Klärung aber auch nicht weiter, da dieser Pfeil in Richtung der Hohenlindener Straße zeigt.
Sollte eine entsprechende Freigabe an dieser Kreuzung fehlen, so darf der Radweg in Richtung Westen nicht befahren werden.
Der betreffende Weg wäre in Richtung Westen nur ein Radweg wenn dort ein Radweg-Schild stehen würde, da er linksseitig ist.
Rechte Radwege benötigen kein Schild (bei uns gibt es eben standardmäßig Rechtsverkehr), linke Radwege hingegen schon.
Wieso das?
Einen anderen Weg fahren oder bis zum nächsten Radweg schieben geht auch.
Am Besten wäre es die Stadt dazu zu bringen, den Weg in beide Richtungen freizugeben, falls er das nicht schon sein sollte.
Die Sache steht und fällt an dieser Stelle mit der Antwort auf die Frage, ob dieser Radweg als straßenbegleitender Radweg gilt oder nicht. Das halte ich an der Stelle nicht so ganz für eindeutig. Das 10 Jahre alte Goolge Streetview zeigt auch rückwärts und vor 10 Jahren wäre auch das Linksabbiegegebot relevant gewesen, denn das hätte auch für Radler gegolten, die schon deswegen nicht weiter geradeaus fahren hätten fahren dürfen …
Inzwischen darf man mit dem Auto nicht mehr so rum …
Wäre es ein straßenbegleitender Radweg, müsste nach dem schon zitierten § 2 hier ein Radwegschild mindestens von rückwärts zu sehen sein, aber das einzig runde hier ist, auch im Vergleich mit Google, wohl die Einbahnstraßenspardose … Jedenfalls vor 3 Monaten … Und es hätte dann eigentlich ein Hinweis auf den Gegenverkehr unter das Gehwegschild dort und am anderen Ende gehört, außerdem zwingend auch bspw. überdieses Stoppschild ein Hinweis auf den von rechts kommenden Radverkehr! (PS: Was suchen übrigens, vorspulend, eigentlich die vielen Autos auf diesem Geh- und Radweg?!?)
Man könnte sich aber auch auf dem Standpunkt stellen, dass der Radweg stellenweise zu weit abgesetzt ist, nicht die selben Ziele bedient etc.pp., um dann zum Ergebnis zu kommen, dass es stattdessen ein eigenständiger Weg ist und kein straßenbegleitender Radweg (die Argumentationslage ist hier aber etwas schwächelnd …), dann würde § 2 zwar nicht gelten und man bräuchte das gegenläufige Radwegschild eigentlich nicht zum Beradeln, allerdings hätte diese Sichtweise zwei Nebenwirkungen:
Am verlinkten Rückwärtsblick bei Google bräuchte man stattdessen irgendwas anderes als Schild, entweder ein Vz 260 oder eben doch ein Radwegschild, denn sonst dürften da auch Autos und Motorräder reinfahren, weil ein eigenständiger Weg per Default erst mal für alle da ist … Und die Radwegbenutzungspflicht entfiele, weil die nur für straßenbegleitende Wege gilt. Man dürfte legal auf die Fahrbahn … Jedenfalls bis zum Autobahnschild …
Da die Stadt aber bewiesen hat, dass sie weiß, wie das mit der Gegenrichtungsfreigabe geht, ist zu vermuten, dass sie das dort nicht wollte. Misst man mal die Breite des Radwegs nach, ahnt man auch warum: Die laut VwV-StVO nötige Breite von 2,4 m, mindestens jedoch 2,0 m für eine Gegenverkehrsfreigabe wird nicht überall erreicht und kann auch, da Geh- und Radweg durch einen Bordstein getrennt sind, auch nicht so einfach erreicht werden durch Umschildern von 241 auf 240 …
Ich tendiere derzeit zu einem straßenbegleitenden Radweg ohne Freigabe, wenn die Bilder noch alle so stimmen …
Zur prinzipiellen Frage:
Bis OSM-Carto auch oneway:bicycle irgendwie anzeigt, kann ich nachvollziehen, dass ergänzend oder anstatt lieber ein einfaches oneway getaggt wird … Wirklich falsch ist es ja nicht, für foot gilt das ja nicht, wie schon festgestellt …
Hinweis: Dazu habe ich im CS https://www.openstreetmap.org/changeset/60866499 eine kleine konstruktive Diskussion losgetreten. Ich persönlich finde oneway=yes auch bei straßenbegleitenden Radwegen übertrieben, für die nach § 2 StVO Rechtsfahrpflicht besteht, weil es auch das kurze „Linksfahren“ aus einer Seitenstraße heraus zum nächsten Überweg verbietet, was nicht im Sinne der Sicherheit ist.