Fuß- und Radweg | Anlieger und landwirtschaftlicher Verkehr frei

Hier findet sich unter Punkt 1 folgende Aussage:

*1. Can I upload single photos?
Technically you can, but we recommend that you don’t. Mapillary is about capturing sequences of photos, because having photos taken close to each other is crucial for us to create 3D reconstructions of places. *

Späßle gmacht? :roll_eyes:

Stimmt aber nicht.
Man kann anderen Fahrzeugverkehr beim Vz 240 zulassen, die Regeln dazu habe ich ja aus der StVO zitiert.

Nochmal kurz zurück zur Idee der Verwendung von highway=**service **anstatt highway=path.

d.h. die Wegbreite ist hier geeignet für zweispurige Fahrzeuge und dies steht einem highway=**service **zunächst erstmal nicht im Wege.
Aber dann wird es wohl mit den Zusatzmerkmalen schwierig? / oder gar unmöglich? den Sachverhalt passend darzustellen, dass der Fuß- und Radverkehr Vorgang hat, oder ist das doch möglich?

Oder passt dass dann doch weil bereits bicycle=designated und foot=designated dransteht und weil man sich scheinbar bei der Fahrradstraße laut Verkehrszeichentool den Schüsselwert für highway auch nach Ausbau heraussuchen kann, siehe:
https://osmtools.de/traffic_signs/?signs=244.1 Je nach Art der Straße überlicherweise highway=residential, path oder service.

Ja, passt.

Die Breite ist kein Argument pro Autostraße contra Radweg … Auch Radler hätten gerne mehr Platz als auf einem Handtuch … :roll_eyes:

Fahrradstraße ist wiederum etwas anderes.
Hier auf dem “gemeinsamen Geh- und Radweg” laut Schild hat zu allererst der Fußgängerverkehr Vorrang, siehe StVO-Zitat oben, danach kommt der Radverkehr und auf unterster Stufe soll erst der Autoverkehr stehen. Bei einer Fahrradstraße steht der Radverkehr ganz oben, dann kommt der Autoverkehr und der Fußverkehr ganz unten …

+1 So würde ich es auch machen. Vermutlich aber mit hw = service


access=destination;agricultural
highway=path(service/residential/track)
bicycle=designated
foot=designated
segregated=no
traffic_sign=DE:240,1020-30,1026-36
surface=asphalt
width=3 (?)

Wenn jeder nach Ermessen taggt und die rechtliche Situation im Einzelfall ignoriert führt das mittelfristig dazu, dass wir den Daten gar nicht mehr trauen können. Insofern ist es schon wichtig, dass wir uns einig sind (einen Konsens finden), wie wir mappen. Es geht m.E. hier also nicht darum, ob man die rechtliche Situation taggen will, sondern nur evtl. darum, wie die rechtliche Situation ist.

Dass Radler dort jederzeit fahren dürfen, und Fußgänger gehen, steht glaube ich außer Frage. Dass man dort grundsätzlich angepasst fahren muss (ggf. nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit), und dass Fußgänger und Radfahrer Vorrang haben, ist glaube ich auch unumstritten.

Es ging nur um die Ausnahmen: Ob man mit den Zusatzschildern nur Verbote aufheben kann, oder auch Ausnahmen für dedizierte Wege hinzufügen, war mit nicht ganz geläufig, es ist aber vermutlich hier richtig ausgeschildert, sofern “Anlieger” und “lw+fw verkehr” Verkehrsarten sind (siehe hierzu #18).