class org.glassfish.json.JsonArrayBuilderImpl$JsonArrayImpl cannot be cast to class javax.json.JsonNumber
Ganz so einfach ist leider doch nicht. Die Fehlermeldung kommt daher, dass JOSM nur eine sehr eingeschränkte Untermenge der Style-Sprache unterstützt. Wenn im Style Eigenschaften benutzt werden, die JOSM nicht versteht, dann erscheint entweder nichts auf der Karte oder es gibt solche Fehler.
Eine mögliche Lösung könnte sein, einen eigenen Stil zu schreiben, der nur Elemente benutzt, die in JOSM auch funktionieren.
Bitte leg dazu ein Ticket im JOSM issue tracker an (falls du das noch nicht gemacht hast): New Ticket – JOSM
Was nicht gemeldet wird kann auch nicht gefixt werden
Ah wieder mal ein Amt, dass die eigene Lizenz nicht kennt.
Ohne Waiver diese Quelle auf keinen Fall verwenden. Im Gegensatz zu nicht EU Ländern muss man in der EU davon ausgehen, dass die Lizenz tatsächlich vor Gericht bestand hätte.
Hat sich die OpenStreetMap einen Gefallen getan, als die ODbL als Lizenz ausgewählt wurde?
27 EU-Mitgliedsstaaten werden bis spätestens 2024 hochwertige Verkehrs- und Wetterdaten für die Öffentlichkeit kostenfrei zur Verfügung stellen und (vermutlich) gar nichts davon ist für die Nutzung in OSM kompatibel, da in der EU-Verordnung "die Datensätze […] zur Weiterverwendung […] unter den Bedingungen der Lizenz Creative Commons BY 4.0 oder einer gleichwertigen oder weniger einschränkenden offenen Lizenz zur Verfügung gestellt werden".
Disclaimer: Das “vermutlich” steht in Klammer, da die CC BY 4.0 nur als “Mindestanforderung” gelistet ist und die Staaten die Datensätze auch mit der ODbL oder der CC0 veröffentlichen könnten. Aber ich befürchte, dass die CC BY 4.0 bereits jetzt der Standard für OGD ist.
Du hast da was falsch verstanden, das Problem besteht weil CC-BY restriktiver ist als die ODbL (die ODbL erlaubt zum Beispiel “parallel distribution”), nicht umgekehrt. Dies macht CC-BY auch inkompatibel mit fast allen kommerziellen Anwendungen.
Welche Probleme bzw. Nachteile hätte die OpenStreetMap wenn hier auch die CC-BY 4.0 im Einsatz wäre?
Und wie bekommt man die EU-Kommission (sowie viele hunderte andere öffentliche Stellen) davon überzeugt, dass sie eine “inkompatible” Lizenz verwenden?
Ähm, ich hätte mir als Antwort schon etwas erwartet, das mit den Zielen von openstreetmap zu tun hat, nicht nur zu einer technischen Spielerei.
Was genau findet man dazu im Kataster? Auf die Schnelle fällt mir ein, man kann dort nachschauen, ob ein Weg auf Privatgrund verläuft, oder ob dort eine Verkehrsfläche gewidmet ist. Das könnte eventuell Hinweise auf falsche access-tags geben, aber auch das nur bedingt.
Ich versuchs noch einmal: Welches Erkenntnisinteresse steht an? Wenn das erklärt wäre, dann lassen sich vielleicht auch Urheberrechtsfragen anders klären.
Das Kataster-Tool kannst du selbst unter folgendem Link besuchen und im Browser nutzen: https://kataster.bev.gv.at/
Dann bekommst du einen ersten Blick über die dort verfügbaren Informationen und Daten.
Im Tool selbst kannst du dann rechts oben auf “Statistik” klicken. Dort siehst du, welche Informationen vorhanden sind und auch wie viele.
Unter dem Punkt “Anleitung” und darin unter “Legende” ist auch eine grafische Erklärung gezeigt.
Hier ist noch ein Erklär-Video in einfacher Sprache:
Ich weiß nicht, welches “Erkenntnisinteresse” bei anderen Quellen “ansteht”, aber ich für mich persönlich ist es das Übertragen von relevanten Informationen in die OpenStreetMap-Karte.
Widmungen findet man leider im Kataster nicht, nur im Flächenwidmungsplan. Nur eine “Nutzung” ist im Kataster hinterlegt, diese muss aber nicht immer stimmen.
Eigentumsverhältnisse sind im Grundbuch eingetragen, nicht im Kataster, also auch dies Info kann man daraus nicht ziehen.
Du hast natürlich recht, andrerseits ist es (mir zumindest) nicht schwer erkennbar dass die Forststraße im Bild unten über Privatgrund geht und die Verkehrsfläche (die Schloßstraße aus einem andren topic) kein highway=unclassified ist
Ist das nicht einfach ein dual-Licensing Fall? Das BEV als veröffentlichende Stelle kann den selben Datensatz unter verschiedenen Lizenzen anbieten - und der Nutzer muss sich entscheiden, unter welcher der geladene Datensatz dann weiterverwendet wird.
Vielleicht mag sich ja eines der hiesigen Schwergewichte das antun und das BEV um Aufklärung bitten, was denn nun bei diesem Datensatz gelte: noConditionsApply oder CC-BY? Am Besten gleich mit Hinweis drauf, dass nur eines der beiden die Nutzung der Daten in OSM und wohl einer Menge anderer Anwender unmöglich macht…
Sehr geehrtes Kundenservice!
Im Rahmen der Diskussion, wie und ob sich die BEV-OGD Daten in der OpenStreetMap verwenden lassen könnten, ist die Frage aufgekommen, welche der bei beispielsweise den Verwaltungsgrenzen (https://data.bev.gv.at/geonetwork/srv/ger/catalog.search#/metadata/6854e2a0-166e-4679-9426-98c9d7a0a41d) hinterlegten "Rechtlichen Einschränkungen" zutrifft?
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"Für den Zugriff und die Nutzung gelten keine Bedingungen" (in der INSPIRE Registry mit https://inspire.ec.europa.eu/metadata-codelist/ConditionsApplyingToAccessAndUse/noConditionsApply hinterlegt) widerspricht der CC-BY-4.0, welche Bedingungen nennt.
Können wir uns auf den INSPIRE Registry Eintrag beziehen, mit welchem eine Verwendung in der OpenStreetMap möglich wäre?
Ehrlich gesagt, ich befürchte, jetzt wird warscheinlich der Eintrag “Für den Zugriff und die Nutzung gelten keine Bedingungen.” verschwinden.