Frage an die Verkehrswege-Experten

Ich bin hier in Heringen zufällig auf eine ziemlich falsch gemappte Straße gestoßen.

Wenn man von der Vachaer Straße von Norden in den Vachaer Berg einfahren will, steht bei der roten 1 die Beschilderung:

DE250 + ZZ Schulgelände - Betreten und Befahren Unbefugten nicht gestattet + ZZ Busse frei - PKW mit Berechtigungsausweis frei

Klare Sache soweit. Der Bus fährt dann nach dem Ausladen der Schüler nach links wieder raus (blauer Pfeil). Das ist eine Einbahnstraße.

Würde man geradeaus weiter fahren wollen, müsste man einen Rechtsschlenker über einen abgesenkten Bordstein machen und auf dem Gehweg fahren. Da steht dannn ein Schild (rote 2):

DE250 + ZZ Privatgrundstück - Betreten verboten!

Das dürfte ich gar nicht wissen, weil ja das Betreten und Befahren dorthin verboten ist. Aber:

Kommt man von Süden her an der Großsporthalle vorbei gibt es keinerlei Beschilderung. Diese Einfahrt führt zu einem Parkplatz mit Wendeschleife (grüner Pfeil).

Man kann aber auch geradeaus weiter fahren und stellt erst beim rausfahren mit dem Rechtsschlenker fest, dass man das letzte Stück wohl auf dem Gehweg gefahren ist (roter Pfeil) - an der Wegoberfläche erkennt man keinen Unterschied und die dort gemappte Schranke existiert nicht mehr.

So sieht die Zufahrt oben aus:

2 Stahlpoller auf dem Geweg, auf der Straße sind 2 weitere Aufnahmen, aber es gibt keine Poller dafür (liegen da auch nirgendwo rum). Keine Beschilderung.

Taggingvorschlag:

Die blaue Strecke als highway=service + access=private;bus
Das rote Mittelstück als highway=footway + access=private
Die grüne Strecke als highway=service - ohne access Einschränkung, auch wenn eigentlich klar ist, dass das gesamte Schulgelände nicht für die Öffentlichkeit freigegeben ist? Ggf. die beiden vorgesehenen Poller als barrier (removable) taggen?

access=private + bus=yes

Poller die nicht da sind würde ich nicht einzeichnen.

Ansonsten würde ich es so machen wie vorgeschlagen.

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Imho sieht das in der Kombination gut aus.

Die grüne Strecke würde ich aber, wegen Schulgelände, private taggen.

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Danke Euch beiden für die Antowrten. access=private + bus=yes ist natürlich korrekt, Asche auf mein Haupt …

[/quote]

Bin mir nicht schlüssig - ich werde einfach mal bei der Schule anrufen und nachfragen, ob die Poller absichtlich entfernt wurden um die Zufahrt dort auch für Besucher freizugeben. Kann ich mir zwar kaum vostellen, aber … :thinking:

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Die Poller lassen sich fast immer mit demselben Schlüssel öffnen und dieser ist frei verkäuflich.
Dadurch verschwinden leider immer wieder Poller, weil Jemand meint dort entlang fahren zu müssen und weil er keine Lust hat den Poller wieder einzusetzen nach dem Durchfahren und in Zukunft das Ganze auch noch zu wiederholen, lässt er den Poller komplett verschwinden.

Habe selbst schon, in der Dämmerung, gesehen wie ein Jäger so einen Poller in seinen Kofferraum geladen hat. Der Poller, auf einem Bahntrassenradweg, ist über ein Jahr später immer noch verschwunden.
(Kennzeichen habe ich nicht lesen können - unkenntlich durch viel Schlamm. Der Typ machte einen angetrunkenen Eindruck. Dann auch noch der Gedanke an seine Schusswaffe …) :worried:

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z250 mit Zusatzzeichen betreten und befahren verboten, schließt das Reiter auch aus? (Zugegebenermaßen, wenn es das formal nicht macht ist es trotzdem sinnvoll anzunehmen dass in diesem Fall Reiter auch gemeint sein sollen).

Grundsätzlich bezieht sich z250 nur auf Fahrzeuge, das kann man auch mit Zusatzzeichen nicht auf Fußgänger münzen, oder doch?
Wobei ein Schild Betreten verboten andererseits schon ausreicht um Fußgänger auszuschließen, auch wenn es nicht der StVO. entspricht.

Da ein Schulgelände kein öffentlicher Verkehrsraum ist muss die Beschilderung auch nicht StVO-konform sein.

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Naja; solange dies nicht komplett baulich gesperrt ist (Zaun), gilt auch dort die StVO. Auch wenn es Privatgrund.

Grundsätzlich ja und zunächst einmal nur für grundsätzliche Verkehrsregeln. Und das besagt nicht, dass die Beschilderung zwingend StVO-konform sein muss bzw. ausschließlich VzKat-konforme Beschilderungen verwendet werden dürfen.

O.K. vergleiche: Nicht öffentlicher Verkehrsraum – Definition

Schilder alleine (welcher Art auch immer) reichen nicht aus um den Schulhof zum nicht-öffentlichen Verkehrsraum zu machen. Es bedarf Beschränkungsvorkehrungen (z:B Poller/Schranke) und Beschränkungskontrollen. - erst dann könnte man dort andere Verkehrsregeln vereinbaren. Allerdings gings uns ja gar nicht um Verkehrsregeln, sondern darum wer den Schulhof überhaupt betreten darf.

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Die Situation vor Ort wird m.E. dadurch verkompliziert, dass der ÖPNV dort eine ganz normale Haltestelle hat und nicht nur ein Schulbus dort hält. Damit findet dort ganz offiziell “öffentlicher Verkehr” statt.

Insofern ist auch das ausgeschilderte Betretungsverbot fragwürdig, denn es wird wohl niemand daran gehindert werden, den Bus an dieser Haltestelle zu verlassen, auch als Nichtschüler/Lehrkraft.

Ich würde eigentlich davon ausgehen, dass die Straße selber noch öffentliches Gelände ist und erst ab Gehweg Schulgelände. Interessant ist die Darstellung auf ALKIS:

Demnach liegt die Straße Vachaer Berg samt Gehweg bis zur Haltestelle noch auf einem separaten (öffentlichen) Grundstück, der gesamte Rest (bis an die südliche Zufahrt an der Großsporthalle) auf dem Schuldgrundstück.

Unabhängig davon gebe ich @Langlaeufer recht - die Beschilderung ist kaum mißverständlich und es ist nicht Aufgabe von OSM, zu recherchieren, ob das so rechtmäßig beschildert ist oder nicht.

ALKIS hilf uns aber auch nicht weiter um tatsächlich öffentlich und nicht-öffentlich zu ermitteln. Da sowohl Straße als auch Schulgrundstück in öffentlicher Hand sind, wird man da auch keine Grundstücksteilung vornehmen, wenn man Bushaltestelle/Parkplatz etc umgestaltet.

Interessanter sind Einfriedungen / Tore und die Schilder, die an diesen stehen.
Und diese Absperrungen und Beschilderungen sind ja ganz offensichtlich mangelhaft.

Also, habe heute mit der Schule telefoniert. Die Poller werden jeden Morgen vom Hausmeister entfernt und weggeschlossen, damit die Lehrkräfte, für die der Parkplatz an der Wendeschleife reserviert ist, hineinfahren können. Am späten Nachmittag, wenn alle Lehrkräfte das Gelände verlassen haben, setzt der Hausmeister die Poller wieder ein. Die Zufahrt ist also den ganzen Tag für jedermann frei befahrbar, da eine Beschilderung fehlt.

Man war sich des Problems nicht wirklich bewusst, hatte aber bereits bemerkt, dass ab und zu “unberechtigte” Fahrzeuge durch das Schulgelände fahren. Jetzt will man sich um eine eindeutige Beschilderung bemühen und bedankt sich bei der OSM Community für den sachlichen Hinweis.

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