Flucht- und Rettungspläne

Nach meinem Gefühl und dieser Diskussion in der Wikipedia erreichen Flucht- und Rettungspläne vermutlich nicht die Schöpfungshöhe. Das würde doch bedeuten, dass man diese als Grundlage für Gebäudeumrisse und Indoor-Mapping in OSM benutzen könnte, oder sehe ich das falsch?

ich würde eher davon ausgehen, dass Copyright besteht. Bei Gebäuden geht es neben den Plänen übrigens auch um die Architektur, d.h. man darf sie z.B. im Prinzip ohne Genehmigung nicht fotografieren, ausser sie ist Beiwerk (Panoramafreiheit). Normalerweise gibt es da keine Klagen von Seiten des Urhebers, aber wenn man z.B. ein Buch veröffentlichen würde. sähe das z.T. anders aus. Prinzipiell kann man also nur Gebäude detailliert abmalen, wo das Urheberrecht abgelaufen ist.

Nee, Panoramafreiheit hat nichts mit Beiwerk zu tun so wie ich das verstehe. Beiwerk ist wichtig wenn man Menschen auf seinem Bild hat ohne deren Erlaubnis zu haben. Bei der Panoramafreiheit geht es quasi darum, dass du von öffentlichem Grund aus Bilder machen darfst wie du lustig bist. Also bspw. auch von Häusern von Architekten die noch leben.

So sieht die Situation zumindest in Deutschland aus. In manchen Nachbarländern darfst du ja aber nicht mal Bilder von alten Türmen machen wenn sie beleuchtet sind und diese Bilder veröffentlichen. :wink:

Und btw.: das Thema gab es hier glaube ich schön desöfteren

Hallo,

Das mag die Wikipedia-Community und vielleicht auch die Wikimedia Foundation so sehen. Daher verweise ich mal auf eine Aussage des OpenStreetMap-Urgesteins Richard Fairhurst auf der Mailingliste Talk:

OpenStreetMap nimmt das Urheberrecht sehr genau und legt es so aus, dass eine mögliche Verletzung des Rechts durch uns ausgeschlossen wird. Wir strenben danach, einen Datensatz bereitzustellen, den jeder nutzen kann, ohne juristische Konsequenzen befürchten zu müssen. Es ist weder die Aufgabe des OpenStreetMap-Projekts, interessante Graubereiche des Urheberrechts zu erkunden, noch die Dinge in eine Richtung zu treiben, sodass ein gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich wird.

Anders ausgedrückt: Flucht- und Rettungspläne sind urheberrechtlich geschützte Werke, sie sind für das Mapping als Quelle nicht erlaubt, solange keine explizite Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt.

Meine Anmerkung: Die geschickte Platzierung der Symbole und die Wahl des Planausschnitts kann ein schöpferische Leistung sein.

Viele Grüße

Michael

Meine Anmerkung: die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen unterliegt in Deutschland doch bestimmt einer Norm, welche dann das Copyright und die Schöpfungshöhe hält … oder?

Es gibt eine Norm dafür (ich müsste jetzt recherchieren, welche genau). Falls die Norm jedoch Bestandteil eines Gesetzes oder einer Verordnung geworden ist, ist sie gemeinfrei.

Ich habe von “Platzierung der Symbole” geschrieben, nicht von der “Wahl der Symbole”. Es macht schon einen Unterschied, ob man den schön am CAD zeichnet oder einfach nur auf eine Kopie eines Grundrisses ein paar grüne Papierfetzen klebt und das ganze dann auf den Farbkopierer legt. Ersteres habe ich schon mal vor einigen Jahren als Werksstudent gemacht.

Viele Grüße

Michael

Flucht und Rettungswegepläne sind definitiv urheberrechtlich geschützt.

  1. Stellen sie ein Abbild (Karte )der Innenräume eines Gebäudes dar, die irgendjemand irgendwann erhoben bzw. erstellt hat.Und desssen Geistiges Eigentum das ist.
  2. Zweitens hat sich eine Fachfirma entsprechend der gesetzlichen Vorschriften damit beschäftigt, die entsprechenden Flucht und Rettungspläne incl. Laufkarten und was man noch dazu braucht, zu erstellen. (Schöpfungshöhe)
  3. Kostet das eine Stange Geld sowas zu erstellen und bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf.
    Ich würde mir eine Klage des Auftraggebers bzw. des Erstellers wegen der Verletzung ihrer Rechte nicht antun.

Dir bleibt also nur mit dem Zollstock und einem Blatt Papier durch das Gebäude zu gehen und es aufzunehmen, soweit Dir das der Eigentümer erlaubt. Er hat nämlich dort das Hausrecht und kann es Dir durchaus verbieten. :sunglasses:

Die Norm für Flucht- und Rettungspläne ist die DIN ISO 23601.
Alleine diese Norm sehe ich nicht als relevant, warum man solche Pläne nicht für OSM verwenden darf. Allerdings ist die Zeichnung des Grundrisses alleine ein Copyright der Firma (hier ein Beispiel), der diese Flucht- und Rettungspläne erstellt, oft ein Ingenieurbüro, die aber Baupläne brauchen. Ich denke, da sollte man tunlichst die Finger von lassen zum abzeichnen von Indoor-Mapping ohne eine Erlaubnis eingeholt zu haben.